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Nun, jeder Job hat seine ganz eigenen Vor- und Nachteile. Und als Einzelhändler, der sich auf das Online-Geschäft einlässt, weiß man vorher sehr wohl um die Vor- & Nachteile des Fernabsatzgesetzes. Sich dann im Nachhineinen darüber zu beschweren das jemand davon Gebrauch macht ist einfach nur unangemessen. Es gibt nämlich noch einige Kunden die vor einem Kauf lediglich auf Bilder, Produktbeschreibungen u.ä. zurück greifen können, sich aber das Produkt nicht vorher anschauen können. Bei mir ist dies der Fall, denn der nächste Laden der Apple führt ist One-Way 2 Stunden entfernt. Und wenn ich dann leider feststellen muss das eine für mich essentiell wichtige Software nicht so funktioniert wie ich das benötige, dann ist das für mich ein K.O. Kriterium.Ohne jede persönliche Wertung im konkreten Fall, aber irgendwie ist man als Online-Händler doch manchmal ganz schön angeschissen.
Der Kunde bestellt, packt aus, haut seine Software/Daten drauf, aktiviert den Rechner womöglich sogar bei Apple und sagt sich dann: "Jo mei, i moag's net!". Dann hat der Händler eine Kiste am Hacken, die er nicht mehr als Neuware verkaufen kann und zusätzlich mit der Rückabwicklung verbundene Kosten.
Ist es eigentlich zu viel verlangt, dass man sich vor dem Kauf gerade einer hochpreisigen Ware über deren Eigenschaften und die damit verbundenen Vor- und Nachteile informiert? Es geht ja nicht um ein Paar Schuhe, die nicht gepasst haben.
made my Day...... per Gerichstvollzieher (Postzustellurkunde) zustellen z...
Au man wieder ein Thread voller Sondemüll, kann den mal jemand schließen...
Aber das Beste ist das:
Und wenn ich dann leider feststellen muss das eine für mich essentiell wichtige Software nicht so funktioniert wie ich das benötige, dann ist das für mich ein K.O. Kriterium.
Willst Du jetzt die Leute dazu erziehen, nicht mehr vom Fernabsatzgesetz gebrauch zu machen, weil es die Händler übermäßig benachteiligt?
Ich sehe da kein Problem....was hast Du denn zum eigentliche Problem beizutragen?
Hey, diese Regelung will ich auch haben!Beispiel: Hier in Norwegen müssen Fussgänger nicht auf die grüne Ampel warten, sie können bei Rot die Strassen überqueren sofern sie sich vom Freisein der Strasse überzeugt haben.
Es gibt auch Leute, die leben nicht in Norwegen, die kaufen auch ohne einen kompletten Überblick über den Markt zu haben und wollen nicht kostbare Lebenszeit damit vergeuden irgendwo hinzujuckeln, nur um es mal in Echt vorher zu sehen. Niemand wird gezwungen Onlinehändler zu werden, mit solchen anderen Entscheidungen muss man dann lebenIch wohne hier in Norwegen…
… Aber bevor ich mir etwas bestelle informiere ich mich ausführlich. Manchmal gehe ich mit Anschaffungen sehr lange schwanger … Da muss man sich dann doch die Zeit ans Bein binden und die Sachen im Laden ansehen…
Es gibt auch Leute, die leben nicht in Norwegen, die kaufen auch ohne einen kompletten Überblick über den Markt zu haben und wollen nicht kostbare Lebenszeit damit vergeuden irgendwo hinzujuckeln, nur um es mal in Echt vorher zu sehen. Niemand wird gezwungen Onlinehändler zu werden, mit solchen anderen Entscheidungen muss man dann leben
Ist nicht nötig, nach 14 Tagen nach Widerruf sind die bereits im Verzug:… Wenn dann noch kein Geld eingegangen ist, werde ich eine Frist setzen (müssen).
Aus dem Widerrufsrecht von Mactrade bzw. meistens so.Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten […] unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Nochmal ein kleines Update: Ich warte nach wie vor auf Rückzahlung. Inzwischen sind mehr als 2 Wochen seit dem bestätigten Eingang vergangen. Normal finde ich das persönlich nicht. Ich werde das Ende dieser Woche abwarten - Wenn dann noch kein Geld eingegangen ist, werde ich eine Frist setzen (müssen).
Danke, war mir so nicht bewusst. Das tut schon weh, wenn man sich als Händler nicht an das hält was in den eigenen AGB steht. Gut, dann werde ich wohl eben noch einen Brief verfassen.Ist nicht nötig, nach 14 Tagen nach Widerruf sind die bereits im Verzug:
Aus dem Widerrufsrecht von Mactrade bzw. meistens so.