Hilfe - mein Gehäuse knarzt

Sony1

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Mein letztes MBP hat erst ganz am Ende angefangen zu knarzen, wenn ich es bewegt habe.
Mein recht neues (late 2014) knarzt jetzt schon, wenn ich es auch nur leicht an den Ecken anfasse oder bewege. Wenn ich es an den vorderen Ecken nehme, ist es schlimmer als wenn ich es weiter hinten nehme.

Es geht hier nicht um das Klacken der Festplatte oder um knarzende Schaniere beim Öffnen oder Schließen.

Was kann ich tun?
 
Schrauben gefühlvoll nachziehen wäre eine Möglichkeit dies zu beheben, wenn nicht zum nächsten AASP damit.
 
Wenn du eh noch in der Garantie bist stellt sich die Frage doch gar nicht od.?

Sofort zu Apple!
 
Wie lange ist die Garantie denn? 6 Monate oder ein Jahr?
 
Sollte dir ein Garantiefall versagt werden, hast du immer noch die Gewährleistung. So wie du es schilderst, liegt hier wohl ein Sachmangel gem. § 434 I 2 Nr. 2 BGB vor. Bring es zum Händler, berichte ihm von dem Problem und deinem Gewährleistungsanspruch und weise ihn ggf. freundlich auf Beweislastumkehr gem. § 476 BGB zu deinen Gunsten hin, sofern du das Gerät vor spätestens sechs Monaten erhalten hast.
 
Brauche ich für die Garantie die Rechnung?
Der Verkäufer muss das Modell doch anhand der Seriennummer im Computer finden, oder?
 
Stell dich nicht so an u. schau in den nächsten Shop!!!!

Bei mir ist es Gestern ohne Rechnung gegangen da man eh auf deine Daten zurückgreifen kann!
 
Ich wäre ja zu faul um das Gerät wegen knarzen zum Händler zu bringen.

Ich habe das auch mal gehabt, ein kleiner Spritzer Silikonspray und es war Ruhe.
 
Hab mir neue Schuhe gekauft, die knarrzen, was kann ich tun, ist das ein Garantiefall ?
 
War dort, sie haben das MBP auf- und wiederzugeschraubt und es knarzt genauso wie vorher... :confused:
 
Das mit dem Festschrauben sollte ähnlich wie beim Reifenwechseln am Auto über kreuz erfolgen um Spannungen im Gehäuse zu verhindern. Von innen nach aussen.

Bei mir funktioniert das zumindest immer. Ob das der Techniker im Shop auch so gemacht hat, weiß ich jedoch nicht :D
 
Sollte dir ein Garantiefall versagt werden, hast du immer noch die Gewährleistung. So wie du es schilderst, liegt hier wohl ein Sachmangel gem. § 434 I 2 Nr. 2 BGB vor. Bring es zum Händler, berichte ihm von dem Problem und deinem Gewährleistungsanspruch und weise ihn ggf. freundlich auf Beweislastumkehr gem. § 476 BGB zu deinen Gunsten hin, sofern du das Gerät vor spätestens sechs Monaten erhalten hast.

Ein Knarzen ist doch kein Mangel, das Gerät ist voll gebrauchsfähig...
 
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