eBay-Käufer möchte nicht zahlen..... Was tun?

Mach dir keinen Stress, stell es neu ein und markiere die wichtigen Textpassagen rot. 44€ ist kein Anwalt wert.

RazerMac
 
Wenn es von dir FixedHDD nicht eindeutig formuliert wurde, dann kann man es ja nachvollziehen, wenn der Käufer ein Problem hat.
Der Vorschlag von Dosos war doch gut den nächst unterlegenen Bieter anzuschreiben.
Ansonsten würde ich auch den Artikel wieder neu reinstellen und gut ist!
Ist ja zumindest nachzuvollziehen und nicht als willkürlich vom Käufer zu verstehen.
Sehe ich zumindest so :)
 
Er widerspricht nur Deinem Mahnbescheid, dann darfst Du dagegen gerichtliche Schritte enleiten ( und in Vorkasse gehen)
Falls Du einen Anwalt findest der bei einem Streitwert von 44€ überhaupt eine Briefmarke auf einen Brief klebt...

Mit einer vernünftigen Rechtsschutzversicherung ist der Streitwert nur zweitrangig. Da gehe ich auch übrigens nicht in Vorkasse.
 
Es ist nicht möglich, Geräte einzustellen, die in der Datenbank von Ebay vorhanden sind und die detaillierte Informationen zum Artikel zu ändern.
Hatte das Modell zwei verschiedene Festplatten verbaut, kann man aus zwei Größen auswählen, aber nicht angeben, dass keine Festplatte verbaut ist.

Dafür ist dann die Artikelbeschreibung da.

Und an den unterlegenen Bieter zu senden bedeutet ja, es für 50 Cent unter Höchstgebot abzugeben (zweithöchstes Gebot), wenn der denn noch will.
Ansonsten würde ich natürlich das über Ebay regeln (Meldung wegen nicht bezahlten Artikels)

Gibt die Option "an untelegenen Bieter senden", dann kann der erste Käufer Dich auch nicht mehr (negativ) bewerten, wenn der zweit Bietende das Angebot annimmt.
 
Richtig. So geschehen mit der Tabelle, nachdem ich die genaue Modellbezeichnung in eBay beim Einstellen der Auktion eingetragen habe. Die Angaben der 2GB RAM und der Festplatte konnte ich nicht entfernen.
 
Ja, ich hab neulich auch ein Book ohne Platte verkauft, mehr als es im Text deutlich schreiben kann man nicht.
Das hat sich bei Ebay halt mal wieder jemand einfallen lassen, der nicht nachgedacht hat.

Daher wärst Du zumindest rein rechtlich mit Sicherheit auf der richtigen und Ebay auch auf Deiner Seite.

Aber wegen 44 Euro den Stress und dann noch ne negative Bewertung reingedrückt bekommen, da würd ich erstmal schauen, was der Zweitbietende sagt.
 
Aber das steht doch, "Die Festplatte wurde zwecks Sicherung ausgebaut und ist nicht Teil des Lieferumfangs."? Ich finde das ziemlich eindeutig. :kopfkratz:
Klar, es war mal ein Rechner in dem eine 160 GB-HDD eingebaut war, aber diese Spezifikation dient ja nur dazu, den Rechner eindeutig zu identifizieren.

Als ich vor kurzem meinen Mac Mini ersteigert habe, musste ich sehr genau darauf achten, um auch den richtigen Rechner zu erwischen; leider gibt es einige Ebayer, die das alles nicht so genau nehmen, aber das wird jetzt OT.

Edit: da geht mal mal Pinkeln und ein neues Bier holen und ihr habt das schon ausgearbeitet…
 
Steht doch eindeutig in der Beschreibung, dass die Festplatte nicht zum Lieferumfang gehört. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Zum Rechtsstreit kommt es ja nur wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird. Und was soll der Bieter widersprechen?
Er widerspricht nur dem Mahnbescheid, auf den Inhalt kommt es dabei ja gar nicht an, den prüft erst der Richter. Und Du weisst sicher auch, das Du den Mahnbescheid erst mal bezahlen musst?
Übrigens, die Käufer, auch bei eBay sind nicht automatisch Feinde sondern Kunden oder zumindest Menschen. Wie ist denn Deine eBay Kennung? Nicht das hier jemand versehentlich bei Dir bietet?
 
Er widerspricht nur dem Mahnbescheid, auf den Inhalt kommt es dabei ja gar nicht an, den prüft erst der Richter. Und Du weisst sicher auch, das Du den Mahnbescheid erst mal bezahlen musst?
Übrigens, die Käufer, auch bei eBay sind nicht automatisch Feinde sondern Kunden oder zumindest Menschen. Wie ist denn Deine eBay Kennung? Nicht das hier jemand versehentlich bei Dir bietet?

Ein Widerspruch macht nur Sinn, wenn es Zweifel beim Schuldverhältnis gibt.
Den Mahnbescheid zahle ich nur, wenn ich Ihn privat beim Amtsgericht einreiche. Ansonsten geht der Anwalt bei solchen Fällen in Vorkasse und schreibt sein Honorar gleich mit in die zu fordernde Summe.
Käufer sind keine Feinde, sondern Vertragspartner. Und jeder hat sich an seinen Teil zu halten.
 
Notebook auf einem Indianerfriedhof mit der Tastatur nach unten vergraben, darauf urinieren und satanische Verse traellern.
 
Es ist nicht möglich, Geräte einzustellen, die in der Datenbank von Ebay vorhanden sind und die detaillierte Informationen zum Artikel zu ändern.

Natürlich ist das möglich - ich hab es gerade nochmal ausprobiert. Man MUSS ja nichts aus der Datenbank auswählen (unten: "Keiner dieser Artikel stimmt mit Ihrem überein?" - "Weiter zum Verkaufsformular"), sondern kann seinen eigenen Text verwenden. Das sollte man auch tun, wenn man etwas verkauft, das defekt/teilausgeschlachtet ist.
 
Nein, das ist nicht richtig.

Wenn der Artikel in der Datenbank aufgeführt und vom Ebay-System identifiziert wurde, kann man den Artikel nicht ohne die Datenbank einstellen.

Wenn man weiter zum Verkaufsformular geht und angibt, der Artikel stimme nicht überein, lässt er sich später nicht einstellen mit dem Hinweis, man sei vorher verpflichtet, die gefundene Datenbank einzubinden.
Dann wird man zurück zur Datenbank geleitet und das solange, bis man die entsprechende ausgewählt hat.

Und dort lässt sich nichts so modifizieren, dass man zb eine Festplatte austragen kann.
 
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