Hilfe: Rechnung Macbook Air

Schließe mich stonefred an. Die Versicherung will die Rechnung, weil das der einfachste Weg ist, den damals gezahlten Wert zu ermitteln. Gibt es die Rechnung nicht mehr, wird der Wert anders ermittelt bzw. geschätzt. Aber der einzige Anlaufpunkt im Moment ist Deine Versicherung, um die Dokumentationsthemen zu klären, und evtl., wenn die sich allzu bockig stellen, Verbraucherzentralen, Ombudsmann o.ä.
 
#morpheus,

hab ich das jetzt richtig verstanden?
Das Macbook ist noch so neu, dass apple die SSD getauscht hat, aber der Kauf ist schon so lange her, dass sich keiner mehr daran erinnern kann, von wem ein Gerät für €*1700 gekauft wurde?
Und gleichzeitig schaffst Du es nicht, den (damaligen) Neupreis des Gerätes herauszufinden und mit einem Hinweis auf apple, Mactracker oder auf wen auch immer der Versicherung glaubhaft zu machen, was so ein Book kostet?
Und Du willst uns erzählen, Deine Versicherung kennt den Neupreis eines Mac (Book) nicht?

Also bitte, setz Dich an einen funktionieren Computer und google "Dein" Book - da bekommst Du umgehend Hinweise auf den Neupreis.

Du musst gegenüber der Versicherung lediglich bestätigen, ob Du zum Abzug der Vorsteuer berechtigt bist - wenn ja, Erstattung netto, wenn nein, wird die MWST mit ausbezahlt.
Woher Du das Book hast, ist völllig egal - die Information "ursprünglicher Neupreis" dient lediglich dazu, eine Entscheidung zum gegenwertigen Wert des beschädigten Books zu treffen, Klartext: lohnt sich die Reparatur oder kann der Ersatzpflichtige geltend machen, dass der Zeitwert niedriger liegt.

Gruss, Ciccio
 
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Ich muss dem TE aber schon recht geben, manche Beiträge sind wirklich mit sehr heiser Tastatur geschrieben.
 
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Ich muss dem TE aber schon recht geben, manche Beiträge sind wirklich mit sehr heiser Tastatur geschrieben.

Bei allem Respekt - niemand hat dem TE oder seiner Holden vorgeworfen dass das Gerät aus dunklen Quellen ist.

Nur - die Lösung können wir ihm nicht geben.
Er muss anhand eines Kaufbelges nachweisen, dass das Teil überhaupt ihm gehört.
Denn offiziell gehört das Gerät immer noch dem ursprünglichen Käufer.
Und mit Verlaub - wenn ich ein Drum für 1700.- € kaufe, dann habe ich eine Rechnung oder zumindest eine Quittung.

Es liegt jetzt also beim TE der Versicherung glaubhaft zu machen, dass er das Gerät überhaupt erworben hat.
Die Garantiereparaturen bei Apple sind da erst mal irrelevant.

Wenn die Versicherung sich querlegt (was ja hier wohl der Fall ist), dann ist der Versicherungsgeber formell im Recht und kein Gericht würde dem widersprechen.

Es scheitert hier nicht daran, dass die Versicherung den ursprünglichen Preis des MBP anzweifelt oder die Reaparaturkosten - es fehlt einfach nur der Nachweis, dass der TE überhaupt Eigentümer des Gerätes ist.

Und jetzt sage ich es mal recht deutlich: wer so blöde ist und Rechnungen/Quittungen seiner Geräte nicht hat oder verbummelt oder nicht aufhebt solange er diese nutzt dem gehört es nicht anders.
Und nein - ich habe da kein Mitleid oder Bedauern sondern Verbuche das unter AEG - Aus Erfahrung Gelernt.

Und danke an Apple dass sie den Datenschutz ernst nehmen und praktizieren und damit auch das Vertauen ihrer Kunden in diese Firma bestätigt und festigt (auch wenn mir einiges an dem Laden aufstösst - aber das ist ein anders Thema).
 
Reicht es denn der Versicherung, wenn du den Kostenanschlag abgibst?
Bei Apple bekommst du einen Kostenvoranschlag auf deinem Namen
 
Eine Versicherung WILL und BRAUCHT erst mal einen Eigentumsnachweis in SCHRIFTLICHER Form, sonst könnte ja jeder sagen "Mein Nachbar ist auf meine Sonnenbrille gesessen", gerade bei PHV Schäden wird hier darauf bestanden. Anhand Alter und gebrauch wird der Zeitwert ermittelt... und dann gibts Geld.

Solche Schäden, wo ein Freund oder Nachbar ein Glas Cola, Bier, etc. über irgendwas geschüttet hat, kommt täglich x-mal vor, davon sind ca. die Hälfte "undurchsichtig", daher darf man sich nicht wundern, dass die Versicherungen streng geworden sind... so war es jedenfalls in meiner 15-jährigen Zeit in dieser Branche.
 
Ich würde auch jetzt nicht die Rechnung brauchen es geht aber um einen Versicherungsfall weil ein bekannter ein glas Cola drüber geschüttet hat und die Versicherung 1. Nicht glaubt das der Rechner einmal 1700 euro gekostet hat und 2. Das die Reparatur 600.- € ausmacht.
Die Versicherung will wahrscheinlich nur eine Möglichkeit einschätzen zu können was der Zeitwert des MacBook Air vor dem Schaden war und wird diesen ausgehend vom Neupreis und dem Alter des Geräts bestimmen. Und wie ich Versicherungen so kenne werden sie nur den geringeren Betrag zahlen, d.h. wenn sie zu dem Schluß kommen das der Zeitwert des Geräts nur noch bei 500 € lag, dann zahlen sie den, sonst halt die Reparaturkosten.

Vielleicht kannst du der Versicherung anders nachvollziehbar belegen was das Gerät neu mal gekostet hat. Du kannst ja argumentieren, dass bei Apple-Geräten der Kaufpreis innerhalb des Produktzyklus in der Regel recht stabil bleibt.
Lässt sich das Gerät noch einschalten und der Profiler aufrufen, um die Systemdaten auszulesen/anzeigen zu lassen? An Hand der Informationen könnten man dann z.B. mit Hilfe einer Internet-Archiv-Seite wie http://archive.org/web/ nachweisen was das Gerät in dieser Konfiguration mal in Apples Online-Store gekostet hat. Entsprechend mit Screenshots dokumentiert könnte das vielleicht helfen die Versicherung zu überzeugen.

Übrigens: Bist du denn selbst sicher dass das Gerät neu 1700€ gekostet hat? Das wäre quasi das größere MacBook Air in Maximalausstattung gewesen. Nicht das der Vorbesitzer das nur als Argument für einen höheren Gebrauchtpreis einfach so behauptet hat.

Wie gesagt: Ich denke es geht der Versicherung darum nachvollziehbar einen Zeitwert bestimmen zu können und die Original-Rechnung wäre halt der einfachste Weg da ran zu kommen. Ob sie sich auf andere Belege (wie oben beschrieben) einlassen, kannst du nur durch Kommunikation mit der Versicherung rausfinden. Die Reparaturkosten sollten sich über einen Kostenvoranschlag belegen lassen.

Von Apple eine Rechnungskopie zu bekommen halte ich für aussichtslos, vor allem da du nicht der ursprüngliche Käufer bist und da ja auch dessen Kontaktdaten drinstehen. Da spielt halt auch Datenschutz eine Rolle. Denk mal drüber nach: Ich würde auch nicht wollen das irgendein Zweit- oder Drittbesitzer eines meiner alten Apple-Geräte, die ich irgendwann mal verkauft habe, Einsicht in meine Rechnungsdaten bekommt. Hätte der ursprüngliche Käufer die Rechnung beim Weiterverkauf beigelegt (also Original oder Kopie) wäre das was anderes gewesen, aber es ist richtig wenn Apple sich aus sowas raus hält.
 
Ich denke auch das die Versicherung die Rechnung als Eigentumsnachweiß will. Sonst kann das teil ja die Dorfrunde machen und bei jeder Versicherung das Teil einreichen für die Regulierung.

Probier es über einen Kostenvoranschlag wie schon erwähnt und frage die Versicherung ob sie sich Zufrieden gibt wenn du es Eidestattlich versicherst das dies dein Macbook ist. Vielleicht erkennen die das dann an, ansonsten wirste Pech haben wenn keine Verbindung mehr zum Verkäufer besteht.
 
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