Katrin
Aktives Mitglied
Thread Starter
- Dabei seit
- 12.07.2002
- Beiträge
- 326
- Reaktionspunkte
- 3
Hallo liebe Experten,
habe mir 2005 ein gebrauchtes Powerbook bei ebay gekauft. Damals war noch nicht abzusehen, dass es das wichtigste Handwerkszeug in meinem im Frühjahr dieses Jahres gegründeten Gewerbe sein würde. Eine Rechnung für das Gerät hatte der Verkäufer nicht, und ich habe auch vergessen, mir die ebay-Transaktion mal auszudrucken.
Kann ich den Rechner trotzdem als Inventarwert führen oder gar den Kauf steuerlich irgendwie geltend machen (ggf. Abschreibung), oder habe ich da ohne Rechnung keine Chance? Wer kennt sich damit aus? Danke für Hinweise sagt
Katrin
habe mir 2005 ein gebrauchtes Powerbook bei ebay gekauft. Damals war noch nicht abzusehen, dass es das wichtigste Handwerkszeug in meinem im Frühjahr dieses Jahres gegründeten Gewerbe sein würde. Eine Rechnung für das Gerät hatte der Verkäufer nicht, und ich habe auch vergessen, mir die ebay-Transaktion mal auszudrucken.
Kann ich den Rechner trotzdem als Inventarwert führen oder gar den Kauf steuerlich irgendwie geltend machen (ggf. Abschreibung), oder habe ich da ohne Rechnung keine Chance? Wer kennt sich damit aus? Danke für Hinweise sagt
Katrin