Gravis kann viel behaupten, wenn der Tag lang nicht. Ich hatte vor Kurzem einen ähnlich gelagerten Fall mit einem Händler für Audio-/Videoprodukte aus Hamburg. Bei denen trotz teurerem Preis bestellt, da die Ware im Gegensatz zum Mitbewerb vorrätig war. Dann aber auch erst nach zwei Monaten erhalten. Nach Fernabsatz zurückgesandt, kein Geld bekommen, per Email nachgefragt. Bei der Antwort des Händlers ist mir die Kinnlade runtergeklappt:
"Hallo <MeinVorname>,
ich habe das heut nochmal im Versand nachgesehen. Das ist auch angekommen. Aber so wie das aussieht, mit der Verpackung und wie das da reingestopft war, kann ich dir leider nicht den kompletten Preis zurückerstatten. Sowas geht nur, wenn das in einwandfreien Zustand zurück geschickt wird. Da müsste ich jetzt 20,- € einbehalten. Wärst du damit einverstanden?"
Was die Arschfratzen nicht wussten: Ich bin ein wenig paranoid bei Rücksendungen und fotografiere den Verpackungsprozess beim Rückversand nicht nur, sondern filme und archiviere ihn auch noch komplett. Und die Sendung ging 1A zurück und war sogar noch fast vollständig verblistert.
Mit meinem Anwalt telefoniert, der das auch nicht wirklich lustig fand und auch wegen 20,- € nur allzu gern vor Gericht gezogen wäre (nicht wegen dem Geld, sondern weil's ein Idealist mit Herz und Verstand und eine Auszeichnung für den Berufsstand der Anwälte ist ...). Darauf hin folgende Antwort verfasst:
"Hallo,
nein, mit einem Abzug bin ich nicht einverstanden und ich bitte um eine Rücküberweisung bis zum XX.X.2012."
Das Geld habe ich bekommen, nur die Rückversandkosten haben sie mir nicht erstattet. Naja - die 4,90 € konnte ich dann gerade noch verschmerzen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn das iPad noch voll intakt ist, keine Gebrauchsspuren o.ä. aufweist und auch die Verpackung noch vollständig vorhanden ist: LASS DICH NICHT VERARSCHEN! Schick denen das Ding zurück, leg einen Brief bei, in dem du dich auf dein Rückgaberecht berufst, und fordere deinen Kaufpreis zzgl. Versandkosten bis zu einem Stichdatum (das im Schreiben genannt werden muss) ein. Rein präventiv kannst du noch einen Hinweis anbringen, dass du mit einer Wertminderung aufgrund von vermeintlicher Registrierung in keinem Fall einverstanden bist und ggfalls den Fehlbetrag per gerichtlichem Mahnbescheid einklagen wirst.
Cave: Ich bin kein Jurist und es handelt sich hierbei um meine Laienmeinung. Falls ein MacUser mit juristischem Background anderer Meinung ist, möge er das bitte schreiben. Ansonsten denke ich, bekommst du mit dem skizzierten Vorgehen deinen Kaufbetrag vollumfänglich zurück.
Und: Aufgrund des Gelbstichs reklamieren ist chancenlos. Auf die Tour würde ich mich nach Möglichkeit erst gar nicht einlassen ...