Recht haben und Recht bekommen, sind eben leider zwei Paar Schuhe. Hatte/Habe ein ähnliches Problem mit einem Sennheiser Headset, hatte es nach zwei Monaten zum Händler geschickt, weil die Tonwiedergabe fehlerhaft war (bestimmte Frequenzbereiche werden nicht übertragen), der lehnte eine Reparatur/Austausch aber sofort mit der Begründung ab: "Art und Größe des Schadens weisen auf unsachgemäße Handhabung hin.". Abgesehen von einem abgebrochenen Befestigungsclip am Mikrofon, den ich bereits zuvor als selbstverschuldet angegeben hatte, befand sich das Teil, vor allem die tonübertragenden Teile, aber in einwandfreiem Zustand. Also wies ich den Händler darauf hin, dass die Beweislast bei ihm läge und er entsprechende Gutachten vorlegen solle. Darauf bekam ich das Headset nach drei Monaten zurück, zwischenzeitlich hieß es "Es konnte kein Defekt festgestellt werden, somit handelt es sich nicht um einen Gewährleistungsfall…" - Ja, dann ist man der Dumme und müsste zum Anwalt rennen, aber bei den 100€ war es mir den Aufwand nicht wert.
An deiner Stelle würde ich jetzt wirklich widerrufen und woanders bestellen. Das Gerät haben sie ja schon, sie müssen dir also nur noch den Kaufpreis erstatten. Ist natürlich ärgerlich, alternativ kannst du es noch bei einem Apple Service Provider (
AASP) direkt versuchen, dort besteht ja die Möglichkeit, es vorzuführen. Die werden aber auch nur im Rahmen der Garantie reparieren, Austausch ist nur über den Händler aufgrund deiner Rechte bei Sachmängeln möglich.
Mir wurde beim AASP auch das Display ausgetauscht, obwohl sie das Flimmern des Displays, das ich auch auf Video aufgenommen hatte, nicht nachvollziehen konnten und in dem Video wohl auch nichts erkannten. (vllt. sehe ja auch nur ich das:
http://www.youtube.com/watch?v=nUr3ZDXtqAs )