gester
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diese berechnung ist mir klar. bin auch selbständig. nur du hast nettopreis-zahlen erwähnt, da hab ich angenommen, dass du die einkäufe auch bei den kleinunternehmen (ohne mwst.) gemeint hastaro74 schrieb:Naja, Abschreibung ist ja wieder was ganz anderes (AfA) - egal.
Rechne das hier mal durch:
Grundsätzlich gilt: Der Beispiel-Kunde ist vorsteuerabzugsberechtigt und von daher ist es ihm egal, ob er Ust zahlt oder nicht.
(1) Beispiel ohne USt-Berechnung
Einnahme aus Auftrag: 1000 Euro
Ausgabe: 500 Euro Material oder Sonstwas (inklusive 16 % MwSt).
An das FA führe ich keine USt ab.
Gewinn: 1000 - 500 = 500 Euro.
(2) Beispiel mit USt-Berechnung
Einnahme aus Auftrag: 1000 Euro plus 16 % MwSt = 1160 Rechnungssumme
Ausgabe: 500 Euro Material oder Sonstwas (inklusive 16 % MwSt): 431,04 netto plus 69,96 MwSt.
An das FA führe ich 160 eingenommene USt - 69,96 Vorsteuer = 90,04 ab.
Gewinn: 1000 - 431,04 = 569,96 Euro.
Beim Beispiel 2 hast Du nur 431,04 statt 500 Euro ausgegeben, da bleibt also mehr für Dich über. Glaub es einem Selbständigen. Anders sieht es aus, wenn man für private Endkunden arbeitet, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Dann werden i.d.R. nämlich Bruttobeträge inklusive MwSt/USt verhandelt.
rob