Invoice from USA, ohne Steuer ?

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Punshdrunklove

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Servus!

Zunächst, ja ich sollte meinen Steuerberater fragen, wollte aber erstmal Euch fragen.

Ich bekomme gerade eine Welle von Rechnungen (invoice) aus den USA für den Erwerb diverser Templates. Auf keiner dieser Rechnungen ist irgendeine Steuer ausgeschrieben.

Habe ich da jetzt keine Steuer zahlen müssen, oder ziehe ich davon einfach 19% ab, auch wenn da nix auf der Rechnung steht ?

Habe mal gehört, dass wenn man z.B. einen Laptop in den USA kauft und man dann über die grenzen geht, muss man für diesen auch Steuern bezahlen, beim Zoll. Das selbe müsste doch auch bei einen Template aus den USA geschehen oder nicht ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Template-Verkäufer hätte eigentlich EU-Umsatzsteuer für elektronische Güter ausweisen müssen. Ob die abzugsfähig wäre weiss ich allerdings nicht, vermutlich aber schon. Da er das nicht getan hat, kannst du auch nichts abziehen. Allerdings ist das seitens des Verkäufers ein Verstoß gegen EU-Recht.
 
das waren jetzt 3 völlig verschiedene Template Hersteller ...
 
Also, ich weiß nicht wie das mit elektronischen Waren genau ist aber meine Erfahrung damit:
Wenn man die Umsatzsteueridentifikationsnummer angibt, muss man die EU-Steuer (19%) nicht zahlen, die wird sozusagen automatisch abgezogen.

An die USA muss man ja sowieso keine Steuer zahlen, wenn man die Sachen direkt ausführt (sprich wenn man sie von einem Staat in einen anderen schicken lässt oder ins Ausland).
 
Ust-ID gilt nur für den (geschäftlichen) innergemeinschaftlichen Erwerb (also innerhalb der EU).

An die USA muss man in der Tat keine Steuer zahlen, aber die EU verlangt von Unternehmen, die von außerhalb der EU Waren in die EU liefern, auch elektronische, dass diese eine Mehrwertsteuer erheben und an die EU abführen. Ja, der europäische Steuerstaat hält auch auch im Kongo die Hand auf ;)

Theoretisch ist der Template-Verkäufer verpflichtet, sich in mindestens einem EU-Land zu registrieren und dessen Mehrwertsteuersätze auf Lieferungen in die EU zu erheben und diese an die EU/das Land abzuführen. Alternativ kann er auch den konkreten Mehrwertsteuersatz des Landes, in dem der Käufer sitzt, erheben.

Genaueres weiss aber ein Steuerberater.
 
Ich muss halt meine Umsatzsteuervoranmeldung machen und weiss jezt nicht ob ich die Steuer mit eintragen soll...

Wenn ich es nicht tue ist es ja an und für sich nicht schlimm, es wäre ja Geld gewesen, das ich vom Finanzamt wiederbekommen hätte...
 
OK; wieder was gelernt!

Aber vielleicht gibt es da auch eine Freiregelung im sinne von Minderbeträgen ?!
 
Ich muss halt meine Umsatzsteuervoranmeldung machen und weiss jezt nicht ob ich die Steuer mit eintragen soll...

Wenn ich es nicht tue ist es ja an und für sich nicht schlimm, es wäre ja Geld gewesen, das ich vom Finanzamt wiederbekommen hätte...

Wenn Du keine gezahlt hast, kannst Du auch keine ausweisen, würde ich als Laie mal sagen.
 
Da steht mehr dazu:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Stimmt nicht. Elektronische Waren lassen sich nicht verzollen und versteuern.
Geht mal zum Zoll und versucht es. Zurzeit lassen sich nur physische Waren verzollen und versteuern. Wenn man also eine Rechnung haben möchte, muss man das ganze auf CD bestellen, dann wird allerdings nicht die Ware als solches, sondern nur die CD verzollt und versteuert.

http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html#post6
 
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Mensch Ihr seid super, danke für die Informationen!
 
Stimmt nicht. Elektronische Waren lassen sich nicht verzollen und versteuern.

Stimmt nicht. Auf electronic services werden EU-Umsatzsteuern erhoben. Zoll natürlich nicht. Ich habe schon mehrfach EU-VAT gezahlt für elektronische Dienstleistungen, die ich in den USA bei einer US-Firma übers Netz gekauft habe.

Zoll schrieb:
Das heißt, wenn Programme aus dem Internet heruntergeladen werden, ist die Zollverwaltung nicht zuständig, da keine Waren sondern "nur" Daten bewegt werden.

Nicht zuständig heißt ja nicht dass es das nicht gibt. Dein Link geht auch auf die Unterseite "Postversand" was bei elektronischer Lieferung nicht zutrifft. Zuständig für die Erhebung der Steuer ist der Verkäufer.


Another tax issue is looming over the e-commerce landscape, and this time it's winging in from across the pond, where new European Union regulations regarding the Value Added Tax (VAT) are set to take effect July 1.

Analysts and VAT experts say the new measure will have an impact on all U.S.-based businesses that provide digitally downloaded products and services to consumers in the EU.

And that includes companies that offer things like Web-hosting, ASP services, sales of downloadable software and upgrades, the sale of electronic books, streaming music, digital movies, computer games and even distance-learning services.

"The European Union passed this new legislation to address the disadvantage that European suppliers of electronic goods and services have," said Richard Mitchell, general manager of the London office of Minneapolis-based e-commerce outsourcing company Digital River.

"An EU-based ASP has always been required under EU law to collect taxes on all supplies of electronic goods and services, which can put them at a disadvantage to U.S. ASPs," he said.

Suppliers outside the EU will have to charge the VAT rate (a levy that is something akin to a sales tax) in the EU country where the consumer resides, according to John Fay, VAT partner at PricewaterhouseCoopers in Ireland.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es ist eine Einfuhr. Der Zoll ist für die Einfuhren zuständig. Wenn er nicht zuständig ist, dann ist niemand zuständig. So einfach ist das.

Denn ersteinmal müsste geklärt werden, ob das ausländische Unternehmen innerhalb der EU gewerblich tätig wurde oder ob ich außerhalb der EU gewerblich tätig wurde. Ich gehe von dem letzteren Fall aus. Ich habe das Rechtsgeschäft im EU-Ausland erledigt und führe diese Dienstleistung nun ein. Ich muss also die Einfuhr beim Zoll anzeigen. Wenn der Zoll sagt, dass er nicht zuständig ist, dann gibt es niemenden, der dafür zuständig ist.
Obige Argumentation geht davon aus, dass das ausländische Unternehmen in der EU tätig wurde. Wurde es aber nicht.

Das dies geändert werden soll, weiß ich auch. Ist es aber noch nicht.
 
Das dies geändert werden soll, weiß ich auch. Ist es aber noch nicht.

Es ist seit 2003 geändert. (Der oben verlinkte Text ist von 2003.)

http://www.kanzlei-doehmer.de/USt_3a_1.htm

Ich zahle (hier als Privatkunde) seit 2003 VAT für elektronische Dienstleistungen, die von einem amerikanischen Unternehmen auf amerikanischen Servern erbracht werden.

---

Fraglich ist höchstens, ob man als Unternehmer selbst dafür verantwortlich ist, die VAT bei solchen Importen zu bezahlen, während bei Privatkunden der Unternehmer aus dem Drittstaat dafür verantwortlich ist, diese zu erheben und abzuführen.

Edit: Es ist nicht fraglich:

Die mehrwertsteuerlichen Vorschriften für Anbieter aus Drittstaaten, die ihre Leistungen an EU-Unternehmen erbringen (zumindest 90 % des Marktes), bleiben unverändert. Die Mehrwertsteuer schuldet der einführende Unternehmer im Rahmen der Selbstveranlagung.

D.h. der Unternehmer muss vermutlich die VAT selber angeben und abführen.


Genaueres weiss aber, wie gesagt, zur Not ein Steuerberater.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also die Details weiß Dein Steuerberater (oder kann sie heraus bekommen)

Grundsätzlich gilt aber:
- Steht auf der Rechnung etwas von MwSt? Wenn nicht (wie bei Dir) dann hast Du auch keine gezahlt und kannst sie somit auch nicht melden. Punkt.

Nicht nur aus den USA - auch hier bei uns gibt es Rechnungen ohne ausgewiesene MwSt und dabei gilt genau das selbe. Ist also im Grunde sehr simpel.

Aufregend würde es nur, wenn auf der Rechnung die "Tax" für den Staat in den USA aufgeführt wäre. Wenn Du also z.B. 30% Tax zahlen solltest, diese hier aber nicht geltend machen könntest (soweit ich weiß). Das passiert aber eher im umgekehrten Fall - sprich, wenn Du in den USA etwas verkaufst. Dann musst Du Dir eine amerikanische Steuernummer besorgen und in einem Formular eintragen, dass Du die Steuer hier in D bezahlst etc... Betrifft Dich ja aber nicht. Du hast ja eine Rechnung bekommen :)
 
Ob Punshdrunklove nun Einfuhrumsatzsteuer zahlen muss oder nicht, kann auch ich nicht sagen.

Es ist aber in jedem Fall-sowohl für den Staat als auch für ihn-( sofern er nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt und somit auf seine Leistungen keine Mehrwertsteuer berechnet) ein Nullsummenspiel.

...denn, wenn er auf die Leistung Einfuhrumsatzsteuer bezahlt, kann er die Einfuhrumsatzsteuer mit seiner Umsatzsteuerschuld verrechnen.

Die Frage ist nur, was formal richtig wäre. Ein finanzieller Schaden entsteht dadurch weder dem Staat noch ihm.
 
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