Mein güte, hätte nie gedacht das die deutsche behörden so schnell sind
Hier die antwort auf meine email (innerhalb von 3h)
Sehr geehrter Herr Stracke,
hinsichtlich Ihrer e-mail erhalten Sie nachstehende Auskünfte.
Bei der Dauer des Aufenthaltes von weniger als 12 Monaten können in Kanada
gekaufte Waren bei der Rückkehr nach Deutschland lediglich im Rahmen der
Reisefreimenge (175 Euro) abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden.
Eine abgabenfreie Einfuhr ohne Wertbegrenzung als Umzugs-/ Übersiedlungsgut
kann nur erfolgen, wenn der gewöhnliche Wohnsitz mindestens 12 aufeinander
folgende Monate außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft bestand.
Weitere Informationen zu Übersiedlungsgut finden Sie wie folgt:
Zoll online - Startseite > Zoll und Steuern > Zölle > Überführung in den freien
Verkehr > Zollbefreiungen > Befreiungen nach Gemeinschaftsrecht >
Zollbefreiungen nach der ZollbefreiungsVO > Übersiedlungsgut
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb
/b1_befr_gemrecht/a1_zollbefrvo/h0_uebersiedlungsgut/index.html
Rechtsgrundlagen für die Abwicklung der Warenbewegungen im Reiseverkehr
(Einfuhr in die EU bzw. Deutschland) sind Artikel 45 bis 49 der Verordnung/EWG
Nr. 918/83 sowie die Verordnung über die Einfuhrgabenfreiheit von Waren im
persönlichen Gepäck der Reisenden vom 03.12.1974 (BGBl. I S. 3377) –mehrfach
geändert-.
Der allgemein interessierende Inhalt der vorgenannten Rechtsgrundlagen ist wie
folgt abrufbar:
Zoll online - Startseite > Reise und Post > Bestimmungen im Reiseverkehr > Urlaub
außerhalb der EG > Rückreise nach Deutschland > Reisefreigrenzen
Dort finden Sie unter anderem die Wertgrenze für Reisefreimengen im privaten
Reiseverkehr aus Nicht-EU-Ländern, (175 Euro) und die für bestimmte Waren
festgelegten mengenmäßigen Begrenzungen sowie andere nützliche Informationen
bezüglich Zollfragen.
Ebenfalls hinweisen möchte ich auf die Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den
Zoll", die Sie als Download unter
http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichungen/z1_reisezeit_2005.pdf
erhalten, oder in gedruckter Form beim Bundesministerium der Finanzen, Referat
Bürgerangelegenheiten, 11016 Berlin anfordern können. Abgabenfrei (kein Zoll
und keine Einfuhrumsatzsteuer) sind bis zu den in der angegebenen
Internetanschrift genannten Wertgrenze (175 Euro) solche Waren, die
gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für
den eigenen Haushalt oder als Geschenk im persönlichen Gepäck mitgeführt werden
(Reisemitbringsel).
Sind die 175 Euro überschritten, besteht im Reiseverkehr unter den vorgenannten
Voraussetzungen bis zu einem Wert von 350 Euro die Möglichkeit einer
Pauschalverzollung.
Bei der Pauschalverzollung werden für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zusammen in
einem Betrag 13,5% des Warenwertes bei nicht präferenzberechtigten Waren (z.B.
Kanada) , bei präferenzberechtigten Waren 10 % (§ 29 Absatz 2 Nr. 8
Zollverordnung) erhoben.
Die Unterscheidung präferenzberechtigte/nicht präferenzberechtigte Waren können
Sie wie folgt einsehen:
Zoll online - Startseite > Reise und Post > Bestimmungen im Reiseverkehr > Urlaub
außerhalb der EG > Rückreise nach Deutschland > Überschreiten der
Reisefreigrenzen > "Zollbegünstigungen" im Reiseverkehr
Für die im Reiseverkehr eingeführten Waren, die den Wert von 350 Euro
übersteigen, werden die Einfuhrabgaben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer getrennt
gemäß Zolltarif erhoben.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Europäische
Kommission einen kostenfreien Zugriff u.a. auf den Integrierten Tarif der
Europäischen Gemeinschaften (TARIC) anbietet (Java- bzw. Javascript –
Tauglichkeit des PC ist erforderlich). Dieser Zugang zum Integrierten Tarif der
Europäischen Gemeinschaften wird u.a. über die Startseite unsere Homepage
www.zoll.de Stichwort: Zoll interaktiv Zolltarif (TARIC) ermöglicht.
Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des
Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die Ware/n
ermitteln.
Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion „Freitextsuche“,
die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage (unten)
angeboten wird.
Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der
Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl verschiedener
angebotener Angaben zur Code-/Warennummer durchklicken.
Computer werden der HS-Position 8471 des Zolltarifes zugewiesen und sind
zollfrei.
Bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland wird die Einfuhrumsatzsteuer
(EUSt) in Höhe von 19% erhoben.
Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private
oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat
grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.
Ich bitte Sie unbedingt darauf zu achten, dass bei Überschreitung der
Reisefreimengen der "Rote Ausgang" für anmeldepflichtige Waren benutzt werden
muss.
Bemessung der Höhe der Zollschuld (Artikel 214 Abs. 1 ZK)
Bei der Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr sind die
Bemessungsgrundlagen maßgebend, die im Zeitpunkt der Zollschuldentstehung (also
bei Annahme der Zollanmeldung) –das ist also der Zeitpunkt, zu dem Sie
einreisen und die Waren anmelden- vorliegen. Zu den Bemessungsgrundlagen
gehören in erster Linie
• die Warenmenge,
• deren Beschaffenheit,
• der Zollwert sowie
• die Höhe des Zollsatzes.
Es ist also der Zeitwert der Waren zum Zeitpunkt der Einfuhr maßgebend.
Zahlung:
Bei Privateinfuhren erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Zollabfertigung die
Zahlung des Abgabenbetrages.
Kartenzahlung
Einige große Grenzzollämter werden zurzeit mit Kartenlesegeräten ausgestattet.
Damit wird künftig auch die Zahlung mit EC- oder Kreditkarten möglich sein.
Nach Wegfall der Einlösungsgarantie von Euroschecks ist die Suche nach
Alternativen erforderlich geworden. Auch den Veränderungen im Hinblick auf die
Zahlungsgewohnheiten muss - insbesondere vor dem Hintergrund einer
Modernisierung der Zollverwaltung - Rechnung getragen werden.
Zahlungen mit Kreditkarten werden allerdings auf den Reiseverkehr beschränkt
bleiben.
Informationen zum Thema „Zoll“ finden Sie auf unserer Internetseite
Zoll online - Startseite.
Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hanakam