MacBook-Kauf in die Bücher nehmen oder privat?

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OliH

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Bei mir hat sich das Geld für ein neues Macbook angespart. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich das auf das Geschäft kaufen kann.
Das Geld ist kein Schwarzgeld sondern:

1. Münzgeld, das sich über längere Zeit angesammelt hat und das ich neulich umgetauscht habe.
2. Die Hälfte der Miete, die meine Freundin, die seit einigen Monaten hier wohnt, mir bar gibt. Der komplette Mietbetrag geht vom Geschäftskonto ab, wird aber nicht auf das Geschäft gebucht.

Es ist also kein Schwarzgeld, ich weiß nur nicht, wie das Finanzamt das sehen wird. Kann da jemand was zu sagen?
 
Es ist also kein Schwarzgeld, ich weiß nur nicht, wie das Finanzamt das sehen wird. Kann da jemand was zu sagen?

Dein Steuerberater *.*
Dein Sachbearbeiter beim Amt.
Dein Herz natürlich auch.
 
Und hier im Forum?
 
Muss das dann nicht von Geschäftskonto aus gekauft werden?
 
Man kann ja auch Dinge bar kaufen. Ansonsten als Privalteinlage verbuchen und dann das Notebook kaufen.
 
@anotherone
So ähnlich dachte ich mir das auch.
 
Grundsätzlich kannst du nicht gezwungen werden es aufs Geschäft zu buchen auch nicht wenn du es hauptsächlichfürs Geschäft verwendest. Willst du aber vorsteuerAbzug und Abschreibungen solltest du es aufs Geschäft buchen
 
Natürlich würde ich es wegen Vorsteuer etc. gerne auf das Geschäft buchen. Meine Sorge ist nur, dass das Finanzamt sich an dem Geld stört, dass sich hier über längere Zeit langsam angesammelt hat. Dafür gibt es keine Belege. Es heißt ja:"Keine Buchung ohne Belege."
 
Wenn die Einnahmen der Ausgabe nicht gegenüber stehen kannst du doch eine Privateinlage in die Kasse buchen, zum Beispiel. Oder halt aufs Konto, ich sehe da kein Problem.
 
Mach eine private Einlage wie vorgeschlagen und fertig, das ist der übliche Weg.

Worüber Du Dir eher Gedanken machen und Recherchen anstellen könntest ist die Dauer der Gewährleistung von geschäftlich angeschafften und genutzten Produkten, die anders bzw. oft kürzer ist als bei privat angeschafften und genutzten.
Eine (nicht ganz astreine) Lösung für Freiberufler wäre es hierbei, einen Gegenstand privat anzuschaffen und ihn dann als Firmenvermögen einzubuchen. Tritt ein Garantiefall ein, kannst Du ja als Privatperson reklamieren. Aber wie gesagt, das ist nicht ganz sauber. Frag mal Deinen Steuerberater danach, wie das bei Dir aussehen würde. Ich möchte hier keineswegs zum Beschiss anstiften, denke nur mal laut. :D

Gruß, Al
 
Das wusste ich gar nicht, ich glaube aber auch, als Einzelunternehmer wie zum Beispiel ich es bin, würde der Garantiegeber gar nicht erkennen wie ein Gerät gebucht ist? Aber gut zu wissen. Jedenfalls macht sich meiner Meinung nach ein guter Steuerberater immer bezahlt!
 
Wie schon mehrfach genannt, würde ich das auch über eine Privateinlage verbuchen, damit du steuerliche Vorteile hast. Nur solltest du dir auch im Klaren sein, dass das einige andere Nachteile mitsich bringt :)

Wenn du das aber als Privatmann kaufst, kannst du das Geld eben als Privatentnahme buchen (Da das ja vom Geschäftskonto kommt ne?). Sollte dann keine Probleme mit dem FA geben. Aber ich würde trotzdem deinen Steuerberate fragen, der kann dir das genau erklären.
 
Es heißt ja:"Keine Buchung ohne Belege."
Einen Beleg brauchst du natürlich... Dafür gibts ja die Kasse (glaub DATEV Konto 1000 ist aber schon ne weile her)... also erstmal eine Privateinlage da reicht die Angabe im Kassenbuch oder eine Quittung die du dir selbst ausstellst. Danach kaufst du das Gerät auf Rechnung deines Geschäftes. Der Rest soll dir dein Steuerberater erklären sobald du den Jahresabschluß machst.
Sorry an alle anderen die das auch schon geschrieben haben... ich hab noch nicht alles Gelesen
 
@SierraX
Das passt schon, je mehr das bestätigen, um so besser.
 
Achtung: Steuertipps sind strafbar.
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin teil mit,
dass neben Steuerberatern ausschließlich Programme zur Hilfe der Steuererklärung erlaubt sind.
Wer anderen beim Ausfüllen der Steuererklärung - auch unentgeltlich hilft, macht sich strafbar.
Sowohl der Ratsuchende als auch der Helfer könnern mit Geldbußen belegt werden.
Siehe: www.bdl-online.de

Ich will hier nicht als Oberlehrer oder Spieleverderber auftreten - bitte Vorsicht in den Formulierungen.
Wir schreiben doch alle Programme. Oder?
 
Wer eine Zulassung als Anwalt hat, der darf auch beraten ;-)
 
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