Mac - Kauf MwSt. Erstattung?

pdjf

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
27.06.2006
Beiträge
731
Reaktionspunkte
9
Hallo,
wenn ein Selbsständiger mehrere Unternehmen besitzt und ein Mac kauft, kann er die MwSt. beim Finanzamt bei dem angemeldeteten Unternehmen, dass bis dato keine wirtschaftlichen Erträge hat geltend machen, oder ist er dann scheinselbstständig. Könnte ja vom Finanzamt so ausgelegt sein , dass sie behaupten, er habe das Unternehmen nur um MwSt. erstattet zu bekommen, weil er ausgaben und keine Einnahmen hat.

Schwierig schwierig, was meint Ihr?
 
Ich meine, dass ich das Problem dieses Kuddelmuddels nicht ganz verstanden habe. Ich verstehe zumindest nicht, was der Begriff der Scheinselbstständigkeit darin verloren hat.
Du hast ein Unternehmen. Auch zwei oder drei. Gewerbe?
Umsätze hast Du in einem davon keine. Aber Ausgaben. Einen Mac. Und im anderen Unternehmen hast Du Umsätze und Ausgaben.
Ich bin ja nicht der hellste, was Steuerkram anbelangt, aber warum kaufst Du nicht über das Unternehmen, das Umsätze macht, dann kannst Du die MWSt auch geltend machen.
Oder bin ich jetzt total verkorkst?
Gruß, Al
 
lol was hast du vor?? Willst du ein Geschäft anmelden um dir nen Mac Kaufen zu können?? Oder wie sollen wir das was du da schreibst verstehen
 
Auf keinen Fall bist du verkorkst! das mit der Scheinselbstständigkeit war missverständlich ausgedrückt. Den Begriff habe ich losgelöst von der gesetzlichen Definition gebraucht. Die anderen Unternehmen sind gbr`s, daher bestehend aus mehr als einer Person. Die geplante Anschaffung soll nichts mit den Anderen zu schaffen haben. Daher die Anschaffung bei dem eher als Verlustunternemen.
 
Wenn du ein Unternehmen startest, hast du in der Anfangsphase immer mehr Ausgaben als Einnahmen.
Soweit ich weiß, schaut sich das Finanzamt das bis zu drei Geschäftsjahren an, sollte danach immer noch mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer vorliegen, werden sie ihre bedenken äußern.
 
heldausberlin schrieb:
Wenn du ein Unternehmen startest, hast du in der Anfangsphase immer mehr Ausgaben als Einnahmen.
Soweit ich weiß, schaut sich das Finanzamt das bis zu drei Geschäftsjahren an, sollte danach immer noch mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer vorliegen, werden sie ihre bedenken äußern.

Ich bin entzückt über eine Zahl. Das Unternehmen über das der Mac angeschafft
werden soll existiert seit 2Jahren.
 
Also wenn du mehr als ein Gewerbe betreibst ändert das nicht an der Steuerlast zumindest wenn man alles gesetzlich einwandfrei macht.

Es macht keinen Unterschied ob du bei Unternehmen a die Vorsteuer erstattest bekommst oder bei Unternehmen zwei die Vorsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnest.Für die GUV bzw. für die persönlichen Steuern bzw. Köperschaftssteuern kann es aber von Bedeutung sein macht aber nur Sinn bei Mischgesellschaften bzw. Unterschiedlichen Rechtsformen.

Deshalb werden z.B. GmbH u. Co KGs gegründet um Verluste in die KG zu übertragen und den günstigeren Köperschaftssteuersatz bei der GmbH zu nutzen.


Also kann es durch aus Sinn machen zwei Unternehmen zu Gründen z.b. eine GmbH/limited und eine OHG GBR KG usw. Um Gewinne in der GmbH zu schreiben und Verlusste in der KG um die persönlichen Steuern zu senken.Wobei Fiamt das sich nicht Lage anschauen wird deshalb sind Mischformen wie GmbH/Limited und Co KG die einzigen auf Dauer praktikablen Lösungen wobei erste Lösung kurzfristig auch geht und sehr verbreitet ist.
Aber mit der Vorsteuer hat das nix zu tun ausser man macht Dreiecksgeschäfte aber das wäre Illegal.
 
Olrik schrieb:
Also wenn du mehr als ein Gewerbe betreibst ändert das nicht an der Steuerlast zumindest wenn man alles gesetzlich einwandfrei macht.

Es macht keinen Unterschied ob du bei Unternehmen a die Vorsteuer erstattest bekommst oder bei Unternehmen zwei die Vorsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnest.Für die GUV bzw. für die persönlichen Steuern bzw. Köperschaftssteuern kann es aber von Bedeutung sein macht aber nur Sinn bei Mischgesellschaften bzw. Unterschiedlichen Rechtsformen.

Deshalb werden z.B. GmbH u. Co KGs gegründet um Verluste in die KG zu übertragen und den günstigeren Köperschaftssteuersatz bei der GmbH zu nutzen.


Also kann es durch aus Sinn machen zwei Unternehmen zu Gründen z.b. eine GmbH/limited und eine OHG GBR KG usw. Um Gewinne in der GmbH zu schreiben und Verlusste in der KG um die persönlichen Steuern zu senken.Wobei Fiamt das sich nicht Lage anschauen wird deshalb sind Mischformen wie GmbH/Limited und Co KG die einzigen auf Dauer praktikablen Lösungen wobei erste Lösung kurzfristig auch geht und sehr verbreitet ist.
Aber mit der Vorsteuer hat das nix zu tun ausser man macht Dreiecksgeschäfte aber das wäre Illegal.


Vielen Dank für die ausfürliche Erläuterung!
 
So einfach ist das nicht mit der Übertragung der GmgH und Co. KG auf andere Firmen. Die GmbH ist nämlich Gesllschafter bei der Co.KG. Das scheint aber bei pdif nicht der Fall zu sein. Also Vorsicht!

Was du mit "Scheinselbständigkeit" meinst heisst m.E. in Deinem Fall Liebhaberei, d.h. auf Dauer mehr Ausgaben als Einnahmen. Wenn Du also keine Gewinne erzielst, in der einen Firma aber Kosten geltend machst und USt. erstattet bekommst, dann hast Du bei Liebhaberei ggf. das Problem, das Du die erstattete USt. an den Fiskus rücküberweisen must.

Darum würde ich den Mac auf die Firma kaufen, die Gewinne macht, um so die gezahlte USt. zu verrechnen.

MG
 
Der Begriff `Liebhaberei` ist mir neu. Wie ist er zu verstehen, ist es ein amtlicher Begriff für den von dir beschriebenen Sachverhalt? Unter `Liebhaberei` verstehe ich spontan etwas anderes.
 
Meeresgrund schrieb:
So einfach ist das nicht mit der Übertragung der GmgH und Co. KG auf andere Firmen. Die GmbH ist nämlich Gesllschafter bei der Co.KG. Das scheint aber bei pdif nicht der Fall zu sein. Also Vorsicht!

Was du mit "Scheinselbständigkeit" meinst heisst m.E. in Deinem Fall Liebhaberei, d.h. auf Dauer mehr Ausgaben als Einnahmen. Wenn Du also keine Gewinne erzielst, in der einen Firma aber Kosten geltend machst und USt. erstattet bekommst, dann hast Du bei Liebhaberei ggf. das Problem, das Du die erstattete USt. an den Fiskus rücküberweisen must.

Darum würde ich den Mac auf die Firma kaufen, die Gewinne macht, um so die gezahlte USt. zu verrechnen.

MG

Das hat auch keiner gesagt das es einfach ist für solche Firmengebilde wendet man sich vertrauesvoll an den Steuerberater seines Vertrauens.
Es ging nur um die theoretische steuerliche Wirkung von Kapital und Personengesellschaften.Und es durch aus Möglich eine GmbH und KG zu gründen um Steuern zu sparen ohne eine GmbH und Co KG zu gründen.
Viele Immobilenfirmen machen das so ist z.B.die KG Eingentümer von Wohnungen etc... und eine GmbH übernimmt die Hausverwaltung.


Da besonders am Anfang hohe Verluste beim Bau von Wohnen entstehen lohnt sich das schon und die GmbH kümmert sich um die Mieteinahmen und die Verwaltung da Verwaltungsaufgaben dann gerne mal 50 - 60 % der Miete aus machen werden die Gewinne in der GmbH geschrieben und die Verluste durch Kredite Abschreibung in KG unter Strich werden sofern es keine Ostimmobillien sind Gewinne geschrieben die aber mit dem geringen Köperschaftssteuersatz verechnet werden.Wenn der Eigentümmer der GmbH gleichzeitig Eigentümer der GmbH kann er durch sein Geschäftsfühergehalt die Steuerlast faktisch auf null drücken da er die Verluste aus der KG mit seinem persönlichen Einkommen verrechnen kann.

Das ist soweit auch legal und wird begünstigt da durch das Personengesellschaften anders bestuert werden als Kapitalgesellschaften.

Nur lohnt sich der Aufwand nicht bei kauf von zwei drei Macs , da musst du mindest einen 6 Stelligen Betrag an Gewinnen haben ...
 
Mal abgesehen von Liebhaberei (heisst tatsächlich so) und anderen Dingen: Wenn Du den Mac für das entsprechende Unternehmen als Betriebsmittel brauchst und nicht privat nutzt, dann ist der Rest erstmal nebensächlich. Natürlich kann es in der Anfangsphase eines Unternehmens vorkommen, dass Du mehr Ausgaben als Gewinne hast. Wenn Du so nur Deinen privaten Mac günstiger bekommen willst, dann lass es besser. Sobald Du monatelag USt-Voranmeldungen abgibst und nur Geld vom FA kassierst, aber auf Dauer gar keine Einnahmen hast, werden die selbstverständlich misstrauisch. Anders sieht es natürlich aus, wenn Du z.B. in einem Monat 320 Euro Vorsteuer wegen des Mac-Kaufs geltend machst, aber nur 160 Euro USt abzuführen hättest. Das ist durchaus normal und kommt gerade bei größeren Anschaffungen vor. Insbesondere beim Autokauf kann das lustig sein ... ;)
 
Ich gebe Euch recht, es wird das Beste sein den Mac über das Unternehmen abzuschreiben, das einen klaren Gewinn erzielt. Soll ja nicht heißen, dass ein Unternehmen existiere ohne die Absicht der Gewinnerzielung.
Trotz allem, ist es doch interessant, wie das Finanzamt ein Unternehmen registriert, dass über Jahre weder Gewinn noch Verluste macht. Viele Kennen die Situation: Nach dem Studium kurzzeitig selbstständig gewesen und anschließend eine gbr gegründet. Keiner löst seine private Selbstständikeit sofort auf, da die zukünftige Entwicklung der gbr ungewiss sein kann.
 
aro74 schrieb:
(...)Anders sieht es natürlich aus, wenn Du z.B. in einem Monat 320 Euro Vorsteuer wegen des Mac-Kaufs geltend machst, aber nur 160 Euro USt abzuführen hättest. Das ist durchaus normal und kommt gerade bei größeren Anschaffungen vor. Insbesondere beim Autokauf kann das lustig sein ... ;)

Das ist nicht möglich, da größere Anschaffungen wie
ein Mac oder ein Auto ja nicht direkt, sondern über 3, 4
Jahre abgeschrieben werden müssen. Oder?
 
MacEnroe schrieb:
Das ist nicht möglich, da größere Anschaffungen wie
ein Mac oder ein Auto ja nicht direkt, sondern über 3, 4
Jahre abgeschrieben werden müssen. Oder?

Er meint jedoch allein die MwSt. Die Anschaffungskosten musst du, wie du es sagst über 4Jahre abschreiben.
 
pdjf schrieb:
Er meint jedoch allein die MwSt. Die Anschaffungskosten musst du, wie du es sagst über 4Jahre abschreiben.
Dann denke doch mal über leasing nach ? Vorteil du kannst die Vorsteuer der Leasing Raten ziehen und die Raten werden sofort Unternehmens wirksam.
Kommt halt drauf an wie man abschreibt und wie hoch die Gewinne sind ob sich leasing lohnt.
 
USt vs. Abschreiben

pdjf schrieb:
Er meint jedoch allein die MwSt. Die Anschaffungskosten musst du, wie du es sagst über 4Jahre abschreiben.

Das ist fast richtig. Abschreibung über 3 Jahre möglich, die USt im Jahr der Anschaffung abzugsfähig.
 
Leasing

Olrik schrieb:
Dann denke doch mal über leasing nach ? Vorteil du kannst die Vorsteuer der Leasing Raten ziehen und die Raten werden sofort Unternehmens wirksam.
Kommt halt drauf an wie man abschreibt und wie hoch die Gewinne sind ob sich leasing lohnt.

Ich würde bei Selbständigen auch ein Leasing bevorzugen, weil es Liquidität schont und die Kennzahlen des Unternehmens besser aussehen :cool:
 
Zurück
Oben Unten