Al Terego
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Also mal angenommen ich kenne einen Grafiker, der über die Künstlersozialkasse bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und seit knapp drei Jahren zwar brav in die KV und Rentenversicherung eingezahlt hat.
Basis seiner Versicherungsbeiträge sind eigene Schätzungen, die er jährlich der KSK und der KV mitgeteilt hat. Ein Einkommensteuerbescheid zur Prüfung ist bis dato von keiner Seite angefordert worden. Was für ein Glück.
Nun ist das tatsächliche Einkommen doch höher gewesen als das bisher geschätzte, der Versicherungsnehmer sollte also entweder den beiden Institutionen schleunigst darüber Bescheid geben und horrend hohe Beiträge zahlen bzw. auch nachzahlen, oder sich stillschweigend verhalten und naiv hoffen, an einer Prüfung vorbeizukommen, die mit Sicherheit noch höhere rückwirkende Nachzahlungen mit sich bringen würde.
Da er aber bestimmt ein ehrlicher Grafiker ist, wird er nach reiflicher Überlegung den Weg der Bescheidgabe wählen und zähneknirschend die Beiträge nachzahlen. Die arme Sau.
Fragen dazu an die versammelte erfahrene Gemeinde, bevor er sich bei der KV und der KSK schlau macht und eventuell blöde Antworten bekommt:
_ Wem sagt er zuerst Bescheid? KSK oder KV?
_ Gibt es Obergrenzen der zu zahlenden KV-Beiträge (Techniker KK)?
_ Wenn Beiträge auf Basis eines hohen Einkommens gezahlt werden und am Jahresende das Einkommen wider Erwarten doch wieder niedriger ausgefallen ist, hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückerstattung der Differenz durch die KV oder die KSK? Da soll es doch immer wieder Palaver mit den KVs geben. Hört man so läuten.
Fragen über Fragen.
Gruß, Al
Basis seiner Versicherungsbeiträge sind eigene Schätzungen, die er jährlich der KSK und der KV mitgeteilt hat. Ein Einkommensteuerbescheid zur Prüfung ist bis dato von keiner Seite angefordert worden. Was für ein Glück.
Nun ist das tatsächliche Einkommen doch höher gewesen als das bisher geschätzte, der Versicherungsnehmer sollte also entweder den beiden Institutionen schleunigst darüber Bescheid geben und horrend hohe Beiträge zahlen bzw. auch nachzahlen, oder sich stillschweigend verhalten und naiv hoffen, an einer Prüfung vorbeizukommen, die mit Sicherheit noch höhere rückwirkende Nachzahlungen mit sich bringen würde.
Da er aber bestimmt ein ehrlicher Grafiker ist, wird er nach reiflicher Überlegung den Weg der Bescheidgabe wählen und zähneknirschend die Beiträge nachzahlen. Die arme Sau.
Fragen dazu an die versammelte erfahrene Gemeinde, bevor er sich bei der KV und der KSK schlau macht und eventuell blöde Antworten bekommt:
_ Wem sagt er zuerst Bescheid? KSK oder KV?
_ Gibt es Obergrenzen der zu zahlenden KV-Beiträge (Techniker KK)?
_ Wenn Beiträge auf Basis eines hohen Einkommens gezahlt werden und am Jahresende das Einkommen wider Erwarten doch wieder niedriger ausgefallen ist, hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückerstattung der Differenz durch die KV oder die KSK? Da soll es doch immer wieder Palaver mit den KVs geben. Hört man so läuten.
Fragen über Fragen.
Gruß, Al
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