SwissBigTwin
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Kein aktuelles Backup seiner Daten zu haben, kann aber auch als grob fahrlässig ausgelegt werden. Ist ja nicht so, als wäre das Wort Backup was gänzlich unbekanntes.
Rechtlich würde dies als "fahrlässig" eingestuft werden und wäre somit versichert. Die Einstufung "Grob fahrlässig" würde erst dadurch entstehen, wenn ich wissentlich und vorsätzlich fahrlässig bin... z.B. besoffen Auto fahre.