Kopierschutz
Noch ein Wort zum Kopierschutz und zur Rechtslage:
Die Frage ob eine analoge Aufnahme eines geschützten Mediums eine Umgehung des Kopierschutzes darstellt ist zur Zeit, meines Wissens nach, juristisch nicht geklärt, oder ??? Lasse mich gern eines Besseren belehren, dann aber bitte mit Quellenangabe.
Was die Rechtslage bezüglich des Umgehens eines Kopierschutzes betrifft, sei soviel gesagt:
Nach § 95a ist es in der tat rechtswidrig einen Kopierschutz zu umgehen.
Dies kann beispielsweise Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Nach § 108b ist das Umgehen eines Kopierschutzes zu privaten Zwecken nicht strafbar. (So wäre jedenfalls mein Verständnis des doch relativ eindeutigen Wortlautes der Vorschrift - kann ich jedem nur mal empfehlen, selbst zu schauen.)
Ich erlaube mir noch folgenden Hinweis ;-)
Bei meinem Eintrag soll es sich um keine Rechtsberatung in welcher Form auch immer handeln. Ich gebe lediglich mein PERSÖNLICHES Verständnis der Rechtslage wieder und empfehle nur jedem, mal selbst ins Gesetz zu schauen und sich selbst ein Bild zu machen....