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Er widerspricht nur Deinem Mahnbescheid, dann darfst Du dagegen gerichtliche Schritte enleiten ( und in Vorkasse gehen)
Falls Du einen Anwalt findest der bei einem Streitwert von 44€ überhaupt eine Briefmarke auf einen Brief klebt...
Er widerspricht nur dem Mahnbescheid, auf den Inhalt kommt es dabei ja gar nicht an, den prüft erst der Richter. Und Du weisst sicher auch, das Du den Mahnbescheid erst mal bezahlen musst?Steht doch eindeutig in der Beschreibung, dass die Festplatte nicht zum Lieferumfang gehört. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Zum Rechtsstreit kommt es ja nur wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird. Und was soll der Bieter widersprechen?
hin fahren und paar ordentliche Backpfeiffen verteilen...44€ ist kein Anwalt wert
Er widerspricht nur dem Mahnbescheid, auf den Inhalt kommt es dabei ja gar nicht an, den prüft erst der Richter. Und Du weisst sicher auch, das Du den Mahnbescheid erst mal bezahlen musst?
Übrigens, die Käufer, auch bei eBay sind nicht automatisch Feinde sondern Kunden oder zumindest Menschen. Wie ist denn Deine eBay Kennung? Nicht das hier jemand versehentlich bei Dir bietet?
Es ist nicht möglich, Geräte einzustellen, die in der Datenbank von Ebay vorhanden sind und die detaillierte Informationen zum Artikel zu ändern.
Ja, klasse!Notebook auf einem Indianerfriedhof mit der Tastatur nach unten vergraben, darauf urinieren und satanische Verse traellern.
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Damit es dann als Wernotebook wieder zurückkommt??
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