vonLeitn
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Meine Infos resultieren aus meiner beruflichen Tätigkeit.
Natürlich haben Gerichtsurteile unlängst bestätigt, dass die Beweislast ersteinmal bei der Bank liegt. Dennoch wirst Du bei jeder Verfügung, die die als Missbrauch meldest, eine Versicherung an Eides statt geben müssen, dass Du den entsprechenden Umsatz nicht getätigt hast. Sonst wäre es ja zu einfach mit einem simplen "Ich war das aber nicht..."
Übrigens: Wie die Karte heißt, welche Farbe sie hat, und welche Leistungen enthalten sind, wird grundsätzlich nicht von MC, VISA und Co. festgelegt, sondern ausschliesslich vom kartenausgebenden Institut. Dieses erwirbt nämlich lediglich im Rahmen eines Aqusitionsvertrags die Lizenz, entsprechende Karten nach einem einheitlichen Standard herausgeben zu dürfen.
Das ist der Grund, weshalb man die Karten ja auch nur bei seiner Bank bekommt, nicht aber bei den Kartengesellschaften selbst. (Von einem Nischenprodukt wie der AMEX mal abgesehen)...
LG
Daniel
Ok, jetzt wird es zwar schön langsam OT, ich habe es 2mal am Telefon gemacht, aber gut... Außerdem gibt es m.W. einen großen Unterschied bei der Handhabung der "Reklamation", ob die Karte bei der Bezahlung vorgelegen hat oder ob es sich um ein sogenanntes Mailorderverfahren handelt.
zum Thema:
Ich würde a) bei Apple reklamieren und wenn das nicht zufriedenstellend gelöst wird b) einen Anwalt in Anspruch nehmen.