Mini-Gmbh? Haftungsbeschränkung für Einzelunternehmer?

Mondmann

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Hallo Leute,

ich interessiere ich gerade für die Gründung einer Mini-GmbH.
Als Webdesigner/Programmierer ist man ja etlichen Gefahren ausgesetz und mit seinem privatvermögen voll haftbar.

(Klar: Wenn man alle Gesetz, Urheberrechte etc. einhält sollte einem nicht viel passieren, aber darum gehts hier nicht)

Die Mini-GmbH wurde ja als Gegenstück zur britischen Limited eingeführt.

Fakten:

- Gründung mit 1 € möglich.
- Bis zum Eintrag ins Handelsregister voll Haftbar, danach beschränkt.
- Geringe Kosten für die Gründung
- Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht
- Es muss jährlich vom Gewinn 25% zurückgelegt werden, bis das
Stammkapital (25000) einer GmbH erreicht ist, dann kann in eine GmbH umgewandelt werden.
- Bei Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung haftet der Unternehmer auch privat
...


Klingt ja nicht schlecht das Ganze.

Ungünstig ist nur die Namensangabe, die lauten muss:

"Hans Mustermann UG(haftungsbeschränkt)"

Mit dieser Bezeichnung wird man natürlich im öffentlichen Leben belächelt, zusätzlich sollen Banken etc. aus gegebenen Gründen (1€ Stammkapital)wenig Vertrauen haben und Kredite etc verweigern.

Nun möchte ich mal darüber diskutieren, ob sich es lohnt auch als Nebengewerblicher Einzelunternehmen eine Mini-GmbH zu gründen?

Der einzigste Grund hierfür ist natürlich die Haftungsbeschränkung.
Ein weiterer könnte sein, daß ich in ein paar Jahre mir das Kapital von 25000 € angespart habe und dann eine GmbH gründe. (Kann ich aber auch ohne Mini-GmbH)
Ich brauche keinen Kredit noch irgendwelche größeren Hardwaregeschichten, ist bereits alles vorhanden

Gibts hier jemand der eine Mini-GmbH hat?
Oder kennt jemand einen Kumpel der eine hat?
Wie sind die Erfahrungen?
Welche alternativen Haftungsbeschränkungen gibt es noch für Einzelunternehmer?

Lohnt sich es oder ist es völliger Humbug?

Bin mal gespannt auf Eure Antworten.

Grüße Mondmann
 
Zuletzt bearbeitet:

Soweit richtig, bis auf eine kleine Anmerkung dazu.

- Gründung mit 1 € möglich.
- Bis zum Eintrag ins Handelsregister voll Haftbar, danach beschränkt.
- Geringe Kosten für die Gründung
- Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht
- Es muss jährlich vom Gewinn 25% zurückgelegt werden, bis das
Stammkapital (25000) einer GmbH erreicht ist, dann muss in eine GmbH umgewandelt werden.
- Bei Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung haftet der Unternehmer auch privat
...

Ich persönliche halte die Unternehmergesellschaft für sinnlos.
Je nach Geschäftsmodell, wo eine GmbH Sinn ergibt, sind die 25.000 Euro auch so zu sammeln.
Zumal sie ja nicht bei Gründung sofort auf dem Konto liegen müssen. Unter guten Voraussetzungen reichen 6.250 Euro und du kannst loslegen...
du bist nur eben bis 25.000 Euro in Haftung, wenn es schief geht.

Und: in diesen Zeiten erreichst du mit dem Stammkapital von 25.000 Euro ähnlich viel wie mit deinem Stammkapital als UG (1 Euro).
Du wirst gesamtschuldnerisch unterschreiben müssen und damit ist die Haftungsbeschränkung hinfällig.

Zudem wirst du mit deiner Hans Mustermann UG (haftungsbeschränkt) immer sofort den Beigeschmack haben,
dass es für das Stammkapital der GmbH nicht gereicht hat. Da wäre mir eine Phantasiefirma GmbH in der Außendarstellung einiges lieber.
 
Hi,

eine haftungsbeschränkung macht nur Sinn, wenn du durch deine Tätigkeiten regelmäßig unverhältnismäßigen Haftungsrisiken ausgesetzt bist. Das solltest Du mal niederschreiben und konkret analysieren, was ist sozusagen der Worstcase und klären ob Du wirklich haftbar zu machen bist für diese Schäden (Rechtsanwalt fragen).

Alternativ kannst Du die Haftungsfrage auch direkt mit einer Vermögensschadenshaftpflicht abdecken, diese Versicherung ist z.B. für freie Berufe (Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) sogar Pflicht, für deine Tätigkeit könnte dies natürlich auch Sinn machen.

Damit bist Du im Schadensfalls wirklich sauber und mußt nicht gleich deine "GmbH" platt machen... (was ja auch gut und gerne 6000-10000 EUR kostet)

Eine UG/Ltd./GmbH macht aus meiner Sicht sinn, wenn Du großen Warenbestand hast, vorhälst oder einen großen Umschlag und niedrige Margen hast. Also z.B. im Retail-Geschäft ist sowas Pflicht, weil Du ja, wenn Du Waren einkaufst als Einzelunternehmer immer direkt bis ins Privatvermögen haftest, während die GmbH diese Haftung ggü. Lieferanten begrenzt.

Ausnahmen bilden Banken, die sich immer gerne bis unter die Nase absichern und in den seltensten Fällen einer Gesellschaft blanko Kredite vergeben. Meist wollen Sie mindestens die Unterschrift des GmbH-Geschäftsführers der selbstschuldnerisch bürgt. Damit ist die Wirkung der GmbH ausgehebelt.

Vermieter und Lieferanten holen sich aber in den seltensten Fällen umfangreiche Bürgschaften, gerade wenn die Kreditwürdigkeit gut ist, dann wird auch gerne per Rechnung geliefert. Diese "Gläubiger" schauen dann bei einer GmbH-Insolvenz in die Röhre.

Der Geschäftsführer schaut ua. die Röhre, wenn er
a) Die Zahlungsunfähigkeit/Insolvenz nicht innerhalb von 4 Wochen gemeldet worden ist
- Bei einem niedrigen Stammkapital (unter 25000 EUR) ist das Problem, daß die GmbH faktisch eine Zahlungsunfähigkeit haben kann, da das Stammkapital aufgebraucht ist und die Gesellschaft durch Verluste aus den Vorjahren überschuldet ist.

Der Vorteil der GmbH ist im wesentlichen, daß man Verluste vortragen kann und somit gute Jahre mit schlechten Jahren "besser" ausgleichen kann (im Vergleich zum bilanzierenden Einzelunternehmer)

Fazit: Aus meiner Sicht würde ich Dir eher zu einer Vermögensschadenhaftpflicht raten, als zu einer Änderung der Gesellschaftform.

Grüße

Sven
 
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Als Webdesigner/Programmierer ist man ja etlichen Gefahren ausgesetz und mit seinem privatvermögen voll haftbar.

Bisschen OT, aber an welche Gefahren denkst du dabei? Ich bin auch selbstständiger Programmierer (Einzelunternehmen) und habe auch über die Gründung einer UG nachgedacht. Bisher konnte ich aber noch kein Totschlagargument finden, das mich so überzeugt unbedingt eine UG zu gründen.
 
Wenn es im Nebenerwerb sein soll- so war es bei uns, hat am Ende aber doch für eine GmbH gereicht- kann auch der steuerliche Aspekt wichtig sein.

Bei uns ging es darum, das private Einkommen zu begrenzen. Wir betreiben einen Online-Shop, gerade im Dezember ist das nicht abzusehen, wie viel wir noch ins Lager investieren müssen, damit wir die entsprechenden Summen einhalten. Jetzt macht nur die GmbH Gewinn, wir selbst können über die GF Bezüge recht exakt steuern, wie viel wir verdienen.

Das mit dem Ansparen kann man durch das GF Gehalt erschlagen. Das am Ende eben nichts übrig bleibt, von dem 25% angespart werden können.

Generell aber ist die UG eine spannende Sache, wirklich Vertrauen erzeugt sie aber nicht. Der Notar meinte bei unserer Gründung, dass er eine UG gegründet hat; die bekommt jetzt kein Bankkonto...
Wir als GmbH haben aber nicht mal eine 500,- € Kreditkarte oder einen entsprechenden Kontokorrentkredit bekommen- sogar als GbR waren 500,- € drin.

Wo die Haftungsproblematiken zu sehen sind würde mich aber auch interessieren!

Schöne Grüße,

Stefan
 
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