tomcologne
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Im Gegensatz dazu sehe ich meine Ansprüche an Kunde X. Nach meinem Verständnis habe ich die iPhones bezahlt. Ich habe hier die original Rechnung mit Seriennummern. Daher sind die Telefone mein Eigentum. Wenn Ihm der Fehler auffällt, was vielleicht ja auch noch nicht passiert ist.... wer weiß..., dann habe ich doch das Recht auf Herausgabe meines Besitzes. Oder liege ich damit so falsch?
Das sehe ich genauso. Mister X muss dir meiner Meinung nach die iPhones aushändigen. Schwierig könnte es aber werden die genaue Anschrift von Mister X zu erfahren. BLX darf dir diese vermutlich nicht einfach so nennen.