Ich muss dem TE aber schon recht geben, manche Beiträge sind wirklich mit sehr heiser Tastatur geschrieben.
Bei allem Respekt - niemand hat dem TE oder seiner Holden vorgeworfen dass das Gerät aus dunklen Quellen ist.
Nur - die Lösung können wir ihm nicht geben.
Er muss anhand eines Kaufbelges nachweisen, dass das Teil überhaupt ihm gehört.
Denn offiziell gehört das Gerät immer noch dem ursprünglichen Käufer.
Und mit Verlaub - wenn ich ein Drum für 1700.- € kaufe, dann habe ich eine Rechnung oder zumindest eine Quittung.
Es liegt jetzt also beim TE der Versicherung glaubhaft zu machen, dass er das Gerät überhaupt erworben hat.
Die Garantiereparaturen bei Apple sind da erst mal irrelevant.
Wenn die Versicherung sich querlegt (was ja hier wohl der Fall ist), dann ist der Versicherungsgeber formell im Recht und kein Gericht würde dem widersprechen.
Es scheitert hier nicht daran, dass die Versicherung den ursprünglichen Preis des MBP anzweifelt oder die Reaparaturkosten - es fehlt einfach nur der Nachweis, dass der TE überhaupt Eigentümer des Gerätes ist.
Und jetzt sage ich es mal recht deutlich: wer so blöde ist und Rechnungen/Quittungen seiner Geräte nicht hat oder verbummelt oder nicht aufhebt solange er diese nutzt dem gehört es nicht anders.
Und nein - ich habe da kein Mitleid oder Bedauern sondern Verbuche das unter AEG -
Aus
Erfahrung
Gelernt.
Und danke an Apple dass sie den Datenschutz ernst nehmen und praktizieren und damit auch das Vertauen ihrer Kunden in diese Firma bestätigt und festigt (auch wenn mir einiges an dem Laden aufstösst - aber das ist ein anders Thema).