Bildrechte bei Screenshots?

wusa

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Hallo Zusammen,

in meinem aktuellen Web-Projekt habe ich geplant eine 'Link'-Rubrik unterzubringen. Um die ganze Sache optisch etwas zu tunen hatte ich vor zu jedem Link einen Screenshot der betreffenden Seite(oder eines Ausschnitts) beizufügen.

Kann mir jemand sagen wie es hier mit der Rechtslage aussieht.

gruß|wusa
 
Gut, dass du fragst. Daher eine ehrliche Antwort. Bitte tue das nicht. Man wertet so eine Webseite auf dieses eine Bild ab und sie wird auf Grund dieser Sachlage von den Leuten vielleicht nicht besucht. Jeder sollte sich bitte selbst und allein ein Bild von der Seite machen, ohne vorher mit Vorschaubildern beeinflusst zu werden.

Und ja, manche Seitenbetreiber haben diese Sache gar nicht so gern und gehen schon mal sehr empfindlich dagegen vor. Da kann schon mal ganz ohne Vorwarnung Post von einer Rechtsanwaltschaft in deinem Kasten liegen, wenn deine Adresse offensichtlich ist. (eigene Domaine, whois)
 
Wie sieht es da dann mit diesen Vorschaudiensten aus, die man immer wieder (nervigerweise) für Links sieht?

(Beim Überfahren des Links wird eine automatisch generierte Vorschau der Seite gezeigt. DAs sollte sich ja auch 'Inline' ohne den Hover-Effekt darstellen lassen).

Wär das dann das selbe/gleiche, oder bringt die Sache mit der 'Live-Vorschau' da neues Licht in die Sache?
 
Gut, dass du fragst. Daher eine ehrliche Antwort. Bitte tue das nicht. Man wertet so eine Webseite auf dieses eine Bild ab und sie wird auf Grund dieser Sachlage von den Leuten vielleicht nicht besucht. Jeder sollte sich bitte selbst und allein ein Bild von der Seite machen, ohne vorher mit Vorschaubildern beeinflusst zu werden.

Und ja, manche Seitenbetreiber haben diese Sache gar nicht so gern und gehen schon mal sehr empfindlich dagegen vor. Da kann schon mal ganz ohne Vorwarnung Post von einer Rechtsanwaltschaft in deinem Kasten liegen, wenn deine Adresse offensichtlich ist. (eigene Domaine, whois)

Okay, danke...Deinem Argument dass ein Vorschaubild manchen User davon abhält eine Seite zu besuchen würde ich entgegenhalten dass evtl genausoviele davon ermutigt werden diese Seite zu besuchen.

Aber dass ist auch nebensächlich...dein 2tes Argument finde ich viel wichtiger denn an einer Klage hab eich echt kein Interesse. ;)

gruß|wusa
 
Nennt man so ein Vorschaubild nicht auch Banner? Okay, die sind mittlerweile out.
 
Naja ...unter Banner versteh ich irgendwie was anderes...
ich hab mal nen Screenshot gemacht...zur Veranschaulichung.
 

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Interessant finde ich die Frage, wenn dieser Screenshot z.B. Urheberrechtlich geschützte Bilder enthält, ob das dann noch ok ist.
Spannend. Irgend jemand eine Idee?
 
letztendlich machst du ja werbung für die seiten
und solange dein gewählter ausschnitt nicht total ungünstig ist...
 
letztendlich machst du ja werbung für die seiten
und solange dein gewählter ausschnitt nicht total ungünstig ist...

Auch zu Werbezwecken sollte aber kein geschütztes Material verwendet werden ohne eine Einwilligung des Urhebers einzuholen. Im Zweifelsfalle Nachfragen, zb.hat das Layout der Apple Seite meines Wissens einen ''Gebrauchsmusterschutz'' und gerade Apple versteht da überhaupt keinen Spass.
 
Ja natürlich ist dass irgendwo eine Vervielfältigung von evtl geschütztem Bildmaterial...allerdings sind die Bilder auch stark verkleinert und damit auch von schlechterer Qualität so dass man meiner Meinung nach nicht mehr von Reproduktion sprechen kann.
 
Es gab doch mal ein Urteil was grade kleine Bilder oder Videos behandelt hat da wurde gesagt, das es sich da bei dann nicht um einen Verstoß des Urheberrecht handelt sondern lediglich um Werbung für das Original.
 
Für FireFox gibts auch Plugins die eine Webseiten Vorschau bei der Googlesuche realisieren.
Finde es ehr nicht bedenklich... ich würde an deiner Stelle einfach alle Webmaster anscheiben und ihnen zeigen wie du Sie verlinken möchtest und ob das für sie ok wäre ...
 
aber schreiben blogger die kleine screenshots verwenden die verlinkten seiten etwa jedesmal an?
ist doch eigentlich nichts anderes...
 
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