Gefahren und Risiken des IP Payment
Abrechnung über die IP-Adresse hat den Vorteil, dass der Kunde keinerlei Änderungen an seinem PC vornehmen, oder spezielle Software (z.B. Dialer) installieren muss. Dieser einfache Zugang könnte allerdings Gefahren in sich bergen:
Da keinerlei weitere Authentisierung des Nutzers stattfindet, könnten unseriöse Anbieter durch technische Manipulationen - etwa über ActiveX, JavaScript und andere aktive Inhalte - veranlassen, dass die Abrechnung beim Betreten von Webseiten gestartet wird.
Bislang exisitieren keinerlei rechtliche Vorgaben für das IP Payment, weder für Tarifobergrenzen oder Anbieterkennzeichnung, noch für den Zugang an sich. Insofern ist nicht auszuschließen, dass dieses System in Zukunft auch von unseriösen Anbietern missbraucht wird.
Die Frage, ob die Identifizierung eines Nutzers anhand einer IP-Adresse ausreicht, um einen Vertragsschluss zu beweisen, ist völlig ungeklärt.
Eine potenzielle Risikogruppe stellen die Nutzer drahtloser Internetanschlüsse ("WLAN") dar. WLAN sind in der Regel seitens der Hersteller nicht oder nur schlecht gegen unberechtigtes Eindringen geschützt. Hacker hätten so die Möglichkeit, sich von außen in das drahtlose Netzwerk einzuloggen und über den fremden Router auf kostenpflichtige Seiten mit IP Payment zuzugreifen. Die Rechnung würde dem - ahnungslosen - Nutzer des WLAN in Rechnung gestellt.
Konkrete Schutzmaßnahmen gegen ungewollte IP-Abrechnungen sind aktuell nicht bekannt.