Frage zur Künstlersozialkasse

… oder auch umgekehrt sehr wenig - zu wenig - einnehmen und trotzdem viel angeben, um sich höhere Rentenzahlungen zu sichern (was allerdings wirklich Schwachsinn ist und sicher selten vorkommt) …

Wobei ich jetzt bei höherer Leistung nach höherem Beitrag keinen Betrug sehen würde.
 
Ich selbst kenne den Fall in meinem Bekanntenkreis, wo jemand als Künstler immer nur Defizit macht, daher sehr wenig bei der KSK angibt, in Wirklichkeit aber ist er sehr wohlhabend und lebt von Mieteinnahmen, denn er besitzt zahlreiche Häuser. Rente ist ihm egal, aber durch die falschen KSK-Angaben spart er sich die seinen Einnahmen angemessen hohen monatlichen Krankenkassenbeiträge. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass er im Falle einer Prüfung auch Die Mieteinnahmen als sonstige Einnahmen angeben muss, beglaubigt euch die Steuerunterlagen; ihm ist das aber egal, er spielt auf Risiko. Meine Steuerberaterin meinte, als ich ihr davon erzählte, dass ein solcher Fall eindeutig Betrug und kriminell sei und sicher zur Anzeige käme. Dann kann er in der Tat mit einer ordentlichen Strafe rechnen.

Das wundert mich jetzt aber, dein Bekannter macht doch tatsächlich durch seine künstlerische Tätigkeit wenig Gewinn, und er gibt diesen wenigen Gewinn korrekt an. Falls er über die 3900€ kommt, sehe ich da keinen Betrug.
Wenn ich das Formular ausfülle, welches nach dem geschätztem Jahreseinkommen aus künstlerischen Tätigkeiten fragt, wurde ich noch nie nach sonstigen Einnahmen gefragt. Klar gibt es Einschränkungen was andere Tätigkeiten angeht, aber meines Wissens dürfte der Gewinn aus Kapitalanlagen für die Berechnung der Sozialbeiträge in der KSK irrelevant sein, oder?
 
Korrekt Morbide, Betrug ist das nicht. Die KSK fragt explizit nach dem Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit und betont auch, dass das nicht mit dem tatsächlich zu versteuernden Einkommen identisch sei. Und wenn dieser „Künstler“ tatsächlich anerkannt ist und seine Minimum 3.9 T. nachweisen kann, dann kann man da nichts machen außer ihn des Schmarotzertums zu bezichtigen…
 
Hallo spoege
Erstmal danke für deine antwort.
Es geht ja in diesem thread darum, was passiert, wenn es nunmal aus welchen gründen auch immer zu einer zu niedrigen schätzung gekommen ist. Da dann einigermaßen heil rauszukommen, diesen vorteil könnte es haben.
Das Problem der Schätzung sieht die KSK auch. Die meisten Freiberufler können nur ungenaue Vorhersagen treffen. Deshalb kann man seine Angaben problemlos korrigieren.

Ich selbst war vor einiger Zeit mal auf das Krankentagegeld angewiesen und dann froh, nicht mit zu niedrigen Angaben geschummelt zu haben. Die Versicherung ist ja auch dafür da, bei solchen (in der Regel unvorhergesehen) Ereignissen auch mal eine Zeit der Berufsunfähigkeit überstehen zu können – besonders wichtig, wenn man Familie hat.

Ehrlich gesagt geht mir die Abzockmentalität, so wenig wie möglich einzahlen, so viel wie möglich rausholen, auf den Geist. Die KSK ist für die Mehrheit der Kreativen enorm wichtig. Vor ihrer Einführung gab es viele, die nicht krankenversichert waren und im Alter schwere Armutsfälle wurden. Die KSK sichert die einigermaßen ab und zieht dazu auch die Verwerter heran, die sich vorher aus der Affäre ziehen konnten. (Deshalb wollen die ja auch die KSK wieder abschaffen.) Die Betrügereien und Schummeleien führen nur dazu, dass die sich gezwungen sieht, stärker zu kontrollieren. In der ersten Zeit ihres Bestehens war das noch nicht üblich.

Mittlerweile braucht die KSK ständig staatliche Subventionen, um weiterbestehen zu können. Und das macht sie angreifbar für diejenigen, die wieder zurück in die alten Zustände wollen. Die letzte Schlacht zwischen Verwertern und Wirtschaftsliberalen auf der einen Seite und den Berufsverbänden der Kreativen auf der anderen Seite ist noch nicht lange her, und das war bestimmt nicht die letzte.
 
Das ist falsch. Der Hinweis auf das nicht zu versteuernde Einkommen meint lediglich, dass die KSK nicht nach dem Einkommen "nach Steuer" also nicht nach dem Nettoeinkommen fragt, sondern nach Einnahmen durch künstlerische Tätigkeit abzüglich der dafür notwendigen Ausgaben. Die KSK vertritt hierbei einen imaginären Arbeitgeber, da ist der Sinn des Ganzen, denn eigentlich ist jeder Selbstständige verpflichtet, sich selbst zu versichern.

Grundsätzlich kann über die KSK versichert werden, wer neben einer künstlerischen bzw. publizistischen Tätigkeit auch andere (nicht-künstlerische oder nicht-selbstständige) Tätigkeiten ausübt. Allerdings gelten in diesem Fall recht strenge Einschränkungen:

- Wer aus der selbstständigen künstlerischen Tätigkeit höchstens 3.900 € im Jahr oder weniger als ein Sechstel seiner Gesamteinkünfte bezieht (Ausnahme: Berufsanfänger in den ersten drei Jahren) oder wer mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt, wird in die KSK überhaupt nicht aufgenommen.

- Wer nebenbei aus einer anderen (nicht-künstlerischen oder nicht-selbstständigen) Tätigkeit mehr als 4.800 € im Jahr verdient, wird über die KSK zwar renten-, nicht aber kranken- und pflegeversichert oder mehr als 31.500 im Jahr verdient, wird über die KSK überhaupt nicht versichert.

Und genau das wird geprüft. Zitat aus dem Prüfungsbogen: "Daneben habe ich im Jahre XX Einnahmen aus einer selbstständigen nicht (fett) künstlerischen / Nicht (fett) publizistischen Tätigkeit erzielt: ". Hier musst du dann die Einnahmen angeben oder ankreuzen, dass es keine solchen gibt. Das alles musst du dann mit dem Einkommenssteuerbescheid oder einer aktuellen beglaubigten Gewinn/Verlustrechnung belegen.

Wer in diesem Sinne wissentlich die Leistung der KSK erschleicht, indem er andere Einnahmen der Berechnung vorenthält, macht sich selbstverständlich des Betruges schuldig. Die KSK selbst wird das zwar nicht sanktionieren, ist ja keine Behörde; aber ich weiß von zwei Kollegen, die aus der KSK rausgeschmissen wurden, weil ihre Einnahmen auf Dauer zu gering waren und sie sich daher anderweitig finanziert haben.

Zusammengefasst: Die KSK fahndet mit der Prüfung nicht nach den üblichen Schwankungen, sondern nach solchen Leuten, die wissentlich das System missbrauchen. Ich habe das Procedere durchgemacht und mich natürlich im Zuge dessen erkundigt und abgesichert. Kann gerne nachgeprüft werden, in dem man beispielsweise bei der KSK Niederlassung anruft.

Die politischen Hintergründe der Prüfungen sind übrigens die ständigen Versuche insbesondere der Arbeitgeber und der konservativen Parteien, die KSK abzuschaffen. Das wird nämlich gerne mit dem vermeintlichen Missbrauch begründet, weswegen man seitens der KSK versucht, dieses Argument durch die Prüfungen zu entkräften.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte das Pech zwei Prüfungen in einem recht knappen Abstand hintereinander zu haben, erst die KSK dann das Finanzamt. Aus beiden Prüfungen bin ich mit NULL rausgekommen. Ich habe mit Beginn meiner Selbständigkeit die Schätzung bei der KSK immer etwas höher angegeben, als ich tatsächlich an Einnahmen hatte. Letztendlich profitiere ich mit der Rentenversicherung davon, deshalb stören mich die monatlichen Abgaben nicht wirklich.
Wie schätze ich?: Die letzte Einkommensteuerbenachrichtigung, dass zum Zeitpunkt der Schätzung vorhandene Arbeitsvolumen, plus Bauchgefühl nach xx Jahren Selbständigkeit + 20% (+/-).
 
Wobei ich jetzt bei höherer Leistung nach höherem Beitrag keinen Betrug sehen würde.


Wenn jemand mehr an Einnahmen angibt, als er tatsächlich erzielt, dann sind die Angaben falsch
und dies würde wohl als Betrug gelten - sag ich jetzt mal mit meinen 11 Semstern Kommunikationsdesign Studium. :d
 
Naja, kann man so sehen, aber man betrügt sich ja höchstens selbst damit. Letztendlich dient die Angabe der Höhe des Einkommens ja nur der Ermittlung des Beitrags. Prinzip bei der Kostenbeteiligung ist ja, dass jeder einen bestimmten Anteil abgibt, das würde ich aber eher als Mindestanteil und nicht als Höchstanteil ansehen. Deshalb, wenn jemand freiwillig mehr gibt, wo soll denn der Nachteil für die Gemeinschaft sein und damit der Betrug? Betrug setzt immer noch voraus, dass man sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil schafft.
 
Mittlerweile braucht die KSK ständig staatliche Subventionen, um weiterbestehen zu können. Und das macht sie angreifbar für diejenigen, die wieder zurück in die alten Zustände wollen. Die letzte Schlacht zwischen Verwertern und Wirtschaftsliberalen auf der einen Seite und den Berufsverbänden der Kreativen auf der anderen Seite ist noch nicht lange her, und das war bestimmt nicht die letzte.

Weißt du Genaueres darüber? Mir ist die Geschichte in den Nachrichten nicht aufgefallen.
Sind die staatlichen Subventionen das Streitobjekt? Den Unternehmen und den Sozialkassen kann das doch egal sein.

Ist es richtig, dass man als KSK-Versicherter mit höherem Umsatz/Einkommen überproportional mehr bezahlt als die Masse der Klein- und Normalverdiener, und deshalb die wenigen Gutverdiener möglichst schnell wieder aus der KSK aussteigen wollen?
 
Die Konflikte zwischen KSK und Verwertern gab es schon immer, weil die Verwerter ja ihren anteiligen Obolus entrichten müssen. Davor drückten sich jedoch viele von ihnen. 2007 wurde die KSK reformiert, die Kontrollen in die Zuständigkeit der Deutsche Rentenversicherung übergeben und vermehrt durchgeführt. Dabei wurden dann, Überraschung!, eine größere Anzahl der abgabepflichtigen Unternehmen erfasst, die vorher jahrelang nicht in die Künstlersozialkasse eingezahlt hatten. Die versuchten nun über ihre Verbände, die Forderung nach einer Abschaffung der Künstlersozialversicherungsgesetzes in Politikerköpfen zu verankern, zuerst in Fachausschüssen des Bundesrates.

Diese Lobbyarbeit war erfolgreich: 2008 forderte der Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg, Ernst Pfister, das Gesetz abzuschaffen oder unternehmerfreundlich zu reformieren. In eine Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates ist diese Forderung eingeflossen und dokumentiert. Sie wird von den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein unterstützt. Es gab jedoch derart viele Proteste von allen Seiten, dass der Bundesrat den Antrag des Wirtschaftsausschusses nicht annahm.

Aber die Künstlersozialkasse ist nach wie vor umstritten, zumal sie nach wie vor Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt benötigt. (2013 war das ein Fünftel des Etats, deshalb ist auch der Bund der Steuerzahler dagegen.) Die Kontrollen der Rentenversicherung sind seit ein paar Jahren wieder laxer geworden, die Einnahmen von der Verwerterseite zurückgegangen.

Zwei ausführlichere Artikel dazu:
Spiegel, deutschlandfunk


Zur zweiten Frage:
Ist es richtig, dass man als KSK-Versicherter mit höherem Umsatz/Einkommen überproportional mehr bezahlt als die Masse der Klein- und Normalverdiener, und deshalb die wenigen Gutverdiener möglichst schnell wieder aus der KSK aussteigen wollen?
Die Künstlersozialkasse erhebt eine Abgabe von 5,2 % des angebenen Einkommens. Das gilt für alle Versicherten. Es handelt sich aber nicht um eine Pflichtversicherung: Wer will, kann sofort aussteigen.

Mit "Großverdiener", die aussteigen wollen, sind vermutlich die Betriebe gemeint, die die Verwerterabgaben bezahlen müssen. (Ich glaube, es sind derzeit 3,9%.) Das sind Pflichtabgaben, sie werden fällig, wenn kreative Leistungen genutzt werden. Die Verwerter sind das, was bei den Sozialabgaben die "Arbeitgeberseite" genannt wird, sie sollen 30% des Etats der KSK tragen.
 
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Reaktionen: tgam und palestrina
<<Es handelt sich aber nicht um eine Pflichtversicherung: Wer will, kann sofort aussteigen.>> Das ist definitiv falsch!
Wer will kann eben nicht aussteigen.

Zitat von der KSK-Website: 12. Wann beginnt die Versicherungspflicht nach dem KSVG?
Die Künstlersozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. Der Zeitpunkt, ab dem die Versicherungspflicht beginnt, hängt vom Termin der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und vom Datum der Meldung bei der KSK ab. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Meldung bereits selbständig erwerbsmäßig tätig sein, so beginnt die Versicherungspflicht grundsätzlich frühestens mit dem Tag der Meldung bei der KSK. Sofern Sie die Anmeldeunterlagen bereits vor Aufnahme der Tätigkeit angefordert haben, ist der Tag der Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit der frühestmögliche Versicherungsbeginn.
 
Mit "Großverdiener", die aussteigen wollen, sind vermutlich die Betriebe gemeint, die die Verwerterabgaben bezahlen müssen. (Ich glaube, es sind derzeit 3,9%.) Das sind Pflichtabgaben, sie werden fällig, wenn kreative Leistungen genutzt werden. Die Verwerter sind das, was bei den Sozialabgaben die "Arbeitgeberseite" genannt wird, sie sollen 30% des Etats der KSK tragen.
Und nochmal als Info hinterhergeschubst:
Die Verwerter, also z.B. eine Agentur die mich als Grafiker bucht, zahlt eine Abgabe auch für freie Grafiker, die NICHT über die KSK versichert sind*.
Dieser Sachverhalt ist noch längst nicht allen klar.
Gruß, Al


* Es sei denn, sie firmieren als GmbH o.ä.
 
@ Al: Die Abgabe an die KSK wird auf das Honorar für die Nutzung einer künstlerische Arbeit erhoben, nicht für den Urheber. Deswegen ist es nicht von Bedeutung, ob der Urheber dieser Arbeit auch bei der KSK versichert ist.

@kraftwerk: Du hast recht, die KSK ist eine Pflichtversicherung. Allerdings hat es keinerlei Konsequenzen, wenn jemand aussteigt, es gibt keine juristischen Sanktionsmöglichkeiten. In der Praxis ist es mittlerweile so, dass die KSK aufgrund ihrer chronischen Finanzklemme versucht, Versicherungspflichtige gar nicht erst aufnehmen zu müssen und Versicherte wieder loszuwerden. (Ich selbst bin, obwohl seit Einführung der KSK dort versichert, schon kurzerhand rausgeschmissen worden, weil ich vergessen hatte, die Einkommensmeldung abzuschicken. Erst mein Protest hat die Wiederaufnahme bewirkt.) De facto kann man also problemlos aussteigen und sich anderweitig versichern.
 
Habe mich gerade durch diesen Treat hier KSK-gekämpft. Uuuhhhiii!
Mir fällt es auch immer schwer mein voraussichtliches Jahreseinkommen zu schätzen. Wie macht Ihr das denn jetzt? Im Zweifelsfall lieber zu hoch schätzen oder niedriger? Was ist besser, richtiger ...

Danke!
 
naja, da gibt es wohl keine klare Antwort.
Ich habe gemerkt, dass, wenn ich es etwas höher einschätze, die Abgaben
auch gleich derart stark steigen, dass ich im nächsten Jahr wieder etwas
weniger angegeben habe.
 
Habe mich gerade durch diesen Treat hier KSK-gekämpft. Uuuhhhiii!
Mir fällt es auch immer schwer mein voraussichtliches Jahreseinkommen zu schätzen. Wie macht Ihr das denn jetzt? Im Zweifelsfall lieber zu hoch schätzen oder niedriger? Was ist besser, richtiger ...

Ich habe früher mein voraussichtliches Einkommen immer zu knapp angegeben, da ich den Verdienst nach Abzug
der Steuer im Auge hatte und nicht vor Steuer (so wie man es angeben soll). Dann wurde ich mal geprüft.
Ich glaube, ich musste das Einkommen der letzten vier oder fünf Jahre anhand der Steuerbescheide nachweisen.
Mit Ausnahme von einem Jahr, in dem ich mehr angegeben als verdient habe, habe ich in allen anderen Jahren
zuwenig vorangemeldet. Trotzdem hatte es keine Konsequenzen. Der Unterschied war eben nicht so riesig.

Ich glaube, dass die KSK mit diesen Prüfungen nicht solche Mitglieder wie mich im Visier hatte, sondern diejenigen,
die neben einer selbstständigen nichtkünstlerischen Tätigkeit noch als Grafiker jobben und so zu einer günstigen
Krankenversicherung kommen wollen.

Du kannst ja den Verdienst aus dem letzten Steuerbescheid nehmen und diesen Betrag bei der KSK voranmelden.
Da liegst du in den meisten Fällen richtig.
 
Dann muss die KSK mit dem Finanzamt in Verbindung stehen, um zu wissen wer noch einen weiteren Job hat. Du meinst bestimmt " ... neben einer selbstständigen künstlerischen Tätigkeit ...", nicht "nichtkünstlerischen". Aber dann wüsste Sie ja auch die durchschnittlichen Einkommen.
 
Dann muss die KSK mit dem Finanzamt in Verbindung stehen, um zu wissen wer noch einen weiteren Job hat. Du meinst bestimmt " ... neben einer selbstständigen künstlerischen Tätigkeit ...", nicht "nichtkünstlerischen". Aber dann wüsste Sie ja auch die durchschnittlichen Einkommen.

Hab mich nicht präzise ausgedrückt, besser:

Ich glaube, dass die KSK mit diesen Prüfungen nicht solche Mitglieder wie mich im Visier hatte, sondern diejenigen,
die neben einem selbstständigen nichtkünstlerischen Job (bei dem man sich nicht bei der KSK anmelden kann) noch
einige Stunden als selbstständige Grafiker oder ähnliches jobben, um an die günstige Krankenversicherung zu kommen.
Die geben dann nur den geringen Verdienst des (künstlerischen) Nebenjobs an.

Übrigens: Als Nachweis bei einer Prüfung musst du den Einkommensteuerbescheid vorzeigen.
Dann weiß die KSK, was läuft.
 
Wenn man sehr unsicher ist bietet dann vielleicht das "Durchschnittseinkommen 2014" auf der KSK Seite eine Hilfe?
 
"Übrigens: Als Nachweis bei einer Prüfung musst du den Einkommensteuerbescheid vorzeigen.
Dann weiß die KSK, was geht."

Wieso werden denn nicht alle Mitglieder geprüft?
 
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