Logo übernehmen?

mjh

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Ich hab da mal eine Frage an euch schlauen Leute...

Mein Vater besitzt ein Dienstleistungsunternehmen. Nun möchte ich im Nachbarort auch ein solches Unternehmen gründen. Da kommt natürlich auch die Frage des Logos auf. Könnte ich das Logo meines Vaters (der damit sicherlich einverstanden wäre) mit in mein Logo einfließen lassen oder wie sieht das rechtlich aus?

Denn ich werde ja irgendwann einmal das Unternehmen meines Vaters übernehmen und es wäre dann ja sinnvoll das bekannte Logo meines Vaters weiterzuführen, aber auch mein eigenes. Versteht hier einer was ich meine?
 
Das ist ja wie mit den "Hauszeichen": jeder Nachkomme Malt einen neuen
Strich an das Zeichen des Vaters (der Erstgeborene alledings kann das väterl.
Zeichen komplett übernehmen). ;)

So ähnlich stelle ich mir das aber auch bei Dir vor - immerhin ist es das Zeichen
Deines Vaters - und wenn der damit kein Problem hat ... "Wo kein Kläger, da
kein Angeklagter!"

Nachtrag:
Wer nochmal nachlesen will:Hauszeichen >>>
 
Wenn es sein Logo ist oder nicht von anderer Seite geschützt ist oder bei Neugestaltung Verwechslungsgefahr mit einem anderen Unternehmen mit geschütztem Logo besteht, dann kannst du es übernehmen.
Kurzantwort: wohl ja. :)
 
ist natürlich die frage warum du es nicht gleich übernimmst und du eine zweigstelle von denem Vater auf machst.
Ich denke jetzt in Bezug auf Steuern und Steuererklärung machen lassen, das müsstet ihr ja sonst alles doppelt bezahlen für ein und die selbe Sache!
 
ich hoffe nur, dass das verhältnis zu deinem papa gut ist...:)
 
Das Problem ist das er sein Unternehmen gepachtet hat und kein neues aufmachen darf bzw daran beteiligt sein darf. Daher keine Zweigstelle.

Das Logo wurde seinerzeit mal von einem Grafikbüro entworfen, welches aber mittlerweile nicht mehr existiert.
 
Aus Sicht des Logo-Designs:

Wenn das Logo gut ist, würde ich empfehlen, den Grafiker ein Angebot für ein angepasstes Logo / eine Logo-Kombi etc. machen zu lassen. Der ist daran interessiert,
dass das Logo nicht "verhunzt" wird und für euer Erscheinungsbild ist das auch besser.

Ansonsten:
Wenn ihr die Nutzungsrechte komplett erworben habt, wird der Designer nicht viel machen können, wenn nun noch ein Zusatz dazu kommt. Obwohl man dessen Design (der Designer hat ja immer das Urheberrecht) strenggenommen nicht verändern darf.

Mist, zu langsam...

Aber der Grafiker wird ja noch existieren....?
 
mjh schrieb:
Das Problem ist das er sein Unternehmen gepachtet hat und kein neues aufmachen darf bzw daran beteiligt sein darf. Daher keine Zweigstelle.
sach mal wer pachtet den Unternehmen?
Das hab ich ja noch nie gehört. Da macht man ne Ltd. auf und gut ist

Darf man fragen wie sich da die Rechtsform nennt?
 
janpi3 schrieb:
sach mal wer pachtet den Unternehmen?
Das hab ich ja noch nie gehört. Da macht man ne Ltd. auf und gut ist

Darf man fragen wie sich da die Rechtsform nennt?
noch nie gesehen: inh. (inhaber) aaa, geführt von bbb? jede menge...
rob
 
gester schrieb:
noch nie gesehen: inh. (inhaber) aaa, geführt von bbb? jede menge...
rob
und wie heißt jetzt die Rechtsform das was du mir das sagst könnte auch eine GmbH mit Gesellschaftern sein
 
;) ;) ;) ;) ;) ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
MacEnroe schrieb:
Wenn ihr die Nutzungsrechte komplett erworben habt, wird der Designer nicht viel machen können, wenn nun noch ein Zusatz dazu kommt. Obwohl man dessen Design (der Designer hat ja immer das Urheberrecht) strenggenommen nicht verändern darf.
Wenn das Logo überhaupt Werkshöhe erreicht....

Snoop
 
janpi3 schrieb:
und wie heißt jetzt die Rechtsform das was du mir das sagst könnte auch eine GmbH mit Gesellschaftern sein
nein, das sind pachtverträge, die du als unternehmer mit einem anderen unternehmer abschliesst. ob es eine gmbh oder was anderes ist, ist praktisch wurscht.
rob
 
Bleibt ja in der Familie ;)
 
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