Hi!
erstmal herzlich willkommen hier!
Wenn mit jemanden, der in der EU sitzt, Geschäfte machst, ist das so:
Wenn beide Geschäftspartner eine USt-Id.-Nr. haben, kannst Du die Umsatzsteuer auf der Rechnung weglassen. Allerdings musst Du die USt-Id.-Nr. des Geschäftspartners ebenfalls auf Deiner Rechnung vermerken, am besten im Adressfeld, da Du sonst (im Falle einer Steuerprüfung) die Umsatzsteuer nachzahlen musst und im schlimmsten Fall eine auf den Deckel bekommst *g*
Wenn Dir und/oder dem Geschäftspartner keine USt.-Id.-Nr. vorliegt, musst Du die Umsatzsteuer ausweisen und der Geschäftspartner muss sie zahlen.
Kurzgesagt:
Du kannst erst von der Ausweisung des USt absehen, wenn Dein Kunde Dir eine Umsatzsteueridentifikationsnummer vorweisen kann und Du diese auf Deiner Ausgangsrechnung mit vermerkst.
So, hoffe weitergeholfen zu haben (alle Angaben natürlich ohne gewähr, da sich steuerlich alle paar Monate etwas ändert).
Grüße
Flo