Buy out –*Preis für Herausgabe von Grafik-Dateien ermitteln

Nice

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Liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich stehe mal wieder vor dem Problem abschätzen zu müssen wieviel meine Daten wert sind.
Es handelt sich dabei um zwei 6-seitige DinLang-Flyer. Kunde: eher größer. Bis vor einem Jahr habe ich für den Kunden alle Werbemittel gestaltet. Nun haben sie einen Grafiker fest angestellt. Hin und wieder bekomme ich noch kleinere "Überhang-Jobs". Der Kunde hat ein sehr umfangreiches CD, das in einem Design-Manual schriftlich fixiert ist und auf dessen Grundlage ich auch die Flyer gestaltet habe. Die eigene Kreativleistung ist daher also eher gering. Nun hat der Kunde die Daten (offene InDesign-/Satzdatei) für die beiden Flyer angefragt.

Wie ermittelt ihr den Preis für solche Datenherausgaben? Da spielen natürlich mehrere Aspekte eine Rolle, u.a. auch, dass ich den Kunden schätze, wir immer eine gute Zusammenarbeit hatten und ich zukünftig auch gern den einen oder anderen Überhang-Job übernehmen würde. Der Preis sollte also fair sein. "Verschenken" möchte ich eigentlich nicht, denn in einer guten Satzdatei steckt viel know-how.

Passend zum Thema noch eine zweite Frage. ;-)
Vor zwei Jahren habe ich ein Vorlesungsverzeichnis gesetzt und auch neu gestaltet. Im Folgejahr war mein Angebot zu hoch bzw. hat eine Agentur mit einem unterirdischen Kampfpreis unterboten und den Zuschlag bekommen. Die Herausgabe der Daten wurde bei mir angefragt, war dem Kunden dann aber zu teuer. Nun habe ich zufällig die beiden letzten Vorlesungsverzeichnisse in die Hand bekommen und gesehen, dass die Dumping-Agentur mein Layout 1:1 übernommen hat. Bei einem Vorlesungsverzeichnis, bei dem es sich ja in erster Linie um Mengentext handelt, ist die Gestaltungshöhe natürlich auch eher gering. Sollte man dem Kunden dennoch die "Nutzungsrechte" des Layouts nachträglich in Rechnung stellen?
 
Bei CD ist das Nutzungsrecht normalerweise so umfassend, dass es auf ein TBO hinausläuft, was ja auch nicht anders geht. Die normalen Berechnungen nach dem Umfang der Nutzungsrechte funktionieren da nicht, man kann mE nur nach Werkhonorar berechnen – also Stundensatz. Der allerdings müsste deutlich höher liegen als bei der normale, bei dem die Nutzungsrechte noch draufgeschlagen werden. In deinem Fall kannst nur du selbst entscheiden, welche Schöpfungshöhe in deiner Arbeit steht. Wenn sie eher bei Satzarbeiten als bei Design liegt, würde ich da nicht wesentlich höher gehen. Das Werkhonorar deckt ja schon die Atelierkosten und deinen "Lohn" ab.

Was das Vorlesungsverzeichnis angeht, wird eine Nachforderung meiner Meinung nach nicht viel bringen. Zum einen wird für solche Layouts normalerweise ein Honorar berechnet, bei dem die zukünftigen Nutzungen des Layouts schon inkludiert sind. Ich wurde vermuten, dass der Kunde wohl auch davon ausgeht. (Es sei denn, im Vertrag steht ausdrücklich was anderes.) Zum anderen müsstest du dich fragen, ob ein solcher Konflikt nicht mehr Schaden anrichtet als das Honorar, um das es geht, wert ist. Möglicherweise kommt der Kunde doch wieder auf dich zu, weil er mit der Dumping-Agentur unzufrieden ist.
 
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