DrKloebner
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Quittung (oder "Rechnung" mit entsprechend wenigen Angaben) reicht im Fall der Lieferung an Privatpersonen. Das ist doch genau der Witz der Sache.Brauche ich wirklich eine Rechnung? Reicht mir nicht einfach eine Quittung?
Privatleute kommen gar nicht auf die Idee, den Vorsteuerabzug beanspruchen zu können. Mehr oder weniger nur wegen des Vorsteuerabzugs gibt es überhaupt diese ganzen erwähnten Pflichtangaben.