MacBook Air über Finanzierung – Steuer

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g8!

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Hallo Zusammen.

Ich möchte evtl. ein MacBook Air anschaffen
und zwar gerne über eine Finanzierung.
Ich frage mich nur gerade ob dies überhaupt
bei der Steuer dann sofort abschreibbar (3 Jahre Regelung) ist.
Auch ob die ich die Mehrwertsteuer sofort abziehen kann.

Vielleicht kann mir ja wer weiterhelfen?

Beste Grüße,
David
 
Ich glaube das hängt unter anderem davon ab wie du ihn nutzt und als was, mal so grob. Also wären evtl. Infos dazu gut.
 
Finanzierung und Abschreibung haben nichts miteinander zu tun.
Die Frage ist wie du dein Gewinn ermittelst.
Wenn das nach Einnahmen-Überschuß-Rechnung geht dann geht Beides nicht.
Wenn du ein Bilanz erstellst geht das weil dann die Rechnungsdatum zählt und nicht den Geldfluß.

Ich gehe davon aus das du nach EÜR dein Gewinn ermittelst, sonst müsstet du schon den MwST am Finanzamt abtragen obwohl die Rechnung noch gar nicht bezahlt ist.
 
Ich glaube das hängt unter anderem davon ab wie du ihn nutzt und als was, mal so grob. Also wären evtl. Infos dazu gut.

Mit Glauben kommt man beim Finanzamt nicht weit.
Wer ein Anlagengut geschäftlich kauft kann das steuerlich absetzen. Mein iPad nütze ich auch rein Geschäftlich ;)
 
Mit Glauben kommt man beim Finanzamt nicht weit.
Wer ein Anlagengut geschäftlich kauft kann das steuerlich absetzen. Mein iPad nütze ich auch rein Geschäftlich ;)
Das sollte ein Hinweis darauf sein das solche Fragen oft mehr Details zur Beantwortung benötigen, das Glaube und Finanzamt nichts miteinander zu tun haben ist klar. Daher vielleicht auch die Tatsache das viele Leute ihre Sachen dort absetzen obwohl dies z.T. eher fragwürdig ist. Aber das ist ein anderes Thema.
 
Bei so eine Frage gehe ich grundsätzlich davon aus das der TO Argumenten hat sein MBA steuerlich ab zu setzen.

Daher vielleicht auch die Tatsache das viele Leute ihre Sachen dort absetzen obwohl dies z.T. eher fragwürdig ist. Aber das ist ein anderes Thema.

Das Finanzamt hat öfters eine andere Auffassung. das ist Normalzustand, ob die damit recht haben steht auf ein anderes Blatt.

Letztens erzählte mir ein Freund das bei seine Betriebsprüfung sein gesponserte Ausgaben für Betriebssquash gestrichen werden. Egal welche Steuerberater oder Finanz-Bilanzbuchhalter auch Frage, alle sagen da würde ich gegen klagen weil das nicht nachvollziehbar ist.
Da die Summe nicht so groß ist und bei ein Betriebsprüfung immer was gefunden werden muss, lässt er es sein.
 
also ich bin freier Fotograf, bin zur Vorsteuer angemeldet und ermittle meinen Gewinn
über Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Den Rechner würde ich rein geschäftlich nutzen.
Das heißt Ihr denkt, dass wäre kein Problem dieses so beim Finanzamt geltend zu machen, selbst wenn der Rechner über einen Finanzierung erworben wurde?
Vielen Dank schon mal für all die Antworten.
 
Ich gehe davon aus das du nach EÜR dein Gewinn ermittelst, sonst müsstet du schon den MwST am Finanzamt abtragen obwohl die Rechnung noch gar nicht bezahlt ist.

:nono:
Die Anschaffungsrechnung (von Apple oder wem auch immer) ist ja "bezahlt". Sie wurde zwar durch einen "Kredit" gegenfinanziert, aber das ist dann eine andere Sache. Er hätte ja auch das Geld bei der Hausbank leihen können, den Rechner bar bezahlen, Rechnung verbuchen und den Kredit "normal" abstottern.
 
Du hast recht bezüglich der MwSt. Die ist direkt komplett absetzbar.
Hatte ich nicht mehr auf dem Bildschirm.
 
:bedjump:
Juhu, ich habe schon wieder mal recht gehabt.... :D

:)
 
Naja, entweder bist Du dann ein Stubenhocker der NIE aus dem Haus geht, nimmst für jede noch so kleine Besorgung ein Auto oder Taxi oder bist ein Einsiedler im Stadtwald. :noplan:
 
Weder noch, ich bin ja aus dem westlichen Nachbarland wo es von Fahrräder so wimmelt.
Wir sind quasi mit so einen Teil geboren worden. :d
 
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