Die wollen meinen Domain!!

Sym schrieb:
Hi,

es kommt nun wirklich darauf an, wie wichtig Dir die Seite ist, und wie groß Dein Geldbeutel ist. Ich würde mich mit der Firma auseinander setzen und denen mitteilen, dass Du dies nicht wusstest.
Vielleicht läßt sich die Firma auf ein wenig Schadensersatz ein, weil Du ja Arbeit investiert hast und nun eine neue Domain brauchst.
In Deutschland sind für die Entstehung von Schadenersatzansprüchen gewisse Anfordeungen erforderlich. Ich vermute, das ist in der Schweiz nicht wesentlich anders.
Hauptsächlich richtet sich dies nach den Paragraphen
BGB §280 Schadenersatz wegen Pflichtverletzung
dies ist nur bei einem Schuldverhältnis zwischen den Parteien möglich
oder §823 ff Schadenersatzpflicht wegen unerlaubter Handlungen
dieser Schuss könnte nach hinten los gehen, denn wenn überhaupt eine unerlaubte Handlung vorliegt, dann höchstens von seiten yosemites (auch wenn wir hier alle auf seiner Seite stehen).
Schlimmstenfalls kommt es dann soweit, dass die Firma die Anwaltskosten etc. einklagt.
 
rebelspike schrieb:
Nimm Dir einen Anwalt der sich mit Markenrecht auskennt.
Anschließen lässt Du ihn ein Schreiben aufsetzen wo ihr den gegnerischen Anwalt letztendlich dafür auslacht wie er von Smart-Solutions AG auf www.smart-solution.ch kommt.

Der Freiherr von Grafenreuth ist da sehr bewandert, er vertritt gerade z.B. www.dvd-inside.de gegen Intel.



freiherr von gravenreuth sucht auch gerade noch einen neuen sozius,.. da sein alter ja irgendwie bei software-piraten mit drin hing,.. naja, egal,.. er hat mir mit 17 mal ne hausdurchsuchung aufgebrummt,.. im namen von rushware,.. amiga style! ;-)

wurde von polizei gewarnt.. habe alles direkt verkauft,.. als sie kamen war alles weg. da wurde er sauer und wollte 1000 dm und ne unterlassung! obwohl sie nix fanden, die pfeifen!

dennoch,.. in der szene war er immer respektiert,.. wenn er plötzlich auf der cebit auftauchte ;-)
 
Pretzel schrieb:
@krusty

wegen Focus >> Das ist mir neu, und wenn ist das nicht durchgekommen... denk doch z.B. mal an die Kontaktlinsen Firma die "Focus" heißt....

Komisch. Die Firma kenne ich nicht.
Jedenfalls musste sich Focus-Showtechink umbenennen. Heissen jetzt Focon-Showtechnik.
 
ch-domainrecht checken

maceis schrieb:
wusstet Ihr übrigens, dass T-Online sich Begriffe wie T-Wurst, T-Beutel, T-Offline reservieren lassen hat?

wundert dich das? die sind ungefär so beliebt wie intel... wer sich da keinen scherz erlauben würde, wenn er könnte ;-)

...also zumindest bei t-offline :D

@thread owner:
die sache mit dem zuvor eingetragenen markennamen deines pot. prozeßgegners ist sicherlich ein schlagendes argument - wie gesagt - auch in ch wird es einsehbare gerichtsurteile hierzu geben - würde mir mal einen überblick verschaffen.

es gab damals einen interessanten fall, in dem jemand die domain deutschebank bzw. mit bindestrich hielt. die deutsche bank konnte sie nicht zurückbekommen und war eine weile nur unter deuba.de erreichbar (das ist schon ein paar tage her... :confused: ) bis sie die domain übertragen bekam.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kein Rechtsrat - Persönliche Meinung

[aka jive] schrieb:
freiherr von gravenreuth sucht auch gerade noch einen neuen sozius,.. da sein alter ja irgendwie bei software-piraten mit drin hing,.. naja, egal,.. er hat mir mit 17 mal ne hausdurchsuchung aufgebrummt,.. im namen von rushware,.. amiga style! ;-)

gut informiert - syndikus - und der werte herr hieß auch noch so: bernhard syndikus :D

das mit den spielern war sein spezialgebiet damals in C64 und Amiga zeiten - aber im ernst, es ist keine große anwaltliche kunst, kinder mit billigen tricks dazu zu verleiten ihm eine liste mit programmen "zum tauschen" zuzusenden.
(so stand es zumindest damals in der zeitschrift 64er... wer sie noch kennt ;) )

denke unser thread-owner aus ch braucht einen experten im schweizerischen recht - ggf. muß er sich wie erwähnt mal auf einschlägigen schweizerischen websites einlesen.

[aka jive] schrieb:
als sie kamen war alles weg. da wurde er sauer und wollte 1000 dm und ne unterlassung!

ein klassiger - von gravenreuths spezialgebiet...
was meinst du, wer die abmahngelder bekommt... kleiner tip, es ist nicht der inhaber des (namens)rechts


emjaywap schrieb:
Allerdings begreife ich nicht was das mit deiner Domain zu tun haben soll - deine Domain ist ja nicht einmal identisch mit dem Firmenname (solution statt solutions)

es besteht die möglichkeit zur verwechslung - das reicht zumindest in den meisten ländern zum "markenangriff" aus

emjaywap schrieb:
zudem finde ich es unsympatisch von der Firma, dass sie dich nicht persönlich kontaktiert hat.

das wird ähnlich sein, wie bei von gravenreuth. der markenrechtsanwalt ist damit beauftragt, die namens- bzw. markenrechte seines mandanten zu wahren. verletzt irgendjemand diesen namen (eine verwechselbarkeit durch nähe reicht oft aus), dann mahnt der anwalt ab.
es ist möglich und sogar wahrscheinlich, daß das unternehmen zum zeitpunkte der abmahnung an unseren thread-owner, noch nicht einmal kenntnis davon hatte...

ANMERUNG: kein rechtsrat - bestenfalls klugscheißerei :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Lest vielleicht einfach mal die beiden Namen nochmal durch. Der eine heisst smart-solutions, der andere smart-solution ohne "s".
Ich denke, die einfachste Sache ist, einen Deal anzubieten und die Seite einfach zu verkaufen, wenn Du sie nicht wirklich brauchst. Auf einen Rechtstreit würde ich mich da nicht direkt einlassen. Die haben mit Sicherheit mehr Kohle im Rücken und im dümmsten Fall musst Du blechen. Also erstmal in die Defensive gehen und ihnen mitteilen, dass Du zuerst da warst und Deine Seite weder Inhaltlich noch vom Namen her in Zusammenhang mit der Firma steht. Wenn Sie sie unbedingt wollen sollen sie eine nette Summe zahlen oder Dir die Domain aus Deinen toten Fingern schneiden :)

Vielleicht etwas diplomatischer ausdrücken, aber zumindest hast Du dann Einigungswillen gezeigt und kannst Dich im Notfall darauf zurückziehen. Bei der Summe sollten auf jeden Fall die Kosten gedeckt sein, die seit Deiner Reservierung entstanden sind. Schliesslich hast Du ja darauf aufgepasst :). Bleib aber auf dem Teppich. Eine Million ist vielleicht ein wenig übertrieben :)
 
Gilt da nicht, wer zuerst kommt, malt zuerst?
(klugscheiß) Zunächst heißt es mahlt (kommt vom Korn mahlen, nicht Bilder malen!) (/klugscheiß)

... und gilt leider nicht! Im allgemeinen gilt inzwischen das Prinzip des höheren "Verkehrswertes", siehe Familie Shell gegen deutsche Shell AG bei shell.de - heißt, dass es darauf ankommt was der normale Surfer erwartet, wenn er shell.de in den Browser eintippt...

In deinem Fall kommts natürlich drauf an, ob du die Domain unbedingt haben willst, aber ich seh da anläßlich diverser ähnlicher Rechstsfälle keine guten Chancen.

Ich würd in so einem Fall einfach mal antworten, dass du natürlich in keiner Weise irgendwelche Markenrechte beeinträchtigen wolltest (Ist echt wichtig, dass evtl. später kein Vorsatz vorliegt) und dich natürlich zunächst mal mit deinem Anwalt besprechen müsstest. Sie sollen Dir einfach mal ein Angebot über die Übernahme unterbreiten, da du ja Auslagen (Hosting, Registrierung usw.) hattest.

Dann siehst du schon ob du evtl. noch eine Entschädigung für den Verlust rausschlagen kannst.

Auf einen Rechtsstreit würd ich's nicht ankommen lassen, zumal du ja sagst, dass du die Domain nicht "wirklich" nutzt.

PS: Hat die Firma bzw. der Anwalt schon eine Rechnung für die Leistung gestellt? Aufgrund der "Schadensminderungspflicht" dürfen die das eigentlich nicht solange noch kein regulärer, kostenloser Kontakt mit dir hergestellt wurde...
 
markenähnlichkeit heißt das stichwort...

sgmelin schrieb:
Lest vielleicht einfach mal die beiden Namen nochmal durch. Der eine heisst smart-solutions, der andere smart-solution ohne "s".

s.o. :rolleyes:
 
Egal. Zuerst muss die Marke mal belegen, dass sie es Wert ist verwechselt zu werden, bzw. dass tatsächlich die Gefahr für eine Verwechslung besteht.
Wenn die Company in den letzten zehn Jahren keinen Internet Auftritt hatte und jetzt plötzlich ankommt wie die alte Fastnacht, dann kann man sich auch anderes einigen. Z.B. durch einen deutlichen Vermerkt und einen entsprechenden Link. Viele Wege führen nach Rom.
 
Ich habe mal ein ähnliches Schreiben bekommen, einmal gelacht und beiseite
gelegt. Und was ist passiert? Die Pfeiffen haben sich nie wieder gemeldet...

:cool:
 
Vielleicht hilfts....

Wir haben im vergangenen Jahr ebenfalls ein ähnliches Schreiben zu einem solchen Namensrecht-Konflikt erhalten. Zuallererst haben wir im Online-Service des Eigenössischem Amt für geistiges Eigentum http://www.ige.ch/ alle möglichen Recherchen nach Namensgleichheiten gemacht. Wir haben dann festgestellt, das der "Stänkerer" seinen eigenen Firmennamen, der angeblich mit unserem verwechselt werden kann, nicht hat markenrechtlich schützen lassen. Das haben wir dann für uns gemacht und zwar unseren eigenen , seinen und noch andere ähnliche. Damt wars ohne weiteren Schriftverkehr vom Tisch
 
also ich habe da mal nachgefragt:
früher gab es offenbar sehr viele leute die firmendomains privat reservierten und diese dann teuer weiterverkaufen. Deshalb gilt das gesetz mit dem "wer zuest kommt mahlt zuerst" nicht mehr. nun sieht es so aus:
eine Firma hat anspruch auf den Domainnamen, wenn:
- die Domain nach der Gründung der Firma registriert wurde und
- wenn die Domain nachweisbar nicht benutzt wird

also diese angaben sind ohne gewähr, mein vater hat mir das gesagt. ich sehe morgen aber per zufall einen rechtsanwalt und ich werde den mal darauf ansprechen...
 
Sym schrieb:
Hi,

es kommt nun wirklich darauf an, wie wichtig Dir die Seite ist, und wie groß Dein Geldbeutel ist. Ich würde mich mit der Firma auseinander setzen und denen mitteilen, dass Du dies nicht wusstest.
Vielleicht läßt sich die Firma auf ein wenig Schadensersatz ein, weil Du ja Arbeit investiert hast und nun eine neue Domain brauchst.

Das, glaube ich auch, ist die SINNVOLLSTE Lösung.
Bei einem Freund hat die Gegenseite den Streitwert (damals) auf 1.000.000 DM festgesetzt. Was dann EIN Anwaltsbrief kostet, da kannst du dir x Domains von leisten.
Einen Vergleich anzubieten,, sprich: Domain hergeben, kosten ersetzen lassen (hat damals in bescheidenem Rahmen auch geklappt) ist glaube ich am einfachsten.
 
maceis schrieb:
In Deutschland sind für die Entstehung von Schadenersatzansprüchen gewisse Anfordeungen erforderlich. Ich vermute, das ist in der Schweiz nicht wesentlich anders.
Hauptsächlich richtet sich dies nach den Paragraphen
BGB §280 Schadenersatz wegen Pflichtverletzung
dies ist nur bei einem Schuldverhältnis zwischen den Parteien möglich
oder §823 ff Schadenersatzpflicht wegen unerlaubter Handlungen
dieser Schuss könnte nach hinten los gehen, denn wenn überhaupt eine unerlaubte Handlung vorliegt, dann höchstens von seiten yosemites (auch wenn wir hier alle auf seiner Seite stehen).
Schlimmstenfalls kommt es dann soweit, dass die Firma die Anwaltskosten etc. einklagt.
Genau deshalb würde ich mich nicht auf den Erhalt der Domain versteifen, sondern mich dort melden, sagen, dass ich dies nicht gewusst habe (was hier hoffentlich stimmt) und dann bei denen Fragen, wie es mit einer kleinen Rückerstattung aussieht. Die Domain kann man dann ja ohne Probleme hergeben.
Und wenn man nett fragt, reißen die einem mit Sicherheit nicht den Kopf ab.
 
kurzes Gedankenspiel:
Die Firma gibt es seit Anfang der 90er, das Internet seit Mitte der 90er, du hast die Domain seit 1,5 Jahren, da hatte die Firma doch schon rund 8 Jahre Ziet sich diese Domain zu sichern.
Wenn sie das nicht gemacht haben, scheint ihnen diese Domain ja nicht gerade wichtig zu sein. ;)
 
HAL9500 schrieb:
Ich habe mal ein ähnliches Schreiben bekommen, einmal gelacht und beiseite
gelegt. Und was ist passiert? Die Pfeiffen haben sich nie wieder gemeldet...

:cool:
würde ich auch so machen. abwarten und tee trinken. hast du schon mal weitere "smart" + "solution/s + ".ch" kombinationen in deinen browser eingeben? (http://www.smartsolution.ch , http://www.smart-solutions.ch, ...)

Auf jeden Fall scheint es da noch andere Firmen mit ähnlichem Namen zu geben. Falls du Zeit hast kannst du ja bei switch.ch nachschauen wem die jeweiligen domain gehören...

Falls es die Firma www.smart-solutions.ch ist die dich angeschrieben hat, dann entwickeln Sie laut Eigenwerbung "seit rund 10 Jahren anspruchsvolle Software-Lösungen auf höchstem Niveau."
Dabei sind sie aber zu blöd die entsprechenden domains zu reservieren (smartsolutions.ch führt z.B. auf eine andere Seite). Na ja, ich finde solche firmen dürfen ruhig ein bisschen für ihre dummheit bestraft werden. wenn es ein immoblien-makler oder sonst irgendwas wäre ginge es ja noch, aber software entwicklung und dabei seit zehn jahren die entwicklung des internet verpennen....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das Internet seit Mitte der 90er,

Junge, Junge.... Woher hast Du denn das? Ich glaube, Deine 9 ist umgefallen... Selbst das WWW gibt´s bereits seit ´93.
 
Hallo,

vielleicht fällt dein Fall ja unter deine Rechtsschutzversicherung ?!? Dann würdest du Dir die Anwaltskosten sparen.

Evtl. würde ich auch beim Anwalt nachfragen ob nicht auch ein Verweis auf die AG reicht. Finde es schon auch 'weit' hergeholt. Smart Solutions AG -> smart-solutions.ch

Wünsch Dir viel Glück. Würd mich auch intreressieren wie es ausging.

Viele Grüße,
Alex
 
sgmelin schrieb:
Junge, Junge.... Woher hast Du denn das? Ich glaube, Deine 9 ist umgefallen... Selbst das WWW gibt´s bereits seit ´93.
Da waren die Finger schneller als das Hirn. Ich meinte das WWW, welches für den komerziellen Bereich ohnehin DER relevante Teil des Internet ist. :eek:
 
sgmelin schrieb:
Lest vielleicht einfach mal die beiden Namen nochmal durch. Der eine heisst smart-solutions, der andere smart-solution ohne "s".
Ich denke, die einfachste Sache ist, einen Deal anzubieten und die Seite einfach zu verkaufen, wenn Du sie nicht wirklich brauchst.
Genau vor solchen Tips wäre ich vorsichtig. Weil genau das kann als Grund für Domain Grabbing ausgelegt werden.

Wenn dann würde ich mich an die Grundregeln der WIPO halten. Ich wurde zwar nicht anwaltlich angeschrieben, sondern "nur" vom Webmaster. Aber nach dem ich ihn auf die Vorgaben der WIPO aufmerksam gemacht habe (im freundlichen aber bestimmten Ton), habe ich nichts mehr von ihm gehört.
Nach den Regeln (http://www.icann.org/udrp/udrp-policy-24oct99.htm) müssen von Punkt 4.a alle drei Gründe vorliegen, damit ein Anspruch besteht. Insbensondere Punkt III ist das interessante (in bad faith). Dabei ist in Punkt 4.b genau definiert was "in bad faith" bedeuted. Wenn man jetzt überzeugend nachweisen kann, daß es eben nicht "in bad faith" ist, dann hat man gute Chancen. Leider sind dies aber nur die Regeln der WIPO. Gerichte müssen leider nicht danach vorgehen. Aber einen Verusch könnte es wert sein.

Pingu

der kein Rechtsanwalt ist und nur von gesundem Menschenverstand ausgeht. Leider sind aber manchml Recht bekommen und Recht haben zwei verschiedene Dinge, vor Gericht.
 
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