kleine Hilfe für Freiberufler

beyco

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Hallo,

derzeit studiere ich Mediendesign und arbeite als Werkstudent in einer Firma nebenher. Nun möchte ich nebenher noch für kleinere Unternehmen Homepages + Print Sachen erstellen.

Wie ist dass nun mit dem Freiberufler? Fällt dies unter den §18 oder müsste ich dazu ein Gewerbe anmelden?
 
also müsste ich dann nur zum Finanzamt und eine UST Nr anfordern?

vielen dank! :)
 
Dachte immer, dass die Ust- Identnummer nur zwingend ist für Geschäfte mit ausserhalb Eu und empfohlen für welche innerhalb.

Also eher normale Steuernummer..
 
Jo, so lange man nicht dicke Kohle macht, kann man sich von der UmSt.-Meldepflicht befreien, Steuernummer reicht. Kann allerdings je nach Kundenstamm praktisch sein, da die die Umsatzsteuer gerne auf der Rechnung ausgewiesen haben möchten, was Du mit dem falschen Kreuzchen bei Punkt 122 (7.3, Kleinunternehmer-Regelung) nicht darfst/kannst.

Muss man selbst entscheiden, ob der Mehraufwand des periodischen Meldens im Verhältnis zum Verdienst steht.

Einfach beim Ausfüllen der 166 Punkte im Formular KREATIV! KREATIV! im Kopf behalten, dann spart man sich auch die Gewerbesteuer. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
... da die die Umsatzsteuer gerne auf der Rechnung ausgewiesen haben möchten, was Du ohne Nummer nicht darfst/kannst.

Bist Du Dir da ganz sicher ?

Du must die Steuernummer ausweisen die Ust-ID nr. aber nicht.
Wenn man nicht die Kleinunternehmerregelung beansprucht, also unter 17,5k, muss man Mwst verlangen.
Die Ust-id ist nach meinem Wissen aber hier nicht zwingend sondern eine zusätzliche Versicherung vorwiegend für ausländische Kunden, dass Du Ust-berechtigt bist, da diese in Ihrem Land ja keine Abgleichmöglichkeien haben, dadurch schon..
 
Ich meine das Ausweisen der Umsatzsteuer, nicht die Angabe der UmSt.-ID. So viel ich weiß gehört besagte ID eh ned auf eine Rechnung.

Aber Du kannst schlecht die Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen, damit der Kunde zurückfordern kann, wenn Du Dich selbst in der Anmeldung von der UmSt. befreit angegeben hast (und unter den 17,5k liegst). Da wird sich spätestens bei Deiner Steuererklärung und Beilage der Rechnungen das Finanzamt wundern, was das soll.
 
Ja, schon klar, das letzte, aber man braucht keine Ust. Id- nummer und kann trotzdem Ust ausweisen meinte ich.
 
Tut mir leid wenn ich das so deutlich schreibe, aber das ist typisch für das deutsche Steuerrecht: Jeder weiß etwas, alles klingt irgendwie plausibel, aber es stimmt dann eben doch nicht so ganz.

Man gibt auf der inländischen Rechnung (zwingend) USt-ID-Nummer oder Steuernummer an. Für was man sich entscheidet liegt im Belieben des Unternehmers. Zu empfehlen ist immer die USt-ID-Nummer, weil man mit der Steuernummer zu viel Unsinn anrichten kann.

Ein Blick ins Gesetz hätte übrigens zum schnellen und dennoch richtigen Ergebnis geführt:

§ 14 Abs. 4 UStG lautet: Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten: ...
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
 
Tut mir leid wenn ich das so deutlich schreibe, aber das ist typisch für das deutsche Steuerrecht: Jeder weiß etwas, alles klingt irgendwie plausibel, aber es stimmt dann eben doch nicht so ganz.

Ja, so ist das mit dem deutschen Steuerrecht. Und dann noch die kleinen Dinge wie die Tatsache, dass in Großbritannien erst ab 68.000 Pfund Umsatzsteuerpflicht für Unternehmen und Selbstständige besteht... ;) Was das an Verwaltungsaufwand spart für kleine Selbstständige!
 
Tut mir leid wenn ich das so deutlich schreibe, aber das ist typisch für das deutsche Steuerrecht: Jeder weiß etwas, alles klingt irgendwie plausibel, aber es stimmt dann eben doch nicht so ganz.

Man gibt auf der inländischen Rechnung (zwingend) USt-ID-Nummer oder Steuernummer an. Für was man sich entscheidet liegt im Belieben des Unternehmers. Zu empfehlen ist immer die USt-ID-Nummer, weil man mit der Steuernummer zu viel Unsinn anrichten kann.

Ein Blick ins Gesetz hätte übrigens zum schnellen und dennoch richtigen Ergebnis geführt:

§ 14 Abs. 4 UStG lautet: Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten: ...
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Und was ist dann jetzt falsch an Oben ? Edit: ach, jetzt hab ichs auch gesehen..Post 9

Es ging mir explizit darum, ob eine Ust.-ID beantragt werden muss - siehe Post 3..und dass ist nicht der Fall, eine St-Nr jedenfalls schon.

Dass auf Rechnungen immer eine Nummer ausgewiesen werden muss, ist weithin bekannt.
Dein Hinweis, dass die Ust nummer Vorteile hat hinsichtlich Datenschutz ist allerdings ein Aspekt, hatte das auch schon mal gehört..
 
So ist es. Jemand der einigermaßen kundig ist, wird es schaffen mit einer Steuernummer am Finanzamt telefonische Auskünfte zu erhalten, die nur den Steuerpflichtigen selbst etwas angehen. Man kann das bedauern und für problematisch halten, es ist aber die Realität.

Auch die Abgabe von elektronischen Anmeldungen ist mit einer Steuernummer nicht wirklich problematisch (ELSTER). Klar lässt sich das alles wieder "gerade biegen", aber Ärger und Zeitaufwand verursacht es dennoch.

Deshalb: Immer nur die USt-ID-Nr. und niemals die Steuernummer angeben!
 
Wobei ich denke, dass ausser einem Rückschluss auf mein Einkommen, wenns einer drauf anlegen sollte beim Finanzamt sich für auskunftsberechtigt auszugeben, sonst keine weiteren Konsequenzen enstehen, oder ?

Was soll jemand schon davon haben zu wissen wieviel ich verdiene? Beim Blick auf mein Haus, Auto, usw. kann sich da jeder auch was zusammenreimen..
 
Diese Auffassung zum Datenschutz dürften aber nicht alle teilen.
 
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