iPad und die Steuer

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Hallo,

hat evtl. jemand schon ins Auge gefasst das iPad wie ein Notebook

abzuschreiben? Oder könnte es da Probleme mit dem Finanzamt geben,

von wegen nur Freizeitgerät usw.. Ich wollte es zur schnellen Übersicht

von Plänen und Fotos bei Umbauten, ohne immer eine menge Papier oder

das Book mit schleppen zu müssen.


Gruss Stefan
 
Warum sollte es nicht gehen wenn du es beruflich nutzt...ich würds reinschreiben in die Steuererklärung...mehr als "Nein" sagen können die doch nicht wirklich oder (ohne Gewähr)
 
Das iPhone kann ja auch abgesetzt werden *.*
Von wegen Spassgerät...
Incal
 
Das kommt vollkommen drauf an, was dein Händler auf die Rechnung schreiben wird, die du dann an das Finanzamt weiterleiten willst.
Steht dort auf der Rechnung etwa: "iPad - das ultimative Spaßgerät zum digitalen Blödsinn machen...", dann kannst du dir schnell vorstellen, was das Finanzamt sagen wird.
Steht aber auf der Rechnung z.B.: "Ultraleichter Tablet-PC mit 64GB Speicherkapazität...blabla", dann sieht die Sache schon bedeutend besser aus.
Setzt aber - wie schon angedeutet - voraus, dass du evtl. mal bei einem lokalen Händler vorstellig wirst (der Apple Store wird dir dieses Zugeständnis sicher nicht machen).

Bevor hier wieder die Ersten "Betrugsversuch" und "Steuerhinterziehung" rufen: Das ist nochmal was anderes.
 
Da muss überhaupt nichts anderes stehen als das Modell - der Preis - die Steuer.
Amen
 
Das ist mir tendenziell neu. Wenn aus der Beschreibung nicht zweifelsfrei erkennbar ist, dass das Gerät nicht zum Spaßhaben (was nun mal auch mit dem iPad möglich ist; auch wenn es der TE nicht primär vorhat) erworben ist, dann sollte die Artikelbeschreibung etwas angepasst sein.
Oder erkennt das Finanzamt seit Neuestem auch iPods an, wenn man behauptet, man habe einen 16GB USB-Stick gekauft?
 
Ok, ich werde noch mal meinen Steuerberater fragen, aber es müßte

eigentlich gehen.

Gruss Stefan
 
Die Beschreibung ist nicht immer veränderbar. Bei mir wurde ein (damals noch recht teurer) Ipod Video akzeptiert. Man muss es nur glaubhaft begründen können. Ist der Rechnungstext nicht eindeutig schreibe ich dazu was es ist. Sonst kann der Steuerberater ja auch nicht buchen.
 
Ok, ich werde noch mal meinen Steuerberater fragen, aber es müßte

eigentlich gehen.

Gruss Stefan

Mach das. Ich habe bisher alles von der Steuer absetzen können, was nur irgendwie im entferntesten mit der Arbeit zu tun hatte :D
Das kommt ganz auf deinen Sachbearbeiter an ob der den Sinn des iPads eher im Spaßbereich oder Arbeitsbereich sieht ;)

Achso und wegen der Rechnung, da mach Dir mal keine Sorgen kannst ruhig im Apple Store bestellen. Denn dein Händler kann auf die rechnung schreiben was er will, wenn da steht "iPad, das ultimative Arbeitsgerät" und Dein Sachbearbeiter sagt das Ding is nicht zum arbeiten gedacht bringt Dir der beste Text auf der Rechnung nix ;)
 
Das kommt ganz auf deinen Sachbearbeiter an ob der den Sinn des iPads eher im Spaßbereich oder Arbeitsbereich sieht

Genau das meine ich auch. Und da ich den Sachbearbeiter des TE nicht kenne, sondern nur meinen, und ich von dem weiß, dass der es etwas genauer nimmt, postuliere ich halt den "Nummer-Sicher-Hinweis".
 
Das ist mir tendenziell neu. Wenn aus der Beschreibung nicht zweifelsfrei erkennbar ist, dass das Gerät nicht zum Spaßhaben (was nun mal auch mit dem iPad möglich ist; auch wenn es der TE nicht primär vorhat) erworben ist, dann sollte die Artikelbeschreibung etwas angepasst sein.
Oder erkennt das Finanzamt seit Neuestem auch iPods an, wenn man behauptet, man habe einen 16GB USB-Stick gekauft?


Das ist eine Frage die sicher beim Finanzamt auch behandelt wird.
Wie man es dann begründet ist die Entscheidende Frage.
Salve
Incal
 
Das ist eine Frage die sicher beim Finanzamt auch behandelt wird.
Wie man es dann begründet ist die Entscheidende Frage.
Salve
Incal

Genau das sagt mein Steuerberater. Solange die Finanzämter sich nicht

festlegen mit der Einstufung kann man auf die Rechnung schreiben was

man will, und kann trotzdem nicht sagen ob es anerkannt wird oder nicht.
 
Ich werde das iPad selbstverständlich als Investitionsgut abschreiben lassen.

Allerdings entwickele ich auch problemlos nachweisbar Software für iPhone/iPad und sehe daher überhaupt kein Problem.

Und ganz ehrlich, ich hätte aus privatem Anlass auch kein iPad gekauft.

Alex
 
Es hängt meiner Erfahrung nur davon ab, ob du eine Notwendigkeit der Anschaffung, transparent machen kannst. Natürlich gibt es auch Finanzbeamte die auf den geleasten Porsche scharf sind aber aus bekannten Gründen keinen fahren. Das iPad ist natürlich prädestiniert Sozialneid zu erwecken. Eine Anschaffung aus steuerlichen Gründen würde für mich auf keinen Fall in Frage kommen. Allein das es gebraucht werden kann für deine Tätigkeit, wie du im Eingangspost beschreibst, sollte dafür ausreichen es zu erwerben. Abgesehen davon ist es natürlich für deine Kunden auch spannend in dieser bevorzugten Art und Weise bedient zu werden. Stylish eben......
Have fun
Incal
 
Grundsätzlich kannst du sowieso alles mit reinnehmen. Das FA streicht es dir eh wieder raus wenn es der Meinung ist daß man es nicht abschreiben kann. Ich würds auf alle Fälle reinnehmen, vorallem wenn du es wirklich zum Arbeiten brauchst (z.B. zum Testen oder so...)
 
Ich werde das iPad selbstverständlich als Investitionsgut abschreiben lassen.

Allerdings entwickele ich auch problemlos nachweisbar Software für iPhone/iPad und sehe daher überhaupt kein Problem.

Und ganz ehrlich, ich hätte aus privatem Anlass auch kein iPad gekauft.

Alex
Aus reiner Neugier. Nimmst du das kleine WiFi-Pad oder die größte UMTS-Variante?
 
Wahrscheinlich bin ich jetzt der Crosspost-Nazi aber anscheinend ist das Freelancer-Forum nicht so stark frequentiert.
Wenn man sich das kleinste iPad (iPad 16GB ohne 3G) kauft, kann man das dann als GWG sofort abschreiben?
Ich habe gerade mal ein paar Onlinehändler recherchiert und dort wird das zum Nettopreis von 405 EUR zzgl. MwSt. angeboten. Damit müsste es sich doch als geringwertiges Wirtschaftsgut qualifizieren, oder?
 
Nachdem die Ausnahmeregeln (150,- EUR, SAMMELPOSTEN etc. für 2008 und 2009 ) ja wohl nicht zum Tragen kommen, kannst du das Teil in 2010 wie üblich als GWG absetzen (unter 410,- ohne MwSt.). Du hast allerdings ein WAHLRECHT ;-)

Edit: der Nachweis der betrieblichen Verwendung muss dann ggf. mit dem örtlichen FA geklärt werden, sollte aber je nach Branche problemlos sein.
 
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