Kleiner Gewerbeschein und Kindergeld

m0mo

m0mo

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
26.03.2005
Beiträge
478
Reaktionspunkte
2
Hallo Liebe Macuser Gemeinde,
ich habe da mal eine Frage an eventuelle Steuerexperten hier im Forum.
Ich bin 20 und seit 4 Jahren selbststaendig, habe einen kleinen gewerbeschein.

Der maximale Ueberschuss, den ich erwirtschaften darf, liegt bei 7680 Euro.
Ansonsten wird mir, oder besser gesagt meinem Vater, das Kindergeld gestrichen und er muesste auch noch zurueckzahlen.

Also bin ich natuerlich vorsichtig, diesen Betrag nicht zu uebersteigen :)

Nun kam aber letztens jemand auf die Idee, dass diese Betraege auch noch monatlich abgerechnet werden sollten, was heissen soll: mehr als 640 Euro im Monat sind nicht drin und wenn mehr verdient wurde, geht das Kindergeld ebenfalls floeten. Und das waere natuerlich katastrophal, da ich da an manchen Monaten natuerlich drueberkomme.

Nun war diese Aussage aber keine 100% feststehende, d.h. es koennte sein, dass usw. Nun wuerde ich aber gern Gewissheit haben und wollte nach eurem Wissen fragen :)

Vielleicht weiss ja jemand was.

mfg
m0mo
 
Moin,

..ohne Gewähr, aber das kann ich mir absolut nicht vorstellen. Dein Vater gibt deine Einkünfte im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung (Anlage Kind) an. Und das ist ganz klar eine Jahresmeldung. Trotzdem würde ich sicherheitshalber an deiner Stelle ganz einfach mal bei dem zuständigen Finanzamt nachfragen ;) .

Gruß Th.
 
Ja, frag beim Finanzamt, die sind verpflichtet, Dir zu helfen!
 
Bestätigung nicht vergessen !

csb schrieb:
Ja, frag beim Finanzamt, die sind verpflichtet, Dir zu helfen!

JA, lass es Dir aber am besten schriftlich geben/faxen bzw. notiere Ansprechpartner und Gesprächsdatum /-uhrzeit sehr genau, damit Du Dich darauf berufen kannst....

..meint der Smurf
 
Bin ebenfalls selbstständig... Hauptsächlich im Promotion Berreich und ich habe davon noch nie gehört und kann es mir auch nicht vorstellen. Ganz im Gegenteil habe ich eigneltich mal gehört, dass es mittlerweile sogar Möglich ist mehr zu verdienen.

Wenn du mal Nachfragst, könntest du mir mal den neusten Stand der Dinge durchgeben? Wäre super nett...Thanx
 
Sorry, aber das ist alles totaler Schwachsinn!

1. Das Finanzamt ist NICHT verpflichtet zu helfen. Dem jeweiligen Finanzbeamten ist es sogar nicht einmal erlaubt (Unterlaubte Steuerhilfe)! Jede Aussage ist unverbindlich! Das einzige was wirklich möglich wäre, ist eine sogenannten verbindliche Auskunft, denn auf die kannst Du Dich dann berufen, aber die dauert meist sehr lange bei der Bearbeitung (evtl. Untätigkeitsklage bei Nichtbeantwortung).

2. Für die Anerkennung als Kind i.S. des EStG bei einem Lebensalter von 20 Jahren (also Volljährigkeit) ist, dass dieses entweder arbeitslos n. § 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG ist oder sich in der Ausbildung n. § 32 Abs. 4 Nr. 2 EStG befindet.

3. Diese Anerkennung nach Nr. 2 gilt nur, sofern das Kind keine eigenen Einkünfte u. Bezüge von mehr als 7.680 Euro (ab VZ 2004) erhalten hat, vgl. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG. Dieser Betrag ist monatlich aufzuteilen, sofern die Voraussetzungen nach § 32 Abs. 4 Nr. 1 oder 2 EStG nicht das gesamte Jahr vorlagen, vgl. § 32 Abs. 4 Satz 6 und 7.

3. Einen kleinen Gewerbeschein? Das gibt es nicht im Steuerrecht! Entweder bist Du Gewerbetreibender nach § 15 EStG oder Du bist es nicht! Eventuell auch noch Freiberufler nach § 18 EStG. Vielleicht meinst Du Kleinunternehmer, aber das ist ganz was anderes, das ist Umsatzsteuerlich nach § 19 UStG.

4. Hat Dein Vater keinen Steuerberater? Den sollte man sich vielleicht in gewissen Dingen einfach mal leisten! Aber meistens merkt der Steuerpflichtige ja gar nicht, wenn er zuviel zahlt oder etwas nicht erhält, was ihm eigentlich zusteht....

Ich hoffe ich konnte helfen.

MfG
 
@FineArt

...na lassen wir mal die Kirche im Dorf. Alles richtig, aber in so einem Bagatellfall wird dir der zuständige Finanzbeamte sicher Auskunft erteilen und die wird dann wohl auch stimmen, unverbindlich natürlich.
 
bei dem betrag von 7680€ andelt es sich um zu versteuerndes einkomen, also nicht um umsatz. was dein zu versteuerndes einkomen ist, das weißt du erst nach deiner G+V, bzw. wenn du den steuerbescheid vom letzten jahr hast.
deshalb kan man dir nix abziehen, wen dein monatlicher umsatz mal über 640€ im monat liegt.
 
thomas-147 schrieb:
@FineArt

...na lassen wir mal die Kirche im Dorf. Alles richtig, aber in so einem Bagatellfall wird dir der zuständige Finanzbeamte sicher Auskunft erteilen und die wird dann wohl auch stimmen, unverbindlich natürlich.
Nicht wenn man die Tür reinkommt und was von "Sie müssen mir jetzt aber helfen AUSRUFEZEICHEN" faselt :cool:
 
@martin63

FALSCH !!!

Es handelt sich hierbei nach dem Gesetz nicht um das zu versteuernde Einkommen sondern um den GESAMTBETRAG DER EINKÜNFTE !

Das ist was ganz anderes! Nämlich vor Abzug der Sonderausgaben, Verlustvor- oder Rückträge (Verlustabzug n. § 10d EStG) und außergewöhnlichen Belastungen, vgl. Richtlinie 3 EStR im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 EStG.
 
Also mit dem monatöichen 640 € ist meines Wissens nach total heckmeck...

Kenne einige Promoter/inen die teilweise weitaus mehr verdienen... :D

Sonst wäre diese Branche ja auch nicht so lukrativ für Studenten :cool:

Aber ich schließe mich an...Genaure Infos gibt die kein Finanzamt!

Würde mich auch mal an einen Steuerberater halten...
 
@ thomas-147

Diese unverbindliche Auskunft kannst Du Dir ehrlich gesagt in die Haare schmieren, da der Finanzbeamte mit Sicherheit nicht die gesamte steuerliche Situation erfassen kann.

Kennst Du den Unterschied zwischen Einkünften und Bezügen? Nein? Der Finanzbeamte auch nicht! Der ist jedoch gravierend, denn selbst eigentlich einkommensteuerfreie bezogene Bezüge wie Wehrsold, Verdienstausfallentschädigungen oder Arbeitnehmersparzulage oder Ausbildungshilfen, Sachbezüge (freie Unterkunft und Taschengeld) zählen zu den Bezügen.

Welcher Finanzbeamte kann dir bitte dies also beantworten? Bagatellfall nennst Du das?

MfG
 
TS, verbesser mich, wenn ich Blödsinn rede, aber nach meinem Kenntnisstand, ist man ab einem bestimmten Jahresumsatz verpflichtet, seine Steuererklärung von einem STB machen zu lassen.
Bleibt man unter einer gewissen Grenze, kann man sich doch verbindliche Auskünfte beim FA einholen,oder?

Gruß Sebastian (hat einen STB)
 
TS FineArt schrieb:
Sorry, aber das ist alles totaler Schwachsinn!
2. Für die Anerkennung als Kind i.S. des EStG bei einem Lebensalter von 20 Jahren (also Volljährigkeit) ist, dass dieses entweder arbeitslos n. § 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG ist oder sich in der Ausbildung n. § 32 Abs. 4 Nr. 2 EStG befindet.

3. Diese Anerkennung nach Nr. 2 gilt nur, sofern das Kind keine eigenen Einkünfte u. Bezüge von mehr als 7.680 Euro (ab VZ 2004) erhalten hat, vgl. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG. Dieser Betrag ist monatlich aufzuteilen, sofern die Voraussetzungen nach § 32 Abs. 4 Nr. 1 oder 2 EStG nicht das gesamte Jahr vorlagen, vgl. § 32 Abs. 4 Satz 6 und 7.

Also verstehe ich das richtig: Einkuenfte und Bezuege: 7680 Euro, falls ich beispielsweise meinen Gewerbeschein erst im Oktober anmelde, dann kann ich fuer das restjahr noch 7680/12*Restmonate einnehmen.

Das ist doch wunderbar :)
Damit haette sich meine Frage erledigt.

Vielen Dank an alle fuer eure Hilfe :)

mfg
m0mo
 
@csb

Nein, eine Verpflichtung besteht zu keinem Zeitpunkt.
Es ist jedoch meines Erachtens ratsam, gerade in solchen und auch vielen anderen Dingen einen StB zu Rate zu ziehen und nicht sich auf irgendwelche unverbindlichen Aussagen aus dem Internet oder von Finanzbeamten, die keinerlei Haftung unterliegen, zu verlassen.
Denn nur der StB zeigt Dir die für Dich möglichen Wege und gesetzlichen Möglichkeiten vollständig und auf Dich perönlich abgestimmt auf.

Wenns in die Hose geht, hält keiner seinen Kopf dafür hin! Der StB jedoch schon.
Da sollte man halt mal ein paar Euro investieren, noch dazu sind StB-Kosten momentan noch voll abzugsfähig, ab 2006 nur noch im Bereich Werbungkosten oder Betriebsausgaben.

@BalkonSurfer

Wieso Straftäter?
 
csb schrieb:
TS, verbesser mich, wenn ich Blödsinn rede, aber nach meinem Kenntnisstand, ist man ab einem bestimmten Jahresumsatz verpflichtet, seine Steuererklärung von einem STB machen zu lassen.
Bleibt man unter einer gewissen Grenze, kann man sich doch verbindliche Auskünfte beim FA einholen,oder?

Kein Mensch kann Dich zwingen, einen STB zu nehmen! Ein STB ist niemals zwingend vorgeschrieben.
 
m0mo schrieb:
Also verstehe ich das richtig: Einkuenfte und Bezuege: 7680 Euro, falls ich beispielsweise meinen Gewerbeschein erst im Oktober anmelde, dann kann ich fuer das restjahr noch 7680/12*Restmonate einnehmen.

Das ist doch wunderbar :)
Damit haette sich meine Frage erledigt.

Vielen Dank an alle fuer eure Hilfe :)

mfg
m0mo


Befindest Du Dich denn noch in der Ausbildung? Oder bist Du derzeit Arbeitslos?
 
TS FineArt schrieb:
@ thomas-147

Diese unverbindliche Auskunft kannst Du Dir ehrlich gesagt in die Haare schmieren, da der Finanzbeamte mit Sicherheit nicht die gesamte steuerliche Situation erfassen kann.

Kennst Du den Unterschied zwischen Einkünften und Bezügen? Nein? Der Finanzbeamte auch nicht! Der ist jedoch gravierend, denn selbst eigentlich einkommensteuerfreie bezogene Bezüge wie Wehrsold, Verdienstausfallentschädigungen oder Arbeitnehmersparzulage oder Ausbildungshilfen, Sachbezüge (freie Unterkunft und Taschengeld) zählen zu den Bezügen.

Welcher Finanzbeamte kann dir bitte dies also beantworten? Bagatellfall nennst Du das?

MfG

...du hast aber die Frage gelesen? :rolleyes:
Es ging lediglich um die Frage des Zeiraumes, aber protz´ ruhig weiter mit deinem Fachwissen, was in diesem speziellen Fall niemand braucht.
 
@Momo: Ich arbeite mit nem Steuerberater zusammen und der hat sich noch nie beschwert!!! Du kannst Beispielsweise auch mehr als 640 €/monatlich verdienen. Es kommt dann auf die Gesamtsumme an, die nicht über 7.680 sein darf, damit du weiterhin das Kindergeld beziehen kannst. Es gibt wie schon erwähnt noch eine weitere Grenze, ab der man weitere Dinge beachten sollte. Da kann ich aber ncihts zu sagen. Wie schon gesagt, such einen STB auf, da es immer davon abhängt ni welcher Situationman sich befindet! Z.B. Ausbildung...dann sieht das nämlich anders aus... Und achte drauf, dass man seit diesem Jahr Rechnungsnummern vergibt.

Das sind aber alles so Kleinigkeiten, die du halt besser mit nem STB klärst.

MfG woodstock
 
Zurück
Oben Unten