memphyss
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weder noch...
Also definitiv kann man sagen, dass man während der Garantiezeit das Recht auf ein Austauschgerät hat, wenn man 2 Reparaturen an wichtiger Systemhardware wie z.B. Board, Laufwerk, etc. hinter sich hat und einen dritten Defekt feststellt. Allerdings darf man das Gerät dann nicht zur Reparatur einschicken, da man den Defekt dann akzeptiert (O-Ton Hotline). Man muss also vorher die Hotline kontaktieren und ein Austauschgerät verlangen...
Ob und wie lange du noch Garantie hast weiß ich nicht, aber normalerweise müsstest du auf das ausgetauschte Board noch eine bestimmte Zeit Garantie haben.
gruß m.
Also definitiv kann man sagen, dass man während der Garantiezeit das Recht auf ein Austauschgerät hat, wenn man 2 Reparaturen an wichtiger Systemhardware wie z.B. Board, Laufwerk, etc. hinter sich hat und einen dritten Defekt feststellt. Allerdings darf man das Gerät dann nicht zur Reparatur einschicken, da man den Defekt dann akzeptiert (O-Ton Hotline). Man muss also vorher die Hotline kontaktieren und ein Austauschgerät verlangen...
Ob und wie lange du noch Garantie hast weiß ich nicht, aber normalerweise müsstest du auf das ausgetauschte Board noch eine bestimmte Zeit Garantie haben.
gruß m.