KV-Nachzahlungen durch höheres Einkommen _ Aspekte

Al Terego

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Also mal angenommen ich kenne einen Grafiker, der über die Künstlersozialkasse bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und seit knapp drei Jahren zwar brav in die KV und Rentenversicherung eingezahlt hat.

Basis seiner Versicherungsbeiträge sind eigene Schätzungen, die er jährlich der KSK und der KV mitgeteilt hat. Ein Einkommensteuerbescheid zur Prüfung ist bis dato von keiner Seite angefordert worden. Was für ein Glück.

Nun ist das tatsächliche Einkommen doch höher gewesen als das bisher geschätzte, der Versicherungsnehmer sollte also entweder den beiden Institutionen schleunigst darüber Bescheid geben und horrend hohe Beiträge zahlen bzw. auch nachzahlen, oder sich stillschweigend verhalten und naiv hoffen, an einer Prüfung vorbeizukommen, die mit Sicherheit noch höhere rückwirkende Nachzahlungen mit sich bringen würde.

Da er aber bestimmt ein ehrlicher Grafiker ist, wird er nach reiflicher Überlegung den Weg der Bescheidgabe wählen und zähneknirschend die Beiträge nachzahlen. Die arme Sau. :hamma:

Fragen dazu an die versammelte erfahrene Gemeinde, bevor er sich bei der KV und der KSK schlau macht und eventuell blöde Antworten bekommt:

_ Wem sagt er zuerst Bescheid? KSK oder KV?
_ Gibt es Obergrenzen der zu zahlenden KV-Beiträge (Techniker KK)?
_ Wenn Beiträge auf Basis eines hohen Einkommens gezahlt werden und am Jahresende das Einkommen wider Erwarten doch wieder niedriger ausgefallen ist, hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückerstattung der Differenz durch die KV oder die KSK? Da soll es doch immer wieder Palaver mit den KVs geben. Hört man so läuten.

Fragen über Fragen. :)
Gruß, Al
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
wenn man der KSK, ein zu hohes Einkommen mitgeteilt hat erstattet diese keine Beiträge mehr zurück. Also meine ich kann sie auch keine rückwirkend geltend machen.
Gruß
 
....kann sie!
...und sie kann vor allem auch rückwirkend noch den anteil eintreiben, den der kunde zahlen muss.

....im Juni hatten sie eine ganze reihe von kunden von mir an der karre .... und wollten rückwirkend für die letzten 5 jahre die beiträge haben.

...und dabei zahle ich noch nicht einmal in die KSK ..... schöner staat ist das ;)
 
Definitiv:
_ Die KV, nicht die KSK, kann rückwirkend Beiträge einfordern. Das ist Gesetz. Leider.
_ Meine Fragen beziehen sich nicht auf Kunden (=Verwerter im Sinne der KSK), sondern auf die Versicherten.
 
Al Terego schrieb:
Definitiv:
_ Die KV, nicht die KSK, kann rückwirkend Beiträge einfordern. Das ist Gesetz. Leider.
Hallo Al,
ich habe darüber in den ganzen Unterlagen die mir die KSK damals schickte nichts gefunden. Wo steht das den?
Danke
 
Alles, was ich dazu sagen kann, ist dass die Beiträge zur KV natürlich durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt sind. Aber frag mich bitte nicht, wo die aktuell Brutto bzw. Netto liegt. (GROBE Erinnerung: EUR 3.800 Netto )


Alex
 
Privat versichern ....
 
gishmo schrieb:
Privat versichern ....
Vielen Dank für den Vorschlag.
Mit zwei Kindern und den zu erwartenden Erhöhungen ist er aber leider daneben.

Ich würde mich wirklich freuen, wenn wir hart an den eingangs gestellten Fragen bleiben können, damit der Thread nicht durch Querfragen verwässert wird. Ist bestimmt auch für andere interessant. Dankeee.

@below: yep, das hab ich auch so gelesen. das ist also die monatliche obergrenze, die den höchsten beitrag verursacht?

Gruß, Al
 
Zuletzt bearbeitet:
Korregiert mich ggfs., aber dem KSK weniger Einnahmen mitzuteilen macht sich doch höchstens bei deinen späteren Ansprüchen (Rente) bemerkbar. Weniger eingezahlt = weniger ausgezahlt bekommen.

Ansonsten sollte sich die KSK daran nicht stören. Darum auch selbsteinschätzung!

Anders natürlich mit KV Beiträge bei gesetzlichen Krankenkassen. Diese werden gehaltsabhängig berechnet. Dafür bleibt aber die Leistung meist die selbe.
 
@al terego:
Würde mich nicht wundern, wenn man die einzig funktionieren KV platt macht.

Ich würde es trotzdem mal checken. Kinder sind sehr günstig und, der Statt kann bestehen Verträge nicht verändern, auch wenn Frau Schmidt das gerne würde.

Ansonsten viel Glück ... und lass dich nicht ausnehmen ...
 
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