firmenwagen, übernahme ins privatvermögen?

pdjf

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gut vor einem jahr habe ich einen firmenwagen gekauft. die ausgewiesene mwst habe ich beim finanzamt geltend gemacht. ich habe seit dem kauf ein fahrtenbuch geführt. ich möchte jedoch jetzt nach einem jahr das auto ins privatvermögen eingehen lassen.

-wie ist das am sinnvollsten zu bewerkstelligen. einfach eine notiz im betriebsbuch?
-wie ist das mit der mwst, die ich quasi vom finanzamt bekommen habe bzw. ich mit meiner vorsteuer verrechnet habe?
-muss ich diese zurück zahlen bzw. den prozentualen anteil, den ich mit dem wagen betrieblich gefahren bin?

vielleicht ist hier ja jemand firm in dieser sache.

steuerberater: hatte ich immer alles selbstgemacht (aus kostengründen). nur mit dem firmenwagen ist es mir nicht ganz durchsichtig.

vielen dank!
 
Hallo,

steuerberater: hatte ich immer alles selbstgemacht (aus kostengründen). nur mit dem firmenwagen ist es mir nicht ganz durchsichtig.
So etwas verstehe ich leider überhaupt nicht.

Nur der Steuerberater kann Dich kompetent und auf Deine Situation bezogen korrekt beraten.
Die hier getroffenen Aussagen sind nur allgemein. Kriterien um Dich herum sind hier niemanden bekannt.

Ich kann so etwas nicht verstehen, warum man so etwas selbst macht.
Wenn ich meine Zeit und meine Inkompetenz von dem Steuerkram abwäge, dann sind die paar hundert Euro im Jahr für den Steuerberater gut investiertes Geld.

Für solche beratenden Tätigkeiten, insofern man natürlich beim Steuerberater Kunde ist, nimmt er nämlich kein Geld.

Nur mal so am Rande… ;)

Viele Grüße
 
Du musst eine sog. Entnahme erfassen und zwar mit dem Zeitwert. Daraus ergibt sich die USt, weil der Vorgang (Entnahme) der USt unterliegt.
 
Danke von Seiten des Berufsstands - aber so komplizierte ist die Angelegenheit nun auch wieder nicht.
Kompliziert ist relativ. :D

Kurz eingeschoben:

Ich wollte mir auch ein Geschäftswagen holen.
Natürlich habe ich das vorab mit meinem Steuerberater besprochen und natürlich war dieses Gespräch kostenlos.
So hat sich schnell ergeben, dass es unklug ist. Vermutlich wäre der TE auch so vorab besser beraten, dann hätte er jetzt den "Stress" nicht.

Ich kann nur appellieren: Firma/Selbstständig > Steuerberater.

Selbst ist nur Geld am falschen Ende gespart. Wie erwähnt gemessen am Einsatz der Zeit etc.

Viele Grüße
 
Wie vorausschaubar die Steuerberater Diskussion!
Zur Erklärung: ich war schon öfters zur Beratung beim Steuerberater. Jeder hat mir nach einer kurzen Einsicht in mein Betriebsbuch gesagt, dass ich so strukturiert und gut meine Sache gemacht hätte, dass er auch nicht mehr machen könnte außer seinen Stempel darunter zu setzen. Meine Buchhaltung wa bisher niederkomplex.
Meine Einnahmen sehr bescheiden. Nur über diesen Punkt bin ich auch mit meiner steuersoftware gestolpert.
Ich fände es trotzdem schön wenn man solche Dinge im Forum fragen dürfte. Wozu dann ein Kfz Forum wenn man jeden nur zur Werkstatt Verweist. Ja auch die fahrsicherheit ist relevant ;)
 
Du musst eine sog. Entnahme erfassen und zwar mit dem Zeitwert. Daraus ergibt sich die USt, weil der Vorgang (Entnahme) der USt unterliegt.
Hehe… ne Frage dazu:

Vielleicht ist es ja ein Reimport Karre. Ist ja mittlerweile trendy…
Der Zeitwert misst sich dann aber an dem DE Wert, oder?

Viele Grüße
 
Meine Buchhaltung wa bisher niederkomplex. Meine Einnahmen sehr bescheiden.
… und dann einen Geschäftswagen anschaffen?

Wäre es nicht klüger ne private Karre ab und an fürs Geschäft zu nutzen.

Viele Grüße
 
Hehe… ne Frage dazu:

Vielleicht ist es ja ein Reimport Karre. Ist ja mittlerweile trendy…
Der Zeitwert misst sich dann aber an dem DE Wert, oder?

Viele Grüße

Nach einem Jahr dürfte der Reimport egal sein. Zeitwert = Zeitwert. Selbstverständlich gibt es da Spannbreiten, siehe Schwacke, ADAC usw.
 
-wie ist das am sinnvollsten zu bewerkstelligen. einfach eine notiz im betriebsbuch?
Wie machst Du denn aktuell deine Gewinnermittlung: EÜR oder Bilanz? Bei Bilanzierung müsste es jetzt ohne Mehrwertsteuer doch wie folgt laufen: Konto Firmenwagen (Aktivkonto, nimmt ab, Abnahmen werden auf Aktivkonten im Haben gebucht) - Privatkonto (Zunahme wird entsprechend im Soll gebucht, siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkonto ). Hoffe ich habe das jetzt richtig zusammen bekommen, ich hatte Buchführung an der Berufsschule, ist aber sehr lang her.

-wie ist das mit der mwst, die ich quasi vom finanzamt bekommen habe bzw. ich mit meiner vorsteuer verrechnet habe?

Bei Mehrwertsteuer wurde mir beigebracht, dass es ein "durchlaufender Posten" wäre und vom Endverbraucher getragen wird und ich erinnere mich noch daran, dass "Privatentnahme einem Verkauf an sich selbst" darstellt. Da musst Du bei dem Verkauf an dich selbst auch Umsatzsteuer berechnen.

-muss ich diese zurück zahlen bzw. den prozentualen anteil, den ich mit dem wagen betrieblich gefahren bin?

Wäre hier nicht das Thema Abschreibung wichtiger? Es gibt ja mehrere Abschreibungsarten, welche hast Du beim "Fuhrpark" verwendet?

steuerberater: hatte ich immer alles selbstgemacht (aus kostengründen). nur mit dem firmenwagen ist es mir nicht ganz durchsichtig.

Bislang mache ich auch alles selbst, allerdings halt auf EÜR-Basis. Ich bin Kleinunternehmer und habe keinen PKW.
 
So scheint es zu gehen:

Nach § 3 1b UstG ist dies nicht der Fall wenn Sie den Wagen unentgeltlich in Ihr Privatvermögen übernehmen.

Eine gesonderte Meldung an das Finanzamt müssen Sie ebenso nicht abgeben. Ausreichend ist vielmehr wenn Sie die Entnahme in Ihr Privatvermögen dem Finanzamt in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Entnahme führt dazu, dass der Wert des Fahrzeugs Ihnen als Betriebseinnahme zugerechnet wird.

Also Sie müssen das Fahrzeug weder vollständig abmelden, noch eine gesonderte Mitteilung an das Finanzamt veranlassen. Sie müssen lediglich die Entnahme Ihres Fahrzeugs tatsächlich als Einnahme versteueren.

Hierbei stellt sich nur die frage ob ich den Zeitwert des Fahrzeugs zu 100% als Einnahme versteuern muss. Wenn ich den firmenwagen zu 70% betrieblich genutzt habe, konnte ich ja auch nur entsprechend anteilig steuerlich geltend machen, oder?!
 
Die letzte Annahme ist falsch. Der Pkw war - vermutlich - zu 100% Unternehmensvermögen (USt) und zu 100% Betriebsvermögen (ESt) und muss deshalb auch zu 100% entnommen werden.
 
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