Defektes Word auf Disketten von ebay - Schluchz...

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Nightangel

Hallo.
Hab mir günstig eine Diskettenversion von Word 5.1 für das PB ersteigert, welches ich unlängst geschenkt bekam. Leider sind mehrere Disketten defekt, so daß ich eine Installation abschreiben kann. * Schluchz * Jammer *
Hat zuf. jemand ein Word 5.1, welches er mir zukommen lassen kann? Ich hab die Originale, will also keine Raubkopien. Ich brauch nur eine installationsfähige Datei.
Oder viel. hat jemand nen anderen Tip für mich?
Nik
 
Moin!

Zurückgeben?
Wenn der Verkäufer nicht angegeben hat, daß die defekt sind, muß er sie zurücknehmen.

MfG
MrFX
 
Ja. Theoretisch...

Nur meldet der sich auf meine Mails nicht (bisher). Und wegen 20,00 zum Anwalt rennen, dürfte wohl nicht so sinnvoll sein, fürchte ich.
 
MrFX schrieb:
Moin!

Zurückgeben?
Wenn der Verkäufer nicht angegeben hat, daß die defekt sind, muß er sie zurücknehmen.

MfG
MrFX

Und nun beweise mal, dass die Disketten defekt waren und nicht erst durch den Installationsversuch beschädigt wurden. Aber es stimmt schon, wenn ich sowas verkaufen täte würde ich auch mal erst die Disketten auf CD kopieren und beilegen.
 
Naja, rein rechtlich ist es nach der Novellierung des Verbraucherrechts durch die EU ja so, daß der VK beweisen muß, daß alles ok war.

Außerdem hatte er nicht mal einen Disclaimer in seiner Auktionsbeschreibung, in dem er Rücknahme oder Gewährleistung ausschloss. Also hätte er 1 Jahr Gewährleistung...

Aber wie gesagt, Theorie und Praxis.

Um das in der Praxis durchzusetzen, müßt ich zum Anwalt rennen. Und davon hab ich noch kein Word!
 
Wie lang reagiert er denn schon nicht?
Ich würd einfach eine Rückmeldung abwarten.. wenn er sich wirklich nicht meldet, dann ein Hinweis über Ebay.. /Meldung über einen nichtgelieferten Artikel/Artikel defekt etc... ;) Wirkt manchmal sehr Kommunikationsbeschleunigend...

Allerdings vorher unbedingt eine angemessene Frist verstreichen lassen...
 
Ich würde einfach mal bei Microsoft anfragen, vielleicht ersetzen sie dir die defekten orginal Disketten.
 
Das mit Microsoft hab ich schon probiert. Kam eine ziemlich hämische Antwort, daß sie derart alte Produkte nicht mehr supporten und für Macintosh schon gar nicht.
 
genau wie alle Anderen

Amadeus_SBG schrieb:
Was für eine unsympathische Firma....

schreib doch mal spaßeshalber an Apple eine Supportanfrage z.B. über Mac OS 7 da bekommst Du eine ähnliche Antwort.
 
Moin!

Ich guck mal in meinen alten Mac-Sachen, vielleicht hab ich die Disks noch.
Wird aber evtl. erst ab Mitte nächster Woche.

MfG
MrFX
 
Nightangel schrieb:
Nur meldet der sich auf meine Mails nicht (bisher). Und wegen 20,00 zum Anwalt rennen, dürfte wohl nicht so sinnvoll sein, fürchte ich.
Ruf ihn mal an, sowas wirkt manchmal Wunder. Laesst sich nicht so leicht ignorieren wie Mails. :D

Wile
 
Das Word "rauskopieren" kannst Du nicht, oder?

Wie gesagt, ich bräucht nur ein installierbares Word. Ich will hier keine Raubkopie an Land ziehen oder eine machen. Ich hab die Originale und kann auf Wunsch gern ein Foto oder einen Link von dem ebay-Kauf einstellen, um Euch zu beweisen, daß ich hier keinen Sch... erzähle!
 
Hallo!

Wenns noch aktuell ist, würde ich am Fr. noch mal im Büro nachschauen, da liegen noch Stapelweise alte Disketten rum, ein Word 5 ist glaube ich auch dabei (wenn ich mich nicht irre, sogar mit Handbuch und Karton).

Grüsse
Ben
 
@nightangel

Wenn ich was finde poste ich hier nochmal oder schicke Dir eine PN

Gruss
Ben
 
@nightangel

Kann doch erst am MO nachschauen (Freitagsfaulheit), habs aber nicht vergessen ;)

Ben
 
Nightangel schrieb:
Naja, rein rechtlich ist es nach der Novellierung des Verbraucherrechts durch die EU ja so, daß der VK beweisen muß, daß alles ok war.

Das ist so nicht ganz richtig. Grundsätzlich ist es weiterhin so, dass der Käufer beweisen muss, dass der Mangel der Kaufsache schon bei Gefahrübergang vorlag.
Nur bei einem sog. Verbrauchsgüterkauf findet eine Beweislastumkehr für die ersten 6 Monate statt. Tritt also der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf auf, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel noch nicht bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Dazu müsste dein eBay-Verkäufer aber Unternehmer sein. Ist er dies überhaupt? Leider schreibst du dazu nichts.

Nightangel schrieb:
Außerdem hatte er nicht mal einen Disclaimer in seiner Auktionsbeschreibung, in dem er Rücknahme oder Gewährleistung ausschloss. Also hätte er 1 Jahr Gewährleistung...

Egal ob dein Verkäufer Unternehmer oder auch Verbraucher wie du bist, hat er dir gegenüber eine Gewährleistung von 2 Jahren, wenn er sie nicht vertraglich ausgeschlossen hat. Ein Privatverkäufer könnte sie ganz ausschließen und ein Unternehmer nur auf 1 Jahr beschränken. Aber ob dir die Gewährleistung etwas hilft wage ich zu bezweifeln, da ich davon ausgehe, das der Verkäufer als Privatmann verkauft hat und du daher beweisen müsstest, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Dürfte schwierig werden.

Wenn du magst, kannst du ja den Link zu der Auktion angeben, dann könnte man sich ein genaueres Bild machen.

Nick die Erdnuss
 
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