Fotorechte ... hab ich die nun oder nicht?

mores

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Folgender Tathergang:

1) wir haben mit einem befreundeten Fotografen ein Fotoshooting vereinbart, für einen Kunden, angeblich pro bono, bis wir alle das Zeug verkaufen können

2) Kunde springt ab. Wir gehen leer aus, unsere Zeit wird nicht honoriert

3) Fotograf stellt Rechnung. 4000+ Euro, einfache Honorarnote für "Fotoshooting und Retusche".

4) wir zahlen nicht, weil wir appellieren, dass wir ja alle gemeinsam eingefahren sind, und wir mit den Fotos nichts anfangen können

5) Wir werden von Fotografen geklagt. Somit ist die Freundschaft auch erledigt :)

6) wir werden Verurteilt und müssen die 4k + das ganze Rechtliche Drum und Dran bezahlen.

So, meine Frage nun: gehören mir die Fotos?
Kann ich diese Sorgenfrei einsetzen? Kann ich sie weiterverkaufen? Z.b. iStockPhoto, photocase und Konsorten?
Oder auf Flickr herschenken?

Und: was passiert, wenn der Kunde und der Fotograf etwas veröffentlichen, das auf einem der Fotos basiert, welches uns verrechnet wurde. Also bereits in den Läden steht, fertig gedruckt usw?
Es ist eines unserer Fotos, nur leicht farblich verändert und um 90° gedreht.

Wir hatten da bereits eine Menge Ärger mit, und einen neuen Rechtsstreit wollen wir vermeiden.
 
Bei solchen Summen kann und wird wohl keiner in einem Internetforum eine wirklich rechtsverbindliche Auskunft geben können.

Tip: Bevor Du Dich auf Auskünfte aus Foren verlässt, die auf "ich hab da mal was drüber gelesen.." oder "Eigentlich müsste.." basieren, konsultiert eurem Anwalt und lasst das verbindlich klären.
 
Unsere Anwälte werden uns nie wieder sehen, denn nach 2 übel ausgegangenen Geschichten habe ich kein Vertrauen mehr in diese Kanzlei.

Mir ist schon klar, dass es natürlich hier keine Rechtsverbindlichen Auskünfte geben wird.
Ich bin nur interessiert an der "üblichen Auffassung" wie es denn bei Auftragsbildern mit den Fotorechten aussieht. Urheber ist ja immer der Fotograf, das ist mir auch klar. Aber Nutzungsrechte sollte ich doch uneingeschränkte haben, nachdem sie auf der Rechnung nicht eingeschränkt wurden :kopfkratz:
 
Das kommt auf den Vertrag an!

Da ihr vor Gericht geganen seit, wird es wohl einen geben.

Da ihr zahlen musstet, stehen Euch natürlich alle Rechte wie im Vertrag geregelt zu. Wenn im Vertrag Einschränkungen stehen, dann gelten die natürlich weiterhin.

Alex

EDIT: Ich bin kein Anwalt, aber üblicherweise hast Du, wenn der Fotograf seine Zeit berechnet, uneingeschränkte Nutzungsrechte. Du hast ja eben diese Arbeitszeit gekauft.
 
Tach...

Nutzungsrechte = Du darst sie nutzen.

Eigentumrecht des Fotografen = er darf sie (noch mehr) nutzen

Wie weit deine Nutzungsrechte gehen, ohne dass das vertraglich abgesichert ist? --> Anwalt fragen, oder die ganze Sache einfach vergessen und als Erfahrung buchen.

Beste Grüße

Detlev
 
Es gab keinen Vertrag, es war ursprünglich eine mündliche Vereinbarung.

Nachdem ich gerade mein Archiv auf DVD banne bin ich wieder über diese Fotos gestolpert, und dachte im ersten Moment des wieder-aufkommenden Frustes, "Hey, die verscherbel ich einfach".

Nur muss ich wohl wirklich mal alle Unterlagen rauskramen und schauen, wo was geregelt wurde. Nicht dass mir diese Fuzzi wieder eine Honorarnote per Anwalt zukommen lässt :motz:

Danke derweil an alle.
 
mores schrieb:
es war ursprünglich eine mündliche Vereinbarung.

auch das ist ein Vertrag und selbst wenn es Keinen gab, so gab es sicher AGBs oder so!

Zudem sollte das doch alles hier geklärt worden sein:
mores schrieb:
wir werden Verurteilt und müssen die 4k + das ganze Rechtliche Drum und Dran bezahlen.

Vielleicht Solltest Du mal mit dem Urteil zu einem anderen Juristen gehen und Dir eine weitere Meinung einholen? Weil Du 2 Prozesser verloren hast muß noch lange nicht der Anwalt schuld sein. Fall doch wird das wohl eher ein Fachmann als ei Forum aufdecken ;)
 
Weil Du 2 Prozesser verloren hast muß noch lange nicht der Anwalt schuld sein. Fall doch wird das wohl eher ein Fachmann als ei Forum aufdecken ;)
Ich empfinde es als Versagen der Anwälte, sorry, weil es im Prinzip eindeutige Sachlagen waren, mit Zeugen usw.
Nur war die gegnerische Seite bissiger und besser vorbereitet, hatte alle notwendigen Fakten um sich ihre Story zusammenzustricken. Unsere "Wahrheit" war leider nicht so lückenlos zu beweisen.

Die zweite Geschichte hätte auch Problemlos sein sollen. Wir stellen Rechnung, Kunde zahlt net, Anwälte meinen wir sollen Klagen, und bums, Kunde kann irgendwie glaubhaft machen, dass unsere Leistung nicht unserer Verrechnung entsprach (die konnten einfach nicht zahlen!)

Aber egal, die Wahl der Anwälte fällte ein nun nicht mehr bei uns seiender Eigentümer. Die kannten sich, Saufkumpanen usw.

Für die eigenen Fehler stehe ich gerade. Aber das Ausbaden von anderen Fehlern macht mir ganz irre :)

Danke für die Tipps.

Vielleicht verschenke ich die Bilder einfach ... natürlich nur wenn rechtlich geklärt :D

oder die ganze Sache einfach vergessen und als Erfahrung buchen.
Deswegen frage ich ja nach, um nicht wieder in diese ganze Anwalt/Gerichts/Klage-Geschichte einzufahren.
Was hab ich gelernt? Um jeden Preis vermeiden, dass vor Gericht gegangen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
mores schrieb:
Was hab ich gelernt? Um jeden Preis vermeiden, dass vor Gericht gegangen wird.

Eben! Recht haben und Recht bekommen ( es plausibel belegen können) sind nunmal zweierlei wie genügend Volksmundsprüche zeigen.

Von daher würde ich mich vor einem weiteren Schritt ( der ja die Sache wieder katalytisch anfeuern kann) gut beraten lassen und zwar von Fachleuten. Auch das sollte die Lehre sein. Immer die Einigkeit suchen und dem Schrei nach vermeintlicher Ungerechtigkeit und einem Richter nicht nur bei sich sondern auch bei anderen vermeiden :) Nur solange man selbst Fäden in der Hand hat ist man noch Handlungsfähig!
 
Mein Tip: Such dir einen guten zum Anwalt

Beispiel: Ich habe zweimal eine Abmahnung bekommen.

Bei der ersten bin ich zu einer Kanzlei mit mehreren Fachanwälten (u.ä. auch Internet-Recht).
Die Abmahnung wurde von 8000,-€ auf 700,-€ Anwaltskosten des Gegners runtergschraubt, die Abmahnung nicht unterschrieben und das bei 300,-€ Anwaltskosten meinerseits. Ergebnis also 7100,-€ gespart, das gegnerische Rechnicht anerkannt und etwas gelernt.

Beim zweiten Fall war es was mit Gesellschaftsrecht, Copyright und Rechnungen. Der Gang zur gleichen Kanzlei, allerdings mit anderem Fachanwalt brachte die Klarheit, das die Rechnung des Bilderverwerters nicht rechtskonform, demzufolge ungültig war und deswegen auch nicht durchsetzbar war. Sparte mir auch über 6000,-€ bei 200,-€ Beratungskosten.


Fazit: Lieber mal 200,-€ "rausjuckeln", bevor ich wegen falschem Rechtsverständnis meinerseits wirklich böse in eine Falle laufe...
 
Erstmal die neue Rechtsschutzpolizze zahlen :)
Dann schau ich mich um, ist ja nicht so superdringend.

Danke für die Beiträge!
 
Das ist ein interessanter Fall, bin zwar kein Jurist, aber würde sagen, dass Eure Firma der Rechteinhaber ist, während der Fotograf der Urheber ist. Und wenn Ihr kein "ausdrückliches Werknutzungsrecht" gemäß öUrG vereinbart habt, darf der Fotograf die Bilder jederzeit verwerten.

Ihr aber auch. So lange der Fotograf nicht beweisen kann, dass es sich um ein zeitlich limitiertes Nutzungsrecht handelte.

Die Frage, die ein Richter im Streitfall zu klären hätte wäre: Was wurde in dem mündlichen Vertrag besprochen. Der Fotograf wird natürlich sagen, von einem ausdrücklichen Werknutzungsrecht sei nie die Rede gewesen.

Der Urheber kann jedoch anderen natürlichen oder juristischen Personen
Nutzungsrechte einräumen und so mittels Honorarvereinbarung sein
Werk wirtschaftlich verwerten. Diese Verträge werden als Urheber-
rechtsverträge bezeichnet.
Das österreichische Urheberrechtsgesetz unterscheidet Nutzungsrech-
te in Werknutzungsbewilligungen und Werknutzungsrechte; das deutsche
Recht verwendet das Begriffspaar einfache und ausschließliche Nutzungs-
rechte.
Werknutzungsbewilligungen bzw. einfache Nutzungsrechte gestatten
dem Vertragspartner, das Werk lediglich in einer bestimmt vereinbarten
Weise zu nutzen, § 24 Abs. 1 S. 1 öUrhG, § 31 Abs. 1, Abs. 2 dUrhG. Die
weitere Verwertung durch den Urheber und auch die Erteilung weiterer
einfacher Nutzungsbewilligungen an Dritte durch den Urheber bleibt dabei
unberührt.
Das Werknutzungsrecht bzw. ausschließliche Nutzungsrecht verleiht
dem Berechtigten eine exklusive Nutzung, der Berechtigte wird dann
zum Rechteinhaber, während vorher der Urheber als Rechteinhaber an-
zusehen war. Soweit die Rechte in dem vertraglich vereinbarten Rahmen
ausschließlich übertragen wurden, ist eine Nutzung durch alle anderen
untersagt. Das deutsche Urheberrecht sieht jedoch in dem neu modifizier-
ten § 31 Abs. 3 dUrhG ausdrücklich vor, dass die Nutzung durch den
Urheber vorbehalten werden kann. Obwohl ein dementsprechender Pas-
sus im öUrhG nicht enthalten ist, wird sich dies wohl auch vertraglich ver-
einbaren lassen. Fraglich bleibt allerdings, ob eine solche Vermischung
von einfachen und ausschließlichen Ansätzen in der Praxis sinnvoll ist und
der Rechtsklarheit dient, wenn sich zwei Personen auf ein ausschließli-
ches Recht berufen können.
Hat der Urheber ein ausdrückliches Werknutzungsrecht eingeräumt, ist
er nicht mehr befugt, einfache Werknutzungsbewilligungen an Dritte zu
vergeben. Wurden diese jedoch vor Übertragung der ausschließlichen
Werknutzungsrechte eingeräumt, bleiben sie gemäß § 24 Abs. 2 öUrhG, §
33 dUrhG wirksam, soweit nichts entgegenstehendes bei der Übertragung
der einfachen Werknutzungsbewilligung vereinbart wurde.
Das ausschließliche Werknutzungsnutzungsrecht ist ein absolutes
Recht gegenüber jedermann, während das einschen Anspruch gegen
den Urheber begründet.

Quelle: Daniel Gutmann: Urheberrecht im Internet in Österreich, Deutschland und der EU Seite 48
 
Vielleicht verschenke ich die Bilder einfach ... natürlich nur wenn rechtlich geklärt :D

Genau, immer geduldig sein.

würde sagen, dass Eure Firma der Rechteinhaber ist, während der Fotograf der Urheber ist. Und wenn Ihr kein "ausdrückliches Werknutzungsrecht" gemäß öUrG vereinbart habt, darf der Fotograf die Bilder jederzeit verwerten.

Ihr aber auch. So lange der Fotograf nicht beweisen kann, dass es sich um ein zeitlich limitiertes Nutzungsrecht handelte.

So voreilig wäre ich da nicht. Ein Nutzungsrecht entsteht nicht automatisch, es muß eingräumt werden. Hier ist erstmal nur der Aufwand berechnet worden. Mehr nicht. Selbst, wenn mores und Kollegen die Bilder gekauft hätten, hätten sie damit nicht automatisch ein Nutzungsrecht erworben (okay, an die Wand hängen ginge, aber wirtschaftlich verwerten ginge nicht einfach so). Grundlegend unterscheiden sich deutsches und österreichisches Recht da wohl nicht.

Böse Geschichte und frustrierend dazu, aber gerade weil es so passiert ist, würde ich doppelt vorsichtig sein: wer so unvermutet Kumpels verklagt, wird auch andere Verluste nicht tolerieren.
 
Auf der Rechnung steht nix drauf wegen Nutzungsrechten? Das ist halt blöd. Egal ob du die Bilder bezahlt hast irgendwo müssen dir Nutzungsrechte eingeräumt werden damit du sie verwenden darfst. Geht natürlich auch mündlich.
Deswegen sollte man da immer nachfragen ob man die Bilder für alles verwenden darf bevor man einen Auftrag vergibt. Aber wenn du z.B. gesagt hast du brauchst sie nur für den Kunden dann ist das ein eingeschränktes Nutzungsrecht.

Vielleicht den Fotografen mal lieb anschreiben ob er dir schriftlich die Nutzungsrechte einräumt. Sollte er tun, sein Geld hat er ja.
Nur so aus Interesse: Wieviel Tage hat das Shooting den gedauert und wieviele Bilder wurden bearbeitet?
 
Erstmal die neue Rechtsschutzpolizze zahlen
Dann schau ich mich um, ist ja nicht so superdringend.

Da muss ich Dir leider den Zahn ziehen: Die Rechtschutzversicherung greift nicht bei Urheber- und Lizenzrecht
 
Vielleicht den Fotografen mal lieb anschreiben ob er dir schriftlich die Nutzungsrechte einräumt. Sollte er tun, sein Geld hat er ja.

Das ist bei der Vorgeschichte ziemlich naiv. Der Fotograf wird einen
Teufel tun, und freiwillig etwas einräumen.

Ich frage mich: Hätte man die Frage nach den Nutzungsrechten nicht
in dem Verfahren klären können?
Das ist aber womöglich genauso naiv gefragt... wäre ja auch zu einfach
gewesen um Klarheit zu schaffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist bei der Vorgeschichte ziemlich naiv. Der Fotograf wird einen
Teufel tun, und freiwillig etwas einräumen.

Und den Ruf bekommen zu kassieren und keine Nutzungsrechte einzuräumen?

Erst mal fragen, wenn der TO dann eine schriftliche Ablehnung hat den Sachverhalt in diversen Foren kundtun. Ist auch keine Rufschädigung da das Geschäftsmodel des Fotografen offenbar darauf beruht bei bezahlten Shootings keine Nutzungsrechte einzuräumen.

Also ich bin mir sicher das er die Rechte rausgibt. Bei mir stehen sie auch immer im Vertrag bzw. auf der Rechnung.
 
Auf der Rechnung steht nix drauf wegen Nutzungsrechten? Das ist halt blöd.
Hab die Rechnung gefunden. Da steht:
"Für die photographische Umsetzung & Artwork 'Pressemappe Fr. R. XYZ' am 18.11.2004 verrechne ich laut Vereinbarung einen Betrag von 3000,00 + 20%MwSt = 3600,00
mfg J. M. ABC"

Interessant ist das "laut Vereinbarung", was ja nicht stimmte, bekommen haben wir keine Pressemappe, sondern eine CD mit JPGs.

Vielleicht den Fotografen mal lieb anschreiben ob er dir schriftlich die Nutzungsrechte einräumt. Sollte er tun, sein Geld hat er ja.
Nur so aus Interesse: Wieviel Tage hat das Shooting den gedauert und wieviele Bilder wurden bearbeitet?
Ich weiß nicht, ob ich das möchte. Die HP der Fotografin zeigt nur ein Bild, keine AGBs oder so, wo man eruieren könnte, wie es generell geregelt ist.
Das Fotoshooting hat effektiv einen Tag gedauert, war bei uns im Keller. Wer Schminke und Kleider besorgt hat weiss ich nicht, aber ich glaube es war nicht die Fotografin, da dies ja sonst auf der Rechnung gestanden wäre. Sie war aber bei der Konzeption schon dabei und hat bei 2 Meetings teilgenommen, wo die Story und Optik besprochen wurden.
Die Tante hat auch bei mir angefragt, was es denn kosten würde, wenn ich ihr ein bisschen Photoshop beibringe :) Ich sagte damals (vor dem Shooting), dass wir da sicher eine Lösung finden. Knowledge-transfer und so, alle ziehen an einem Strang, usw.
Mann was war ich damals naiv.

Da muss ich Dir leider den Zahn ziehen: Die Rechtschutzversicherung greift nicht bei Urheber- und Lizenzrecht
:motz: menno!

Ich will die Namen der Involvierten nicht öffentlich preisgeben. Denunzierungen nur per PN :)
 
Interessant ist das "laut Vereinbarung"

In der Tat.

Was Dir jetzt fehlt, ist jemand, der dabei war, als ihr das vereinbart habt, und der bezeugen kann, was eigentlich Gegenstand der Vereinbarung war. Dann kommst Du weiter.
 
Diese Zeugen gibt es, und die haben auch schon vor Gericht bestätigt, dass es ein Gemeinschaftsprojekt war, wo alle Beteiligten vorerst unentgeltlich arbeiten, bis mit den erarbeiteten Unterlagen ein Sponsor gefunden wird. Dennoch wurde ihre Leistung als entgeltbar angesehen.

Es geht mir nicht um eine verspätete Berufung, sondern nur um die Sicherheit, dass das (überteuert) gekaufte Produkt auch mir gehört.

Hab jetzt mal eine Bekannte von einer Bekannten ausrichten lassen, sie solle sich mal mit uns treffen. Die ist Anwältin und angeblich auch versiert in diesen Copyrightgeschichten. Werde Euch auf dem Laufenden halten. Vielleicht bald mit Links zu tollen Gratisbildern :D
 
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