Mein MacBook Pro ist da! ;) :D

klar hat man auch bei ner BTO mit größerer Festplatte nen 14 tägiges Rückgaberecht.

hatte ich bei meinem ibook damals auch gehabt mit der größeren Festplatte.

Nunja sie haben das erste defekte ibook gegen ein neues getauscht ;) aber kommt ja aufs selbe raus. Man möchte ja ein neues dafür haben was heil ist *g*

wenn die AGB's von Apple nichts gegenteiliges behaupten dann hat man immer 14 Tage Rückgaberecht, alles andere wäre ja absurd da ja jedes neue Gerät einen Defekt haben kann, auch BTO Geräte dafür muss Apple ja trotzdem haften wie bei normalen Geräten auch die kein BTO sind.

sonst wären dort bestimmt schon ein paar Klagen eingegangen ;)
 
Och Leute macht euch doch nicht schon wieder deswegen verrückt... Apple nimmt die Teile doch trotzdem zurück... wurde schon 1000x hier besprochen... bei jeder neuen Revision wieder ;)
 
Hi!

Zudem ist Apple bei sowas immer relativ kulant.

BTW: So, jetzt ernsthaft -> Ich bin begeistert vom MacBook Pro. Somit muss mein Intel iMac auch schon wieder weg. Wer Interesse hat:

Gruß
plant
 
Kannst mal schnell deine FPS in WoW posten?

BTW: Unterstützt WoW diese 1440x900er Auflösung oder muss ich mit Balken/verzerrt spielen?
 
Mich würde (wie glaub ich jmd auch schon mal gefragt hat) interessieren wie das mit dem Display ist... weil damals gabs ja diese Noppen oben links und rechts damit das Display so leicht im geschlossenen Zustand vom Gerät absteht, wegen der Tastatur... ist das nicht mehr? Berühren dann die Tasten nicht das Display?
 
@Chris.b: WoW unterstützt zum Glück solche weiten Auflösungen.
Ich habe seit kurzem auch ein Notebook (leider kein Apple :-( ) mit einer Auflösung von ~1400 * 800 und diese und ein paar Andere Auflösungrn kann man zum Glück einstellen.
 
Hallo Herzlichen Glückwunsch ich muss leider noch warten,bekomme einen 1,83GHz mit 1GB Ram.Freue mich schon drauf.Finde deinen Bericht mit Bilder super,kannst stolz sein bei Gravis in Essen gibt es noch keinen zu bestaunen.
Immerhin hast du dein Teil schneller als manche Händler.Respekt.
Wünsche dir Viel Spaß mit deinem Macbook Pro,habe auch mein ca 5 Monaten alten I Mac verkauft.Bin mal gespannt wann mein Macbook Pro hier bei mir eintrifft. :D


http://www.paustge.de
 
cheffe schrieb:
@oSIRus:
Wenn Du BTO, also mit anderer Festplatte orderst, dann hast Du kein 14tägiges Rückgaberecht. Man korrigiere mich, sofern ich mich irre.

das ist definitiv falsch, obwohl einige billigversender versucht haben, es ihrer kundschaft einzutrichtern. es gab dazu auch einige gerichtsberschlüsse in deutschland, resultat: bto sind KEINE "kundenspezifischen sonderanfertigungen" und somit gilt die 14 tägige untauschpflicht wie bei allen anderen seriengeräten auch. und die meisten apple versen der und apple selber werden es dir bestätigen, dass alle versandten bto-produkte rückgaberecht haben
 
*musikproduzent schrieb:
das ist definitiv falsch, obwohl einige billigversender versucht haben, es ihrer kundschaft einzutrichtern. es gab dazu auch einige gerichtsberschlüsse in deutschland, resultat: bto sind eine "kundenspezifischen sonderanfertigungen" und somit gilt die 14 tägige untauschpflicht wie bei allen anderen seriengeräten auch.
Du hast zwar Recht dass Apple das Gerät zurück nimmt, aber deine Begründung ist falsch.

»kundenspezifischen sonderanfertigungen« fallen nicht unter das Rückgaberecht. Apple ist also nicht verpflichtet die Geräte zurück zu nehmen. Machen es aber trotzdem.
 
@*musikproduzent:
Gut. Wieder etwas schlauer. Ich hätte gedacht, dass im Falle von BTO die AGB das Ausschlaggebende sind.

Edit: Wat denn nu Jungs? Ich glaube es handelt sich um einen Grenzfall- besonders, wenn *musikproduzent auf Gerichtsurteile verweist, dann haben sich anscheinend schon so Einige gestritten.
Wenn jemand einen iPod mit persönlicher Gravur kauft, würde ich anzweifeln, dass man den problemlos wieder an Apple zurückschicken kann, beim MBP sollte es weniger/keine Probleme geben.
 
Swallowtail schrieb:
Du hast zwar Recht dass Apple das Gerät zurück nimmt, aber deine Begründung ist falsch.

»kundenspezifischen sonderanfertigungen« fallen nicht unter das Rückgaberecht. Apple ist also nicht verpflichtet die Geräte zurück zu nehmen. Machen es aber trotzdem.

nein, du liegst falsch. lies die gerichtsbeschlüsse zu dem thema nach (google). bto bei computern im onlinestore konfiguriert, zählt als normale serienanfertigung. das hat mit kulanz nichts zu tun.
 
cheffe schrieb:
@*musikproduzent:
Gut. Wieder etwas schlauer. Ich hätte gedacht, dass im Falle von BTO die AGB das Ausschlaggebende sind.

AGB sind nicht verbindlich, wenn sie gegen geltendes recht verstoßen. man kann jeden quatsch in agb's schreiben.
 
»kundenspezifischen sonderanfertigungen« fallen nicht unter das Rückgaberecht. Apple ist also nicht verpflichtet die Geräte zurück zu nehmen. Machen es aber trotzdem.[/QUOTE]

Wenn man die Möglichkeit nutzt, eine von Apple angebotene "Erweiterung", wie mehr Arbeitsspeicher oder eine größere Festplatte, etc. mitzubestellen, gilt dies nicht als »kundenspezifischen sonderanfertigungen«, man hat in dem Fall also das gesetzliche Widerrufsrecht. Anders wäre dies bei Umbauten, die das Gerät nicht mehr in den "Urzustand" versetzten können, wie Lackierung, etc.
 
@*musikproduzent:
Das ist mir klar, AGB sind mir immer ziemlich egal, trotzdem war ich im Fall BTO nicht ganz sicher.
Aber Alster hat es auf den Punkt gebracht, es ist der Unterschied zwischen kundenspezifischer Sonderanfertigung und einem Umbau, der rückgängig gemacht werden kann.
 
Bei einer echten Sonderanfertigung ist das Gerät wertgemindert für einen anderen Kunden. Beispiel Gravur iPod. Aber bei BTO lassen sich die meisten Anpassungen rückbauen. Es ergeben sich trotz Konfiguration nur wenige Kombinationen von Ausstattungen, die niemals so exotisch und marktfremd sind, dass das Produkt problemlos an jemanden Anderes verkauft werden kann.
 
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