indirekte Beleidigung

@Hupi

Die Forenregeln habe doch nichts mit meiner Einstellung zu tun ich Beleidige ja niemanden.

Und ja die meisten Leute hier sind nicht Real für mich und können mich nicht wirklich Beleidigen.
Ich empfinde es eher als armselig wenn man sich hinter seinem Monitor versteckt und andere beleidigt, ich empfinde dann eher Mitleid für ein so armseliges verhalten.
 
Wenn person x1 und person x2 sich bei dir in deiner Wohnung streiten/beleidigen, bist du dann Schuld ?

Du bist hier nicht in einer Wohnung sondern in einem oeffentlich zugaenglichen Raum. Es geht auch nicht um die Schuld an dem Streit sondern darum, dass der Betreiber eines Forums fuer die Inhalte seines Forums im Sinne des Pressegesezes verantwortlich ist, auch wenn die Inhalte nicht vom Betreiber selbst stammen.
 
@Hupi

Die Forenregeln habe doch nichts mit meiner Einstellung zu tun ich Beleidige ja niemanden.

Und ja die meisten Leute hier sind nicht Real für mich und können mich nicht wirklich Beleidigen.
Ich empfinde es eher als armselig wenn man sich hinter seinem Monitor versteckt und andere beleidigt, ich empfinde dann eher Mitleid für ein so armseliges verhalten.

Wie du das siehst stört den Gesetzgeber im Normalfall relativ wenig. Da eine Beleidigung aber nur auf Strafantrag erfolgt, kann man dich also getrost beleidigen ;-) (war nicht böse gemeint).

Das entlastet insofern auch den Forenbetreiber bei der Haftung, denn wenn kein Strafantrag, dann auch keine Ermittlungen.
 
Im Internet geht es halt ruppiger zu als im Real Life. Da sollte man drüber stehen.

Ansonsten: Bevor man direkt mit der Gesetzeskeule schwingt, sollte man erst mal das direkte Gespräch suchen (per E-Mail oder Boardmail). Das wirkt oft Wunder. So wie du das im ersten Posting beschreibst, hört sich das nach einer Trotzreaktion nach einem hochgekochten Streit an.
 
Jetzt hab ich die 2 Seiten durchgelesen und bin genauso schlau wie vorher. Der Thread gehört doch in die Bar.

Gruß win2mac
 
Schau doch mal in §§ 185 ff StGB. Ab da ist der ganze Beleidigungsunsinn codifiziert.

Wo in der von dir zitierten Signatur eine Beleidigung enthalten sein soll, erschließt sich mir nicht.
Schließlich gibt es hier noch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das ist ein hohes Rechtsgut.

Im Detail käme es darauf an, in welchem Sinnzusammenhang eine Beleidigung erfolgt. Eine Beleidigung als Erwiderung auf der Stelle kann auch als Formalbeleidigung straffrei sein.

Beispiel: "Sie alter Esel!" Antwort:"Sie sind doch selbst ein altes Axxxloch."

Da heben sich die Beleidigungen auf.

Also lass es. Deine Suche nach einer strafrechtlichen Aktivlegitimation wirkt auf mich ehrpusselig.

Im Übrigen: Antragsdelikt mit 3-Monatsfrist.

Aber nach 3 Monaten wirst du dich schon gar nicht mehr daran erinnern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hört sich an wie ein infantiler Streit kleiner Egos in einem World of Warcraft Forum.
 
@empreality:

So krass wollte ich es jetzt nicht ausdrücken, sonst fühlt er sich noch beleidigt. :hehehe:
 
Schau doch mal in §§ 185 ff StGB. Ab da ist der ganze Beleidigungsunsinn codifiziert.

Wo in der von dir zitierten Signatur eine Beleidigung enthalten sein soll, erschließt sich mir nicht.
Schließlich gibt es hier noch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das ist ein hohes Rechtsgut.

Im Detail käme es darauf an, in welchem Sinnzusammenhang eine Beleidigung erfolgt. Eine Beleidigung als Erwiderung auf der Stelle kann auch als Formalbeleidigung straffrei sein.

Beispiel: "Sie alter Esel!" Antwort:"Sie sind doch selbst ein altes Axxxloch."

Da heben sich die Beleidigungen auf.

Also lass es. Deine Suche nach einer strafrechtlichen Aktivlegitimation wirkt auf mich ehrpusselig.

Im Übrigen: Antragsdelikt mit 3-Monatsfrist.

Aber nach 3 Monaten wirst du dich schon gar nicht mehr daran erinnern.

Ganz so einfach ist es zwar nicht, aber so in der Art.
 
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