Katrin
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Hallo,
ich stehe leider vor der unschönen Entscheidung, meine offenen Forderungen an eine Agentur per Mahnverfahren durchzusetzen. Nun habe ich aber zwei unbezahlte Aufträge zu beklagen. Für einen davon hat die Agentur mit mir zunächst mündlich eine Abschlagszahlung von ca. 60% des Auftragswertes vereinbart (wobei ich schon mindestens zwei Drittel des Auftragsvolumens erbracht habe), da sich die Agentur mit dem Kunden mittlerweile vor Gericht gegenseitig des Vertragsbruches beschuldigt – Ende ungewiss.
Doch nun meint die Agentur, sie müsste mir dafür erstmal überhaupt nix zahlen, weil die Sache ja vor Gericht geht, was ich nicht zu verschulden habe (die Vertragsstreitigkeiten beziehen sich auf Beratungsleistiungen der Agentur).
Kann ich diese Forderung zusammen mit einem weiteren unbezahlten Auftrag in einem Mahnbescheid "eintreiben", und wenn ja, in welcher Höhe?
Danke für euer Wissen.
Frustriert
Katrin
ich stehe leider vor der unschönen Entscheidung, meine offenen Forderungen an eine Agentur per Mahnverfahren durchzusetzen. Nun habe ich aber zwei unbezahlte Aufträge zu beklagen. Für einen davon hat die Agentur mit mir zunächst mündlich eine Abschlagszahlung von ca. 60% des Auftragswertes vereinbart (wobei ich schon mindestens zwei Drittel des Auftragsvolumens erbracht habe), da sich die Agentur mit dem Kunden mittlerweile vor Gericht gegenseitig des Vertragsbruches beschuldigt – Ende ungewiss.
Doch nun meint die Agentur, sie müsste mir dafür erstmal überhaupt nix zahlen, weil die Sache ja vor Gericht geht, was ich nicht zu verschulden habe (die Vertragsstreitigkeiten beziehen sich auf Beratungsleistiungen der Agentur).
Kann ich diese Forderung zusammen mit einem weiteren unbezahlten Auftrag in einem Mahnbescheid "eintreiben", und wenn ja, in welcher Höhe?
Danke für euer Wissen.
Frustriert
Katrin