Mondmann
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Liebes Forum.
Folgende Situation:
Wir möchten eine DHH kaufen, welche vom Eigentümer Top hergerichtet ist, das ist aber zweitrangig.
Es ist ein Scheidungshaus und seine Ex-Frau hängt Ihm im Nachen: Diese möchte eine Wohnung bauen lassen und der Hausbesitzer möchte ein anderes Haus kaufen und noch ein bischen umbauen.
Da seine Holde aus dem bestehenden Kreditvertrag erst herauskommt, wenn die Summe vollständig bezahlt ist möchte Sie, dass das komplette Geld sofort fließt, da Sie ja auch für Ihre Wohnung benötigt - bzw. sie zahlt dieses ebenfalls im Voraus.
Machen wir da nicht mit, verkauft er es an jemanden anderen under der Notartermin platzt.
Da ich den Besitzer persönlich kenne habe ich schon Vertrauen zu Ihm, aber das schützt im Notfall ja auch nicht.
Raus will er spätestens am 31.3.15.
Wenn wir uns darauf einlassen, dann:
- Bezahlt der Eigentümer bis dahin uns die Nutzungspauschale , in gleicher Höhe wie die Höhe der Zahlungen für den Kredit.
- Wird im Vertrag festgehalten, dass der Notar ihn am. 1.4.15 sofort räumen lässt, falls er nicht rausgeht. Kosten gehen zu seinen Lasten.
- Dasselbe, wenn er eine Rate nicht bezahlt
- Bezahlt er die Nebenkosten komplett bis dahin wie gehabt.
Unsere "Sicherheit" beruht eben auf diesen Punkten. Wie gesagt wir kennen Ihn und er ist auch Stadtbekannt hier im Dörfle
Auf die Einigung, dass wir einen gewissen Betrag einbehalten, geht seine Frau nicht ein und sie erscheint dann nicht zum Notartermin.
Abgesichert sind wir dadurch, dass er eben dann rausgeklagt wird zum Termin.
Den Kredit haben wir bereits, kann aber noch locker aufgekündigt werden.
Würdet Ihr darauf eingehen?
Welche Sicherheiten kann man noch einbauen?
Folgende Situation:
Wir möchten eine DHH kaufen, welche vom Eigentümer Top hergerichtet ist, das ist aber zweitrangig.
Es ist ein Scheidungshaus und seine Ex-Frau hängt Ihm im Nachen: Diese möchte eine Wohnung bauen lassen und der Hausbesitzer möchte ein anderes Haus kaufen und noch ein bischen umbauen.
Da seine Holde aus dem bestehenden Kreditvertrag erst herauskommt, wenn die Summe vollständig bezahlt ist möchte Sie, dass das komplette Geld sofort fließt, da Sie ja auch für Ihre Wohnung benötigt - bzw. sie zahlt dieses ebenfalls im Voraus.
Machen wir da nicht mit, verkauft er es an jemanden anderen under der Notartermin platzt.
Da ich den Besitzer persönlich kenne habe ich schon Vertrauen zu Ihm, aber das schützt im Notfall ja auch nicht.
Raus will er spätestens am 31.3.15.
Wenn wir uns darauf einlassen, dann:
- Bezahlt der Eigentümer bis dahin uns die Nutzungspauschale , in gleicher Höhe wie die Höhe der Zahlungen für den Kredit.
- Wird im Vertrag festgehalten, dass der Notar ihn am. 1.4.15 sofort räumen lässt, falls er nicht rausgeht. Kosten gehen zu seinen Lasten.
- Dasselbe, wenn er eine Rate nicht bezahlt
- Bezahlt er die Nebenkosten komplett bis dahin wie gehabt.
Unsere "Sicherheit" beruht eben auf diesen Punkten. Wie gesagt wir kennen Ihn und er ist auch Stadtbekannt hier im Dörfle
Auf die Einigung, dass wir einen gewissen Betrag einbehalten, geht seine Frau nicht ein und sie erscheint dann nicht zum Notartermin.
Abgesichert sind wir dadurch, dass er eben dann rausgeklagt wird zum Termin.
Den Kredit haben wir bereits, kann aber noch locker aufgekündigt werden.
Würdet Ihr darauf eingehen?
Welche Sicherheiten kann man noch einbauen?