Lehrer: Kauf eines Macs - Steuer?

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Hazel

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Servus!

Da meine Freundin seit kurzem Lehrerin ist und ich mir einen Mac kaufen will, möchte ich natürlich den Mac über den Education Store kaufen. Hier erhalten ja auch Lehrer einen Discount.
Nun stellt sich mir aber die Frage, wie das mit der Mehrwertsteuer ist. Kann ein Lehrer einen Computer von der Steuer absetzen? Wie wirkt sich das aus?
Entschuldigt meine Unwissenheit :D

P.S. Ich habe kein sinnvolleres Forum füe den Thread gefunden. Wenns besser wo anders hinpasst, dann bitte ich die Admins zu verschieben.
 
Nun denn…

Die Mehrwertsteuer hat mit dem Absetzen nur bedingt zu tun. In der Regel dürfte deine Freundin, so sie nicht Einkünfte aus in nennenswertem Umfang aus selbstständiger Tätigkeit hat, die Mehrwertsteuer nicht in Rechnung stellen und somit auch die selbst gezahlte Mehrwertsteuer damit verrechnen dürfen.

Ob sie den Computer steuerlich absetzen kann als Lehrerin, wage ich einmal zu bezweifeln. Vor allem dann nicht, wenn Du ihn benutzt…
 
Ja, du kannst einen Computer als Werbungskosten absetzen. Dann kann es dir aber passieren, dass das Finanzamt Beweise dafür haben will, dass du ihn selbst und zu 90% (glaube ich) beruflich einsetzt. Ich würde deiner Freundin also eher raten, *deinen* Computer nicht abzusetzen...

Auf den Preis bzw. die Mehrwertsteuer wirkt sich das Absetzen nicht aus, nur auf das zu versteuernde Einkommen.
 
man sollte sie heute zumeist eher Leerer nennen ;)

Vorsteuerabzugsberechtigt sind IMHO nur Gewerbetreibende! In der jährlichen Einkommenssteuererklärung mag so ein Rechner aber ggf. durchaus steuerlich relevant sein. Sowas wissen ggf. Steuerberater oder Steuervereine ( die es auch dann wieder extra für Leerer gibt ;) )
 
Erstmal danke für die Antworten.

...das Finanzamt Beweise dafür haben will, dass du ihn selbst und zu 90% (glaube ich) beruflich einsetzt. ...

Und wie soll man das nachweisen? Muss man dann eine Art "Fahrtenbuch" führen

wegus schrieb:

Hey, du bezeichnsest meine Freundin als "hohl" ?!;)

Also verhält sich das so:
Sie zahlt im Jahr x Euro Einkommenssteuer. Nun bezahlt sie y Euro Mehrwertsteuer für den Mac, den sie beruflich einsetzt. In der Steuererklärung für 2008 kann sie dann die y Euro geltend machen (sofern y größer x) und muss dementsprechend y Euro weniger Einkommenssteuer zahlen. Das heißt sie könnte y Euro wieder zurückbekommen, also die Mehrwertsteuer des gekauften Macs. Liege ich da richtig?
Scheiß Steuergesetze!
 
Abgesehen davon, dass ich als Lehrer etwas humorlos reagiere, wenn ich von einem Moderator als Leerer bezeichnet werde, hatte ich bislang niemals Probleme, meine Computer vollständig abzusetzen. Aufgrund der etwas höheren Anschaffungskosten geht das natürlich nur über mehrere Jahre (Abschreibung), aber bisher wurde das auch sofort anerkannt, ohne dass ich irgendetwas nachweisen musste bezüglich meines Nutzungsverhaltens.
Dasselbe gilt für alle Anschaffungen, die mit dem Computer zu tun haben. Ob Druckerpatronen oder Keyboard, kein Thema, wobei ich solche Kleinteile sofort absetze und nicht abschreibe, logisch.
 
Hazel, Du machst einen Denkfehler und schimpfst über die "Sche** Steuergesetze"? Selbständige können die Umsatzsteuer optieren, sprich die Vorsteuer, die sie ausgeben mit der Mehrwertsteuer, die sie einnehmen, verrechnen.

Wenn Deine (angestellte) Freundin einen Mac kauft, dann kann sie die Anschaffungskosten (und die sind bestimmt höher als der MWSt.-Betrag) in der Steuererklärung geltend machen. Das heißt - wenn es anerkannt wird - sie kann den zu versteuernden Betrag ihrer Einkünfte um den Betrag des Rechner vermindern, bzw. wie SMaus es schreibt, auf zwei oder drei Jahre verteilt anteilig vermindern. Macht doch viel mehr Sinn und vor allem Gewinn, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also verhält sich das so:
Sie zahlt im Jahr x Euro Einkommenssteuer. Nun bezahlt sie y Euro Mehrwertsteuer für den Mac, den sie beruflich einsetzt. In der Steuererklärung für 2008 kann sie dann die y Euro geltend machen (sofern y größer x) und muss dementsprechend y Euro weniger Einkommenssteuer zahlen. Das heißt sie könnte y Euro wieder zurückbekommen, also die Mehrwertsteuer des gekauften Macs. Liege ich da richtig?
Scheiß Steuergesetze!


Da schmeißt Du jetzt ganz böß´ was durcheinander. Ich gehe mal davon aus, dass Deine Freundin nicht freiberuflich / gewerblich tätig ist sondern Angestellte bzw. Beamtin ist. Wenn sie sich jetzt einen Mac für sagen wir mal € 1.900,- kauft, dann kann sie den Mac grundsätzlich über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (dass müßten afaik momentan vier Jahre sein) abschreiben, d.h. der gesamte Kaufpreis (zu dem auch die gezahlte Umsatzsteuer gehört) wird durch vier geteilt. Diesen Betrag (€ 475,-) kann sie dann im Jahr der Anschaffung und in den folgenden drei Jahren in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuermindernd geltend machen (sofern das Finanzamt da mitspielt). Da sie jedoch einen sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag von € 920,- hat (der automatisch als Werbungskosten berücksichtigt wird), würden sich die € 475,- nur dann steuerlich auswirken, wenn sie noch weitere Werbungskosten hat die insgesamt mindestens so hoch wie der Arbeitnehmerpauschbetrag sind. Alles klar? ;):D
 
Zuletzt bearbeitet:

Nein.

Aber danke für eure Bemühungen.
Das Thema ist für mich leider ein schwarzes Buch.

Kurz um, es bringt mir/ihr finanziell nichts. Hab ich das richtig verstanden?
 
:nono: nein!

Mehrwertsteuer==Umsatzsteuer kann nur als Vorsteuer in Abzug bringen wer auch Gewerbesteuer zahlt ( und das ist ein Gewerbetreibender).

Angestellte sind keine Gewerbetreibenden. Als Angestellter kannst Du aber eine ganze Reihe von Dingen bei der normalen Steuererklärung in Abzug bringen. Ob das aber für Dich/Deine Frau was bringt hängt vom Job, der Begründung und der nachweisbaren Nutzung ab!

In der Tat hat es der Selbständige ( oder gar Gewerbetreibende) da einfacher!

Kurz: Deine Idee der steuerlichen Relevanz ist richtig, nur die Benennung der Steuerart ist falsch.
 
Da ich selber an meiner Steuererklärung bastel, hab ich die aktuellen Zahlen grad parat: Abschreibungsdauer ist bei Computern momentan 3 Jahre, und ohne besonderen Nachweis werden in der Regel 50 % berufliche Nutzung bei Computern anerkannt. Sprich, die Hälfte der Anschaffungskosten kann in der Erklärung steuerlich geltend gemacht werden. Dies setzt allerdings voraus, dass grundsätzlich eine berufliche Notwendigkeit anerkannt ist. Denke aber, dass das bei Lehrern kein allzu großes Problen sein sollte.
Sollen über 50 % berufliche Nutzung anerkannt werden, ist in der Regel ein besonderer Nachweis der Nutzung erforderlich.

Ich empfehle für solche Fragen übrigens den Kleinen Konz, eine wahre Quelle des Wissens für die Steuererklärung.
 
Mehrwertsteuer==Umsatzsteuer kann nur als Vorsteuer in Abzug bringen wer auch Gewerbesteuer zahlt ( und das ist ein Gewerbetreibender).

Sorry, das stimmt so nicht. Das Zahlen der Gewerbesteuer hat mit Vorsteuerabzugsberechtigung nichts zu tun. Denn nicht jeder Gewerbetreibender muss auch Gewerbesteuer zahlen.

Ich ekliger Klugscheißer...

So oder so solltest Du, Hazel, die MwSt. für diesen Fall einfach vergessen. Hat, wie meine Vorredner schon sagten, nichts mit Eurem Fall zu tun...
 
Ich empfehle für solche Fragen übrigens den Kleinen Konz, eine wahre Quelle des Wissens für die Steuererklärung.

Da wäre ich vorsichtig. Der Konz ist äußerst.........grenzwertig (mehr sag' ich dazu mal lieber nicht :D )

Wirklich seriöse Infos gibt es z.B. von den Sparkassen. Vom Sparkassenverlag gibt es jedes Jahr ca. im Februar den Ratgeber zur Einkommensteuer. Top aktuell, sachlich und kostet nur kleines Geld (unter € 10,-). Den Ratgeber kann man in jeder Sparkassenfiliale kaufen / bestellen.
 
Mehrwertsteuer==Umsatzsteuer kann nur als Vorsteuer in Abzug bringen wer auch Gewerbesteuer zahlt ( und das ist ein Gewerbetreibender).

:nono: Nein!

Jeder selbständig Tätige (egal ob gewerblich oder freiberuflich), der Umsatzsteuer einnimmt und ans Finanzamt abführt kann die von ihm gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.
 
man sollte sie heute zumeist eher Leerer nennen ;)

Vorsteuerabzugsberechtigt sind IMHO nur Gewerbetreibende! In der jährlichen Einkommenssteuererklärung mag so ein Rechner aber ggf. durchaus steuerlich relevant sein. Sowas wissen ggf. Steuerberater oder Steuervereine ( die es auch dann wieder extra für Leerer gibt ;) )

Was für ein Niveau und das von einem Mod:rolleyes:
 
Nein.

Aber danke für eure Bemühungen.
Das Thema ist für mich leider ein schwarzes Buch.

Kurz um, es bringt mir/ihr finanziell nichts. Hab ich das richtig verstanden?

Um auf Deine Frage zu antworten:
Im Normalfall bringt es ihr nichts.
1. Nur sie kann das Teil von der Steuer absetzen. (also bringt es dir gar nichts)
2. Der schon erwähnte Freibetrag, der pauschal in Abzug gebracht wird, OHNE das man Kosten nachweisen muss.
xroad hat es super erklärt und durchgerechnet. Also bringt es deiner Freundin nur etwas, sollte sie MEHR als die € 920,-- an anrechenbaren Werbungskosten pro Jahr nachweisen können und da machen sich doch viele nicht die Mühe. (Rechnungen sammeln, sichten, einreichen, etc.)
 
Da wäre ich vorsichtig. Der Konz ist äußerst.........grenzwertig (mehr sag' ich dazu mal lieber nicht :D )

Wirklich seriöse Infos gibt es z.B. von den Sparkassen. Vom Sparkassenverlag gibt es jedes Jahr ca. im Februar den Ratgeber zur Einkommensteuer. Top aktuell, sachlich und kostet nur kleines Geld (unter € 10,-). Den Ratgeber kann man in jeder Sparkassenfiliale kaufen / bestellen.

Um den Konz nutzen zu können, sollte man ein gewisses Maß an Ironie verstehen, das geb ich gerne zu ;). Unseriöse Inhalte hat er darüber hinaus IMHO nicht, außerdem ist er für den Hausgebrauch ziemlich vollständig. Und er kostet ebenfalls unter 10 Euro.
Den Sparkassenratgeber kenne ich nicht. Werd ich aber mal im Hinterkopf behalten.
 
Moderatoren sind halt auch nur Menschen...

@wegus

Zitat: man sollte sie lieber Leerer nennen.

Bitte keine Vorurteile als Moderator schüren!
 
@wegus

Zitat: man sollte sie lieber Leerer nennen.

Bitte keine Vorurteile als Moderator schüren!

@wegus
Wie alt bist Du eigentlich? So ein Kommentar ist ein deutlicher Beweis für fehlende Reife und völlig deplatziert hier im Forum.

Du solltest Dich vielleicht mal entschuldigen!
 
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