Im übrigen:
Interessant fände ich da die Frage, was passiert, wenn ich das Apple Mac OS X EULA wirklich ernst nehme:
INDEM SIE DIE APPLE SOFTWARE VERWENDEN, ERKLÄREN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BESTIMMUNGEN DES NACHSTEHENDEN LIZENZVERTRAGS.
VERWENDEN SIE DIE SOFTWARE NICHT, WENN SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGS NICHT EINVERSTANDEN SIND. WENN SIE MIT
DEN BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGS NICHT EINVERSTANDEN SIND, KÖNNEN SIE DIE APPLE SOFTWARE GEGEN RÜCKERSTATTUNG DES
KAUFPREISES DORT ZURÜCKGEBEN, WO SIE SIE ERWORBEN HABEN. WENN DER ZUGRIFF AUF DIE APPLE SOFTWARE AUF ELEKTRONISCHEM WEGE
ERFOLGT IST, KLICKEN SIE IN "ABLEHNEN". WENN SIE DIE APPLE SOFTWARE BEIM KAUF VON HARDWARE ERHALTEN HABEN, MÜSSEN SIE DAS VOLLSTÄNDIGE HARDWARE/SOFTWARE-PAKET ZURÜCKGEBEN, DAMIT DER KAUFPREIS ERSTATTET WERDEN KANN. (Mac OS X 10.4 EULA, Apple)
Wenn ich also auch mit Apples harten Lizenzbandagen spiele, dann könnten wir auch mal einen Mac kaufen, OHNE die Apple-Software in Betrieb nehmen zu wollen.
Heute: Mac kaufen
Morgen: Auspacken, NICHT OS X starten, NICHT der Lizenz zustimmen
Stattdessen Linux, Windows, sonstwas drauf installieren.
In einigen Monaten (wenn Leopard draußen ist
): Apple Software in Betrieb nehmen wollen, mit der Lizenz nicht einverstanden sein, und mich auf mein Rückgaberecht berufen.
Im übrigen: Wie will Apple das bitte prüfen, ob ich die Software in Betrieb genommen habe?
Nehmen wir an, ich hätte heute nur Jaguar oder Panther auf meinen Rechnern.
Da könnte ich mir heute auch Tiger kaufen, die DVD einige Monate lang "rumliegen lassen" (ob ich das wirklich tue, wird Apple mir nicht beweisen können), und nach dem Erscheinen von Leopard dann auf die Idee kommen, die Lizenz "gefalle" mir doch nicht, und meinen Kaufpreis zurückverlangen.
Da Apple mir das extra in den Lizenzbedingungen eingeräumt hat, ist das - erst recht, wenn ich Verbraucher bin - nicht so trivial.
So habe ich ja im Online-Handel rechtlich gesehen auch ein paar Jahre Widerrufsrecht, wenn ich nicht beim Kauf drüber aufgeklärt werde...