Mahnverfahren: Mehrere Rechnungen zusammenfassen?

Katrin

Katrin

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Hallo,

ich stehe leider vor der unschönen Entscheidung, meine offenen Forderungen an eine Agentur per Mahnverfahren durchzusetzen. Nun habe ich aber zwei unbezahlte Aufträge zu beklagen. Für einen davon hat die Agentur mit mir zunächst mündlich eine Abschlagszahlung von ca. 60% des Auftragswertes vereinbart (wobei ich schon mindestens zwei Drittel des Auftragsvolumens erbracht habe), da sich die Agentur mit dem Kunden mittlerweile vor Gericht gegenseitig des Vertragsbruches beschuldigt – Ende ungewiss.

Doch nun meint die Agentur, sie müsste mir dafür erstmal überhaupt nix zahlen, weil die Sache ja vor Gericht geht, was ich nicht zu verschulden habe (die Vertragsstreitigkeiten beziehen sich auf Beratungsleistiungen der Agentur).

Kann ich diese Forderung zusammen mit einem weiteren unbezahlten Auftrag in einem Mahnbescheid "eintreiben", und wenn ja, in welcher Höhe?

Danke für euer Wissen.
Frustriert
Katrin
 
Schade, hat keiner ähnliche Erfahrungen machen müssen?
 
Ja, kannst Du definitiv. Es muss halt klar aufgeschlüsselt sein.
Zahlungsmoral in Deutschland wäre auch mal einen Thread wert. Ich arbeite öfters für Schweizer und Briten - da flutscht das… einmaliger Rekord: Betrag an dem Tag auf dem Konto gewesen, an dem ich den Job angetreten habe. Negativrekord (nach 8 Monaten hin und her): Zitat: "Wenn Sie uns mit einem Anwalt drohen, dann können wir Sie natürlich nicht mehr buchen!" Warum auch? Ich arbeite ja nicht umsonst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe da grundsätzlich kein Problem, meines Wissens enthalten die Vordrucke auch mehrere Zeilen für mehrere Ansprüche.
Man muss nur darauf achten, dass die geltend gemachten Ansprüche/Forderungen von anderen Ansprüchen unterschieden und abgegrenzt werden:
"Bei der Geltendmachung einer Mehrzahl von Einzelforderungen muß deren Bezeichnung im Mahnbescheid dem Beklagten ermöglichen, die Zusammensetzung des verlangten Gesamtbetrages aus für ihn unterscheidbaren Ansprüchen zu erkennen" (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1992 - VII ZR 84/92, WM 1993, 418, 419).
Erfahrungen habe ich auf dem Gebiet aber nicht und Verantwortung übernehme ich natürlich auch keine - bin kein Experte ;)
 
Die grundsätzliche Sache mit dem Mahnbescheid ist die:
Ein Mahnbescheid macht nur dann Sinn, wen man annimmt, dass der Schuldner auf den Bescheid hin zahlen wird.
Wenn man dagegen der Ansicht ist, die Zahlen auch mit Mahnbescheid nicht, macht es mehr Sinn, sofort zu klagen.

Grund: der Schuldner kann dem Mahnbescheid ohne Angabe von Gründen widersprechen. Dann muss man ohnehin klagen (oder verzichten). Man verliert dann aber die Zeit, die der Mahnbescheid inkl. Fristen erfordert.
 
Doch nun meint die Agentur, sie müsste mir dafür erstmal überhaupt nix zahlen, weil die Sache ja vor Gericht geht


Ja ne, ist klar :rolleyes:

Das hat dich überhaupt nicht zu interessieren: dein Vertragspartner ist die Agentur und der gegenüber setzt du deine gerechtfertigten Ansprüche durch, notfalls im Mahnverfahren. Woher und ob die sich das Geld vom Kunden holen, ist nicht dein Problem! Du hast von der Agentur einen Auftrag erhalten, ihr gegenüber eine entsprechende Leistung erbracht und erwartest jetzt die Gegenleistung in Form einer Bezahlung. Eigentlich ganz einfach.
 
Danke, prima, sogar mit Vordruck! :) Diese Info hat mir übrigens soeben ein IHK-Justitiar auch nochmal bestätigt, er hat aber auch gesagt, dass ich vor Gericht höchstwahrscheinlich Probleme haben würde, die mündliche getroffene Vereinbarung der Abschlagszahlung zu beweisen. Schlimmstenfalls werde ich also für meine dafür geleistete Arbeit nie Geld sehen :(

Die Gewissensfrage beim Mahnverfahren ist ja (zumindest für mich) auch, dass man ggf. Folgeaufträge erwarten darf, aber was sind diese wert, wenn man dafür auch wieder nicht oder nur teilweise bzw. verspätet bezahlt wird?
 
...
setzt du deine gerechtfertigten Ansprüche durch, notfalls im Mahnverfahren.
...
Genauer gesagt: notfalls mit einer Klage.
Das Mahnverfahren bringt nur was, wenn die dann freiwillig zahlen.
 
Die Gewissensfrage beim Mahnverfahren ist ja (zumindest für mich) auch, dass man ggf. Folgeaufträge erwarten darf, aber was sind diese wert, wenn man dafür auch wieder nicht oder nur teilweise bzw. verspätet bezahlt wird?
Eben! Damit rechnen die ja auch. Mit unserer Angst, keine Jobs mehr zu bekommen… Die Rechnung geht leider auch bei vielen auf.
 
Du hast von der Agentur einen Auftrag erhalten, ihr gegenüber eine entsprechende Leistung erbracht und erwartest jetzt die Gegenleistung in Form einer Bezahlung. Eigentlich ganz einfach.

Nun, die Sache ist hier obendrein noch etwas verfahren: Der Auftrag ist nicht abgeschlossen. Eigentlich stand das Projekt kurz davor, ein vermeintlicher Chef hat meine Arbeiten abgesegnet und ich hab meine Rechnung gestellt. Kurz danach teilte mir die Agentur mit, dass nun der eigentlich und einzig wahre Chef aufgetaucht sei und meine Ergebnisse komplett verworfen hat (ebenso wie das für ihn erarbeitete Marketingkonzept der Agentur – daher jetzt der Gerichtsstreit). Ich habe dann einen neuen Entwurf vorgelegt – das Ergebnis wie oben. Daher fand ich es nur fair, dass mir die Agentur (eben leider nur mündlich) eine Abschlagszahlung angeboten hat. Dass ich den Rest vermutlich nie sehen werde, damit habe ich mich schon abgefunden. Jedenfalls will die Agentur davon jetzt nichts mehr wissen. :(
 
…ein vermeintlicher Chef hat meine Arbeiten abgesegnet und ich hab meine Rechnung gestellt. Kurz danach teilte mir die Agentur mit, dass nun der eigentlich und einzig wahre Chef aufgetaucht sei und meine Ergebnisse komplett verworfen hat… :(

Man muss ja sooo aufpassen.
 
Hast du denn einen Auftrag über ein Werk oder eine Dienstleistung bekommen?
Dienstleistung müssen die auch so zahlen, obwohl das Werk nicht vollendet wurde...
 
Sorry, dass ich nochmals nachfrage: Gibt es einen schriftlichen Auftrag mit Leistungsbeschreibung oder nicht? Falls nicht, kannst du das Geld wohl abschreiben, da du alleine bist und im Streitfall eventuell :rolleyes: mehrere Zeugen aus der Agentur gegen dich haben würdest, die alle mündlichen Vereinbarungen abstreiten.

Ich bin natürlich bei meiner obigen Bemerkung davon ausgegangen, dass es einen schriftlichen Auftrag gibt. Inwieweit von deiner Seite aus der Auftrag erfüllt wurde oder nicht, ist dann ein zweiter Punkt. Da kommt dann die Leistungsbeschreibung ins Spiel - falls die dort aufgeführten Leistungen nachvollziehbar erbracht wurden, die Agentur diese aber aus internen Gründen verwirft ("wir haben jetzt eine andere Idee"), ist das im Streitfall ebenfalls nicht dein Problem.
 
Sorry, dass ich nochmals nachfrage: Gibt es einen schriftlichen Auftrag mit Leistungsbeschreibung oder nicht? ... Inwieweit von deiner Seite aus der Auftrag erfüllt wurde oder nicht, ist dann ein zweiter Punkt. Da kommt dann die Leistungsbeschreibung ins Spiel - falls die dort aufgeführten Leistungen nachvollziehbar erbracht wurden, die Agentur diese aber aus internen Gründen verwirft ("wir haben jetzt eine andere Idee"), ist das im Streitfall ebenfalls nicht dein Problem.

Ja, es gibt einen schriftlichen Vertrag mit der Agentur. Hier ist aufgeschlüsselt, was ich zu leisten habe. Derjenige, welcher die gesamten von mir erbrachten Leistungen verworfen hat, war allerdings der Kunde selbst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Derjenige, welche die gesamten von mir erbrachten Leistungen verworfen hat, war allerdings der Kunde selbst.
… In diesem Fall nicht Dein Problem - Dein Vertrag ist ja mit der Agentur. Wenn die die Wünsche des Kunden nicht richtig komunizieren können…
 
Ja, es gibt einen schriftlichen Vertrag mit der Agentur. Hier ist aufgeschlüsselt, was ich zu leisten habe. Derjenige, welche die gesamten von mir erbrachten Leistungen verworfen hat, war allerdings der Kunde selbst.

Hallo Katrin,

nochmal: mit dem Kunden hast du vertragsrechtlich überhaupt nichts zu tun! Ob der sich mit dem Entwurf den Hausflur tapeziert - sein Problem. Der wird höchstens bei der Agentur (seinem Vertragspartner) fordern, einen anderen Entwurf zu liefern - ob die sich wiederum darauf einläßt und wer dafür die Kosten trägt - ebenfalls nicht dein Problem.

Ganz einfach: die Agentur ist dein Auftragsgeber (=Vertragspartner) und niemand anderes, und nur sie ist gegenüber dir auch zahlungsverpflichtet, wenn der Auftrag lt. Leistungsbeschreibung erfüllt wurde. Das ist sachlich nachprüfbar anhand der Leistungskriterien.

Und wenn der Kunde nicht damit zufrieden ist und die Agentur meint, sie müsse den Kunden nun mit einem neuen Entwurf zufriedenstellen - dann müssen sie dir halt einen neuen (!!) schriftlichen Auftrag mit geänderten Leistungsmerkmalen erteilen. Das entbindet die Agentur aber nicht davon, die bereits erhaltene Leistung auch zu bezahlen.
 
Hey! Unschöne Situation!!:(

Aber meine Vorschreiber haben recht. Die Leistung ist angeboten, beauftragt, durchgeführt und kann dann im entsprechenden Umfang abgerechnet werden.
Egal ob eine Abschlagszahlung vereinbart wurde oder nicht.

Übrigens solltest du dir für die Zukunft überlegen, eine entspechende Klausel in deine AGB aufzunehmen.

Viel Erfolg!
Der Gonz
 
Übrigens solltest du dir für die Zukunft überlegen, eine entspechende Klausel in deine AGB aufzunehmen.

Was genau meinst du? Ich hab unter anderem diese Passagen drin:

Verzögert sich dir Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

und
Wünscht der Kunde nachträglich inhaltliche, technische oder gestalterische Änderungen innerhalb bereits abgeschlossener Arbeitsabschnitte, so werden diese gesondert in Rechnung gestellt.

Zwischenzeitlich habe ich mit der Geschäftsführerin der Agentur noch einmal sprechen können. Es wurde versichert, dass meine offenen Forderungen bis Ende der 47. KW beglichen werden und der Rest (also das, was nach der Abschlagszahlung noch offen ist), auf jeden Fall dieses Jahr noch bezahlt wird. Ich denke, das war dann genug Kulanz meinerseits – bei Nichterfüllung werde ich das Mahnverfahren beginnen. :rolleyes:
 
Ich glaube Du kannst dann direkt einen Anwalt konsultieren. Sieht mir jetzt schon schwer nach "Spiel auf Zeit" von Denen aus. Als nächstes kommt dann, daß dieser oder jener was verbockt hat; wir brauchen das nochmal schriftlich; Hach, die hat diese Woche Urlaub; Dann ist sie auch noch krank; Da stimmt was nicht mit Schriftstück XY; der Praktikant hat's verlegt…usw. usf.
Ich habe mal erlebt, wie ein Angestellter eines Inkassounternehmens in einer Firma ALLE Dongle von den Rechnern gezogen hat. Nicht ganz rechtens - aber sehr effektiv. Am nächsten Tag waren alle Rechnungen plötzlich bezahlt.
 
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