maceis
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In Deutschland sind für die Entstehung von Schadenersatzansprüchen gewisse Anfordeungen erforderlich. Ich vermute, das ist in der Schweiz nicht wesentlich anders.Sym schrieb:Hi,
es kommt nun wirklich darauf an, wie wichtig Dir die Seite ist, und wie groß Dein Geldbeutel ist. Ich würde mich mit der Firma auseinander setzen und denen mitteilen, dass Du dies nicht wusstest.
Vielleicht läßt sich die Firma auf ein wenig Schadensersatz ein, weil Du ja Arbeit investiert hast und nun eine neue Domain brauchst.
Hauptsächlich richtet sich dies nach den Paragraphen
BGB §280 Schadenersatz wegen Pflichtverletzung
dies ist nur bei einem Schuldverhältnis zwischen den Parteien möglich
oder §823 ff Schadenersatzpflicht wegen unerlaubter Handlungen
dieser Schuss könnte nach hinten los gehen, denn wenn überhaupt eine unerlaubte Handlung vorliegt, dann höchstens von seiten yosemites (auch wenn wir hier alle auf seiner Seite stehen).
Schlimmstenfalls kommt es dann soweit, dass die Firma die Anwaltskosten etc. einklagt.