Musik Gekaufte Musik im nach hinein aus dem Internet Saugen?

Ihr überseht im eigentlichen Thema, dass es immer noch um einen Download geht, wenn eine CD und damit die dadurch verbundenen Nutzungsrechte -und auch das Recht auf Anfertigung einer Sicherungskopie- vorher erworben wurde.

Macht das einen Unterschied? (ich weiß es nicht, also ernsthafte Frage).

in meinen Augen ist der Tatbestand des illegalen Downloads unabhängig von dem Besitz gegeben.

Ähnlich wie ich auch keinen Kopierschutz umgehen darf, auch wenn ich eigentlich das Recht auf eine Privatkopie hätte.

In meinen Augen habe ich nur das Recht eine Kopie meines Artikels zu machen.

Nehmen wir an, man macht sich wirklich mal die Mühe Leute zu verfolgen die downloaden. Wenn man mir vorwirft 10 Alben runterzuladen und Schadenersatz fordert, könnte ich ja einfach die Alben kaufen und sagen "die waren im Keller"
 
Ja, in meinen Augen macht das einen deutlichen Unterschied:
in meinen Augen ist der Tatbestand des illegalen Downloads unabhängig von dem Besitz gegeben.

Meinem Verständnis nach (und ich hatte Musik & Recht mal in der Uni, ist allerdings schon etwas her und daher möglicherweise nicht mehr aktuell) ist der Download nicht illegal, wenn ich bereits im Besitz der Inhalte bin - den ich mit dem Kauf erworben habe.

Ähnlich wie ich auch keinen Kopierschutz umgehen darf, auch wenn ich eigentlich das Recht auf eine Privatkopie hätte.

Das Recht auf Privatkopie habe ich eben nur, solange kein Kopierschutz umgangen werden muss - sonst ist es sogar ausdrücklich verboten.
Ob ich dann aber die Kopie von meinem eigenen Medium herstellen muss, von der gleichen CD die auch ein Freund hat, der mir das Backup erstellt, oder eben durch Download, das ist mE nicht deutlich definiert.

Nehmen wir an, man macht sich wirklich mal die Mühe Leute zu verfolgen die downloaden. Wenn man mir vorwirft 10 Alben runterzuladen und Schadenersatz fordert, könnte ich ja einfach die Alben kaufen und sagen "die waren im Keller"

Daher sind bisher auch ausschließlich Nutzer verfolgt worden, die sich nicht des Downloads strafbar gemacht haben, sondern einem gleichzeitigen Upload, also dem Bereitstellen, wie es bei p2p/torrent der Fall ist.

Ich bin kein Jurist und kann keine allgemeingültige Aussage treffen, habe mich aber viel mit Musikrecht beschäftigt.
Und meiner Ansicht nach (ich lasse mich gerne -fundiert- korrigieren) habe ich die Nutzungsrechte mit dem Kauf erworben und mache mich deshalb beim Download nicht strafbar.
In jedem Fall vermute ich, dass es sich um eine rechtliche Grauzone -nicht geregelt bisher- handelt und auch entsprechend nicht verfolgt würde.
(In rede in jedem Fall nur von Downloadverfahren, in denen nicht gleichzeitig der Upload beim Download stattfindet!)
 
Meinem Verständnis nach (und ich hatte Musik & Recht mal in der Uni, ist allerdings schon etwas her und daher möglicherweise nicht mehr aktuell) ist der Download nicht illegal, wenn ich bereits im Besitz der Inhalte bin - den ich mit dem Kauf erworben habe.

Nehmen wir mal an (auch wenn ich es bezweifle), dass das wirklich keine Urheberrechtsverletzung, oder mindestens keine strafbare ist. Inwieweit müssen denn dann die "Inhalte" von denen Du sprichst übereinstimmen, und wie will der Benutzer sicherstellen, dass es sich tatsächlich um die gleichen Inhalte handelt. Du hast noch nichts zu dem praktischen Problem gesagt, inwieweit Du bspw. dann die Erlaubnis hättest die Musik in einer anderen Version oder Qualität herunterzuladen als es der Version die Du erworben hast entspricht.

Ob ich dann aber die Kopie von meinem eigenen Medium herstellen muss, von der gleichen CD die auch ein Freund hat, der mir das Backup erstellt, oder eben durch Download, das ist mE nicht deutlich definiert.
Vielleicht versteh ich da was falsch. Aber eine Kopie ohne Zustimmung des Urhebers ist doch überhaupt nur (unter Einschränkungen) erlaubt, wenn es sich um eine Privatkopie handelt, oder? Und schon das ist doch beim Internetdownload aus dubioser Quelle offensichtlich nicht gegeben?
 
Zuletzt bearbeitet:
hier mal ein Auszug aus dem gesetz
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Wie gesagt, nach meinem Rechtsempfinden ist damit das downloaden aus "offensichtlich" illegalen Quellen strafbar. Vollkommen losgelöst ob man selbst auf anderem Wege ein Kopie erstellen darf. Das könnte dann vielleicht beim Schadensersatz eine Rolle spielen, weil kein direkter wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.

Das Gesetzt wurde 2008 geändert, weiß ja nicht wie lange es bei Dir her war.

Bis dahin gab es diese "offensichtlichen" Quellen nicht.

Vielleicht versteh ich da was falsch. Aber eine Kopie ohne Zustimmung des Urhebers ist doch überhaupt nur (unter Einschränkungen) erlaubt, wenn es sich um eine Privatkopie handelt, oder? Und schon das ist doch beim Internetdownload aus dubioser Quelle offensichtlich nicht gegeben?

nein, das Recht der Privatkopie ist grundsätzlich aus legalen Quellen erlaubt. CD aus der Bibliothek kopieren/rippen --> erlaubt da legale Quelle. Selbst wenn Dein Kumpel Dir seine Festplatte zu Verfügung stellst und du davon ausgehst, das die zum Großteil legal ist, darfst Du sie kopieren.

Einzig bei halt "offensichtlich rechtswidrig" oder "öffentlich zugänglich" gemachte Sachen dürfen nicht für privatkopiert werden
 
Du hast noch nichts zu dem praktischen Problem gesagt, inwieweit Du bspw. dann die Erlaubnis hättest die Musik in einer anderen Version oder Qualität herunterzuladen als es der Version die Du erworben hast entspricht.

Hi ja, ich war unterwegs heute und hab das etwas aus den Augen verloren.
Da es keine bessere Qualität als lineares PCM - also CD - gibt, kann ich mir technisch keine bessere Qualität runterladen als die, die ich ohnehin schon gekauft habe.
(Und natürlich auch nur die gekaufte Version, und nicht als DL noch den Digipack mit Videos etc)

Vielleicht versteh ich da was falsch. Aber eine Kopie ohne Zustimmung des Urhebers ist doch überhaupt nur (unter Einschränkungen) erlaubt, wenn es sich um eine Privatkopie handelt, oder? Und schon das ist doch beim Internetdownload aus dubioser Quelle offensichtlich nicht gegeben?

Ja, diese Privatkopie darf ich mir anfertigen, der Gesetzgeber hat da aber nicht explizit festgelegt, wie ich diese Privatkopie anlegen darf und wie nicht - es ist mir also nicht ausdrücklich verboten, sie mir aus verschiedenen Gründen herunterzuladen statt selber zu rippen.

Ich gehe stark davon aus, dass 5 Juristen aus der Branche das Gesetz unterschiedlich interpretieren würden.

Der von blocky verlinkte Paragraph zielt meiner Meinung nach mit höchster Wahrscheinlichkeit primär auf Quellen ab, die auf den Straftatbestand des Verkaufs bzw Kaufs von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke abzielt.

Ich werde aber die Tage mal jemanden fragen, der ua als Gutachter und Rechtsberater in Gerichtsfällen arbeitet (zb bei Plagiatsfragen)
 
Ok, bis jetzt habe ich noch das hier gefunden, und das weicht -gerade durch die Änderung des Gesetzes- von meinem Verständnis ab; ich habe einige Änderungen des Gesetzes so nicht mitverfolgt (ja, war um 2006/07 herum bei mir):
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#Nicht_offensichtlich_rechtswidrig_hergestellte_Vorlage

In Deutschland darf die Vorlage darüber hinaus nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden sein. Diese Voraussetzung wird häufig kritisiert, weil die Grenzen nicht absehbar sind: Zum einen steht nicht fest, wann überhaupt von einer Offensichtlichkeit auszugehen ist, zum anderen, von welchem Standpunkt aus dies betrachtet werden soll. Darüber hinaus lässt sich z. B. im Internet nicht feststellen, ob die zum Herunterladen angebotene Datei rechtmäßig hergestellt wurde. Mit der Reform des Urheberrechts, die am 1. Januar 2008 in Kraft trat (sog. „2. Korb“) wurde zudem das Merkmal „öffentlich zugänglich gemacht“ zu der offensichtlichen Rechtswidrigkeit hinzugefügt. Ziel des Gesetzgebers ist es, Online-Tauschbörsen besser zu erfassen.

In Österreich gibt es im Gegensatz dazu keinen expliziten Ausschluss von offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen. Darüber, ob die Rechtmäßigkeit der Vorlage trotzdem vorausgesetzt werden kann, gibt es momentan unterschiedliche juristische Auffassungen: Einerseits kann das Gesetz so ausgelegt werden, dass auch die Kopie einer rechtswidrig hergestellten Vorlage eine erlaubte Vervielfältigung zu privaten Gebrauch darstellt, andererseits gibt es das Figur-auf-einem-Bein-Urteil[5], das „die Vervielfältigung mittels eines rechtmäßig erworbenen Werkstückes“ als „selbstverständlich“ voraussetzt. Die Anwendbarkeit dieses Urteils auf den Download aus Internet-Tauschbörsen ist umstritten, wobei ein kürzliches Urteil des Oberlandesgerichts Wien[6] diese These zu stützen scheint.

Ich werde dennoch nachfragen, wie die rechtliche Lage seitens meines bekannten Gutachter/juristischen Beraters eingeschätzt wird.
Ich kann mir bisher nicht vorstellen, dass in diesem konkreten Fall auf Strafverfolgung bestanden würde.
 
Ich werde dennoch nachfragen, wie die rechtliche Lage seitens meines bekannten Gutachter/juristischen Beraters eingeschätzt wird.
Ich kann mir bisher nicht vorstellen, dass in diesem konkreten Fall auf Strafverfolgung bestanden würde.

Bin ich mal gespannt.

In der Praxis wäre es doch, das man versucht alle Downloader anklagt, da fragt man ja nicht vorher ob jemand vielleicht zufällig die Songs im Keller hat.
Und da es dabei ja auch im Abschreckung geht, denke ich das man das auch durchzieht, auch wenn kein wirtschaftlicher Schaden entstanden.

Solange reines downloaden eh selten verfolgt wird, wird man wohl so schnell keine Ergebnisse aus der Praxis bekommen.

Wie bereits gesagt, wäre aber schon recht seltsam, wenn ich bei einer Anzeige mir schnell die Alben gebraucht irgendwo kaufen könnte um unschuldig zu sein.
 
Wie bereits gesagt, wäre aber schon recht seltsam, wenn ich bei einer Anzeige mir schnell die Alben gebraucht irgendwo kaufen könnte um unschuldig zu sein.

...wäre dann ja wie beim Schwarzfahren, wo man hinterher vor Gericht die "gekaufte" Monatskarte auf den Tisch legt und der Tatbestand der Erschleichung nicht mehr gegeben ist und das Verfahren eingestellt wird. Im Zweifel immer zu "Gunsten des Angeklagten".
 
In der Praxis wäre es doch, das man versucht alle Downloader anklagt, da fragt man ja nicht vorher ob jemand vielleicht zufällig die Songs im Keller hat.
Und da es dabei ja auch im Abschreckung geht, denke ich das man das auch durchzieht, auch wenn kein wirtschaftlicher Schaden entstanden.


Naja, in der Praxis hat es mE bis jetzt auch noch keinen Fall gegeben, in dem ein -reiner- Downloader verfolgt, abgemahnt oder verurteilt wurde, und das wird sich auch so schnell nicht ändern können.
(Solange zb 1-Klick-Hoster nicht die IP der Downloader speichern)
 
...wäre dann ja wie beim Schwarzfahren, wo man hinterher vor Gericht die "gekaufte" Monatskarte auf den Tisch legt und der Tatbestand der Erschleichung nicht mehr gegeben ist und das Verfahren eingestellt wird. Im Zweifel immer zu "Gunsten des Angeklagten".

ganz so einfach sehe ich das nicht. Weil es wenig vergleichbares gibt. In Deinem Beispiel habe ich ja das recht den ÖPNV zu nutzen.

Es gibt aber wie bereits erwähnt kein Recht, aus illegalen Quellen Kopien zu ziehen.

Wenn ich nen Zeitungsabo habe, darf ich die aktuelle Ausgabe halt auch nicht vom Kiosk klauen mit dem Verweis ich hätte sie doch eh zu Hause.
Klar, wieder nciht vergleichbar, weil es einen pysischen Gegenstand gibt. Aber auch hier ist der Diebstahl eine Straftat, auch wenn ich es eigentlich nicht nötig hätte.

Ähnliche sehe ich das beim runterladen, der Vorgang ist laut Gesetz verboten. Es gibt meines Wissen keine Aussage das dies durch irgendwas legetiemiert wird.

Das Recht zur Privatkopie beschränkt sich ausschließlich auf Werk in meinem Besitz oder legalen Quellen. Wenn sich das auch aufs runterladen aus dem netz beziehen würde, dann wäre nach meinem Verständnis auch das runterladen von Filmen erlaubt, die ich besitze. Denn beim Runterladen umgehe ich ja keinen Kopierschutz;)

wie gesagt, meine Meinung. Mich würde auch die "Expertenmeinung" interessieren.

In der Praxis halte ich es wie gesagt aktuell noch für uninteressant.
 
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