Haftpflichtfall Wasserschaden am Macbook Pro

Kein aktuelles Backup seiner Daten zu haben, kann aber auch als grob fahrlässig ausgelegt werden. Ist ja nicht so, als wäre das Wort Backup was gänzlich unbekanntes.

Rechtlich würde dies als "fahrlässig" eingestuft werden und wäre somit versichert. Die Einstufung "Grob fahrlässig" würde erst dadurch entstehen, wenn ich wissentlich und vorsätzlich fahrlässig bin... z.B. besoffen Auto fahre.
 
Rechtlich würde dies als "fahrlässig" eingestuft werden und wäre somit versichert. Die Einstufung "Grob fahrlässig" würde erst dadurch entstehen, wenn ich wissentlich und vorsätzlich fahrlässig bin... z.B. besoffen Auto fahre.

Man macht ja wissentlich keine Datensicherung. Deshalb hat das OLG Hamm (Az: 13 U 133/03) auch 2003 entschieden, dass das durchaus als "grob fahrlässig (blauäugig)" einzustufen ist. Da ging es zwar um eine betriebliche Datensicherung, aber insb. angesichts der Einfachheit der Datensicherung in OSX dürfte da im Zweifel sehr ähnlich entschieden werden.
 
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Da kann ich nur vollkommen zustimmen. Es gibt nichts Einfacheres, als Backups mit Time Machine zu machen. Ich kann es nicht begreifen, wie viele User jahrelang Rechner benutzen, ohne Backups zumindest der eigenen Daten zu machen. Eigentlich können diese dann wohl nicht wichtig (genug) sein.
 
Man macht ja wissentlich keine Datensicherung. Deshalb hat das OLG Hamm (Az: 13 U 133/03) auch 2003 entschieden, dass das durchaus als "grob fahrlässig (blauäugig)" einzustufen ist. Da ging es zwar um eine betriebliche Datensicherung, aber insb. angesichts der Einfachheit der Datensicherung in OSX dürfte da im Zweifel sehr ähnlich entschieden werden.

Betrieblich ist es eine andere Sache, da ist es "Grob fahrlässig", aber da es ja um eine Privathaftpflicht geht, wo ein privater Schaden entstanden ist, wird hier anderes eingestuft.

Versicherungen stufen dies alleine schon durch eine Vermögensschadenhaftplicht ein, die nur gewerblich abgeschlossen werden kann, nicht aber für den privaten Bereich.
 
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