Wenn du die Gewährleistung in Anspruch nehmen möchtest, dann hat Apple wohl Recht, da hier der Händler/Verkäufer dein Ansprechpartner ist. Die Gewährleistung ist aber eigentlich nur in den ersten 6 Monaten wirklich nützlich. Denn es wird davon ausgegangen, dass ein Mangel der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, bereits beim Kauf vorhanden war. Der Händler müsste nachweisen, dass dem nicht so war, was ihm nahezu unmöglich ist.
Ab dem 7. Monat müsstest du nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, was dir nahezu unmöglich sein dürfte. Und da dir dieser "Lichthof" erst jetzt aufgefallen ist, hat es sich mit der Gewährleistung vermutlich eh erledigt, da die Gewährleistung nur Mängel regelt, die bei "Gefahrübergang" (Kauf, Warenübergabe) vorhanden waren, keine die erst später auftreten.
Wenn du jedoch die Apple Garantie in Anspruch nehmen möchtest, wovon ich ausgehe, dann ist selbstverständlich Apple der richtige Ansprechpartner. Die Garantie ist zwar eine freiwillige Leistung des Herstellers, kann aber meines Wissens nach, nicht einfach versagt werden, sofern keine Umstände vorliegen, die gegen die Garantiebedingungen verstoßen (Sturz, Feuchtigkeit, unsachgemäßer Gebrauch und was sonst noch so drin steht.)
Ich würde an deiner Stelle etwas hartnäckiger an die Sache rangehen, aber sachlich bleiben und auf die Erfüllung der Garantie bestehen, sofern der vorhandene Fehler auch als Garantiegrund seitens Apple angesehen wird. Bleibt nur in die Bedingungen zu schauen. Ein von dir nur beschriebener "Lichthof" ist natürlich hier schwer zu bewerten.
Andere Möglichkeit ist zu schauen, ob der Fehler u.U. vom Gravis Schutzpaket abgedeckt ist. Wenn ja, dann sollen die sich drum kümmern.