Ragnir
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Hallo zusammen,
da ich bis jetzt noch nicht als Freelancer für eine Agentur tätig war, würde ich gerne mal Eure Meinung zu den folgenden Punkten in einem mir angebotenen Freelancer-Vertrag hören:
Fazit: Meiner Meinung nach sieht es hier so aus, als ginge es nur darum, sich vor arbeitgebertypischen Sozialleistungen zu drücken.
Wie ich aus dem Vertrag herauslese, sichert sich der Auftraggeber geschickt alle Vorteile eines typischen Arbeitgebers und verbindet damit alle Nachteile einer Freelancer-Tätigkeit für den Auftragnehmer.
Arbeitet ihr unter solchen Voraussetzungen oder würdet ihr das grundsätzlich ablehnen?
da ich bis jetzt noch nicht als Freelancer für eine Agentur tätig war, würde ich gerne mal Eure Meinung zu den folgenden Punkten in einem mir angebotenen Freelancer-Vertrag hören:
Meiner Meinung nach ist es mir üblicherweise freigestellt, wie und durch wen ich die Leistung erbringe. Auch die Lieferung der Rohdaten finde ich merkwürdig.Leistungserbringung
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die Arbeitsleistung höchstpersönlich zu erbringen. Die Hinzuziehung eigener Mitarbeiter
oder die Vergabe von Unteraufträgen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Der Mitarbeiter liefert neben den fertigen Arbeiten jeweils immer die Rohdaten mit, die die Veränderung der Arbeiten
ermöglicht.
Das heißt, wenn niemand bezahlt oder trotz Lieferung wie bestellt unzufrieden ist, stehe ich ohne Vergütung da... erscheint mir auch komisch, das Risiko der Geschäftstätigkeit des Auftraggebers auf mich abzuwälzen.Vergütung
Als Vergütung wird jeweils Auftragsbezogen ein Honorar vereinbart.
Das vereinbarte Honorar wird jeweils fällig und ist zahlbar insoweit der Kunde des Auftraggebers für dessen Aufträge der
Mitarbeiter tätig ist, die Leistungen abnimmt und bezahlt.
Das heißt, wenn ich irgendwann auf Anfrage eines Kunden arbeite, ohne von einem vorherigen Auftrag meines potentiellen Auftraggebers vor 1.000 Jahren zu wissen, bin ich 10.000 Möhrchen los... finde ich ebenfalls suspekt.Konkurrenz
Der Mitarbeiter verpflichtet sich weder jetzt noch in Zukunft direkt für Kunden des Auftraggebers tätig zu werden.
Der Mitarbeiter darf aber auch für andere Auftraggeber tätig sein.
Der Mitarbeiter verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 €
zu zahlen.
Mit dieser recht unvorteilhaften Regelung erstelle ich ja dann ein Logo für x.xx € und mein Auftraggeber fertigt dann z.B. eine komplette Geschäftsausstattung an und lacht sich kaputt.Rechte Einräumung & Nutzungsrecht
Der freie Mitarbeiter räumt dem Auftraggeber an sämtlichen Ergebnissen seiner Arbeit sämtliche Nutzungs- und
Verwertungsrechte ein und zwar in exklusiver Form. Dies umfasst insbesondere, nicht aber beschränkt darauf auch das
Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Recht ein Produkt im Internet zugänglich zu machen, das Bearbeitungsund
Umwandlungsrecht sowie das Recht, diese bearbeiteten und umgewandelten Ergebnisse zu nutzen und zu
verwerten. Des Weiteren umfasst ist das Recht zum Reverse-Engineering und Dekompilation.
Des Weiteren räumt der freie Mitarbeiter dem Auftraggeber das Recht ein, sämtliche Rechte aus diesem Vertrag Dritten
zur Nutzung und/oder Verwertung zu übertragen.
Fazit: Meiner Meinung nach sieht es hier so aus, als ginge es nur darum, sich vor arbeitgebertypischen Sozialleistungen zu drücken.
Wie ich aus dem Vertrag herauslese, sichert sich der Auftraggeber geschickt alle Vorteile eines typischen Arbeitgebers und verbindet damit alle Nachteile einer Freelancer-Tätigkeit für den Auftragnehmer.
Arbeitet ihr unter solchen Voraussetzungen oder würdet ihr das grundsätzlich ablehnen?