roedert
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Klugscheiss an:Apple verzichtet doch scheinbar regelmäßig auf die Beweislastumkehr.
Es gibt keine Beweislastumkehr nach 6 Monaten, sondern vom Gesetzgeber her eine Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten.
Grundsätzlich muss ich wenn ich was behaupte oder jemanden beschuldige, dies auch belegen - die Beweislast liegt also bei mir.
Zur Stärkung der Verbraucherrechte hat der Gesetzgeber hier aber eine Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten vorgesehen, es wird also in diesem Zeitraum davon ausgegangen dass bereits ein Fehler bestand und der Händler müsste das Gegenteil beweisen wenn er nicht nachbessern möchte.