Die Konflikte zwischen KSK und Verwertern gab es schon immer, weil die Verwerter ja ihren anteiligen Obolus entrichten müssen. Davor drückten sich jedoch viele von ihnen. 2007 wurde die KSK reformiert, die Kontrollen in die Zuständigkeit der Deutsche Rentenversicherung übergeben und vermehrt durchgeführt. Dabei wurden dann, Überraschung!, eine größere Anzahl der abgabepflichtigen Unternehmen erfasst, die vorher jahrelang nicht in die Künstlersozialkasse eingezahlt hatten. Die versuchten nun über ihre Verbände, die Forderung nach einer Abschaffung der Künstlersozialversicherungsgesetzes in Politikerköpfen zu verankern, zuerst in Fachausschüssen des Bundesrates.
Diese Lobbyarbeit war erfolgreich: 2008 forderte der Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg, Ernst Pfister, das Gesetz abzuschaffen oder unternehmerfreundlich zu reformieren. In eine Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates ist diese Forderung eingeflossen und dokumentiert. Sie wird von den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein unterstützt. Es gab jedoch derart viele Proteste von allen Seiten, dass der Bundesrat den Antrag des Wirtschaftsausschusses nicht annahm.
Aber die Künstlersozialkasse ist nach wie vor umstritten, zumal sie nach wie vor Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt benötigt. (2013 war das ein Fünftel des Etats, deshalb ist auch der Bund der Steuerzahler dagegen.) Die Kontrollen der Rentenversicherung sind seit ein paar Jahren wieder laxer geworden, die Einnahmen von der Verwerterseite zurückgegangen.
Zwei ausführlichere Artikel dazu:
Spiegel,
deutschlandfunk
Zur zweiten Frage:
Ist es richtig, dass man als KSK-Versicherter mit höherem Umsatz/Einkommen überproportional mehr bezahlt als die Masse der Klein- und Normalverdiener, und deshalb die wenigen Gutverdiener möglichst schnell wieder aus der KSK aussteigen wollen?
Die Künstlersozialkasse erhebt eine Abgabe von 5,2 % des angebenen Einkommens. Das gilt für alle Versicherten. Es handelt sich aber nicht um eine Pflichtversicherung: Wer will, kann sofort aussteigen.
Mit "Großverdiener", die aussteigen wollen, sind vermutlich die Betriebe gemeint, die die Verwerterabgaben bezahlen müssen. (Ich glaube, es sind derzeit 3,9%.) Das sind Pflichtabgaben, sie werden fällig, wenn kreative Leistungen genutzt werden. Die Verwerter sind das, was bei den Sozialabgaben die "Arbeitgeberseite" genannt wird, sie sollen 30% des Etats der KSK tragen.