Gehäuse gerissen, Gerät muss getauscht werden - was ist mit den Apps?

Bevor das hier noch Kreise zieht - sorry, ich hatte § 439 BGB im letzten Posting unterschlagen, weil müde:

439 BGB
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

...

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Satz 1 kann der Verkäufer in den AGB ausschließen, aber nur, wenn diese a) gültig sind und b) bekannt gemacht wurden. Wann wirksam bekannt gemacht wurde, ist ein beliebtes Thema vor Gericht. In den letzten Jahren hat sich die Rechtsprechung in dieser Frage zugunsten des Konsumenten geändert.
 
Ein sofortiger Austausch wurde mir verweigert, ich habe mich daraufhin telefonisch direkt in Bonn beschwert.

Angeblich ist ein direkter Tausch nicht möglich...

Reparatur ist bis zu 3x zumutbar, danach MUSS Wandlung erfolgen. Kann der Verkäufer keine konkreten Angaben zur Reparaturdauer machen (die Rechtsprechung betrachtet sechs Wochen als maximal zumutbar), kann der Käufer diese Lösung ablehnen und auf Austausch bestehen.

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

So richtig passt das alles nicht. Ich sehe immer noch nicht, dass du im Recht bist.
Ich glaube eher T-Mobile verhält sich sehr kulant. (Stichwort: versprochene Kompensation).

Wenn ich als armer tropf in so einem T-Shop stehen würde und kriege mit, wie sich da einer wegen kleinigkeiten direkt in Bonn beschwert hätte ich das ding erstmal eingesackt und 6 wochen auf Reparaturrundreise geschickt...

Trotzdem als Tipp (auch wenn es dir Wurscht ist) - Wende dich in solchen Fällen (defektes iPhone) direkt an Apple. Das geht schneller!
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann beschwer Dich beim Gesetzgeber. Ich denke aber eher, dass Du die Zusammenhänge nicht so richtig auf den Schirm bekommst - ein Rechtsanwalt Deiner Wahl klärt Dich gerne gegen einen geringen Obolus auf.

EoD.
 
Der Riss kommt wohl bei ziemlich vielen iPhones vor. Gerade bei den weißen ist er zudem sehr auffällig. Habe den Riss auch. Stört mich aber nicht zu sehr. Daher werde ich auch noch etwas warten. Garantie habe ich doch ein Jahr, richtig?
Wie funktioniert das dann genau? Ich möchte mein iPhone vorher komplett löschen und dann später auf das reparierte oder neue Gerät alles wieder aus meinem Backup aufspielen. Wird das problemlos gehen oder muss ich etwas beachten? Hat da schon jemand Erfahrungen zu? Das die Apps noch da sind, weiß ich. Aber es geht mir vor allem um Einstellungen, Scores etc. Ich möchte mein iPhone danach exakt so haben wie jetzt, nur eben ohne Riss.
 
Wie wäre es, wenn die juristische Laiendiskussion an dieser Stelle beendet, und wieder übers eigentliche Thema geredet wird :-O
 
Ich habe mein iPhone 3G seit ca. 3 Monate und bei mir werden die Risse langsam immer deutlicher.
Bis wann hat man Zeit das zu klären?
 
Ich habe heute einen Anruf von der Reperaturstelle bekommen, welche mir einen Kostenvoranschlag in Höhe von 299€ unterbreitet hat.:faint:

Bin mal gespannt was die Telekom dazu sagt. Ich werde denen schon Beine machen. :mad:
 
Warum seid ihr mit eurem Problem zur Telekom gegangen?
Die blicken ja nicht mal selbst durch in ihren eigenen "Saftladen" , was wollt ihr dann erst bei Hardware Problemen erwarten?

Vorgehensweise bei Hardware Problemen am iPhone!

1. Apple kontaktieren und Tauschen lassen!
1.1 Falls ihr auf das iPhone nicht verzichten könnt oder wollt, solltet ihr einen Vorabtausch bei Apple veranlassen, der mit 29€ zu buche schlägt, die man - mit etwas Geschick - wiederum auf die Telekom abwälzen kann ...:D


mfg.
 
Also die Telekom weigert sich standhaft die Reperatur kostenlos durchzuführen da angeblich eine Krafteinwirkung von außen stattgefunden hat (herausgefunden durch eine Partnerfirmer der Telekom. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. ;) ). Diesen Grund kann ich aber defenitiv ausschließen da ich sehr pfleglich mit dem Gerät umgehe. Kein Sturz, kein Einstecken in der hinteren Hosentasche etc.!

Ein Anruf bei Apple genügte aber um den Auftrag zu erteilen das Gerät gegen ein neues Gerät auszutauschen. Angeblich auch problemlos weil das Gerät noch in irgendeiner Hardwaregarantie fällt (Kaufdatum: 11.07.2008).

Wieso ist Apple da so kulant und Telekom nicht? Wenn es einen gesetzlichen Garantieanspruch dafür gibt, sollte sich die Telekom doch auch daran halten müssen?
 
Dass die von der Telekom Arschgeigen sind, weiss doch jeder. Meine Erfahrung ist, dass es einfach drauf ankommt, wen man gerade als Ansprechpartner erwischt. Vielleicht spielt da auch sowas wie Haarfarbe, Ethnie oder Stimmfarbe mit rein. Wenn man bei der Telekom was erreicht, ist das meist einfach nur Glück und kein Geschick.

Und Apple will einfach deine Seele, mehr nicht. Meine ham die ja auch schon :rolleyes:
 
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