torro1972
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Hallo Kollegen,
habe mal eine Frage zur KSK-Versicherungspflicht, bzw. Ausschluss.
Ich hatte gerade mal wieder so ein unerfreulichen Anruf von nem Kunden (Werbeagentur), wo ich gebeten wurde, statt Artdirection doch bitte Reinzeichnung auf die Rechnung zu schreiben, damit man keine Abgabe an die KSK zahlen müsse.
Nun muss ich dazu sagen, dass ich sowieso schon oft als Reinzeichnerin oder im Satz arbeite, 1. weil ich es kann und 2. weil ich von den "kreativen/künstlerischen" Aufträgen allein nicht leben könnte. Dabei ist es manchmal so, dass ich meine eigenen Entwürfe reinzeichne, aber eben auch oft die Entwürfe anderer, also dann auf einem Job wirklich nur Reinzeichner bin und mit der Kreation nix zu tun habe.
Sprich: Einen Teil meines Einkommens beziehe ich aus Tätigkeiten, die nicht KSK-versicherungspflichtig sind, einen anderen Teil aus meinem Job als Artdirector/Grafikdesigner. Defacto über ich zwei Berufe aus, die sich manchmal vermischen.
Meine Frage ist, wie hoch darf denn der Prozentsatz der nicht versicherungspflichtigen Arbeiten (zB. RZ) sein, damit ich trotzdem weiter in der KSK bleiben kann? Nicht, dass die irgendwann sagen, "Sie beziehen soundsoviel % Ihres Einkommens als Reinzeichner, sind deshalb nicht versicherungspflichtig" und fordern Beiträge von mir zurück?!
*schluck*
Und brauche ich dann zusätzlich noch nen Gewerbeschein für RZ oder wie?
Wenn ich also sowieso schon einen gewissen Anteil an Rechnungen für RZ schreibe, ist es wohl nicht ratsam, bei erwiesenermaßen kreativen Jobs auch noch mit RZ abzurechnen, oder?
Ich will auch nicht bei der KSK danach fragen, da weckt man nachher bloß schlafende Hunde...
Wie macht Ihr das so mit euren Kunden und wie zu dem Thema sind eure Erfahrungen mit der KSK?
habe mal eine Frage zur KSK-Versicherungspflicht, bzw. Ausschluss.
Ich hatte gerade mal wieder so ein unerfreulichen Anruf von nem Kunden (Werbeagentur), wo ich gebeten wurde, statt Artdirection doch bitte Reinzeichnung auf die Rechnung zu schreiben, damit man keine Abgabe an die KSK zahlen müsse.
Nun muss ich dazu sagen, dass ich sowieso schon oft als Reinzeichnerin oder im Satz arbeite, 1. weil ich es kann und 2. weil ich von den "kreativen/künstlerischen" Aufträgen allein nicht leben könnte. Dabei ist es manchmal so, dass ich meine eigenen Entwürfe reinzeichne, aber eben auch oft die Entwürfe anderer, also dann auf einem Job wirklich nur Reinzeichner bin und mit der Kreation nix zu tun habe.
Sprich: Einen Teil meines Einkommens beziehe ich aus Tätigkeiten, die nicht KSK-versicherungspflichtig sind, einen anderen Teil aus meinem Job als Artdirector/Grafikdesigner. Defacto über ich zwei Berufe aus, die sich manchmal vermischen.
Meine Frage ist, wie hoch darf denn der Prozentsatz der nicht versicherungspflichtigen Arbeiten (zB. RZ) sein, damit ich trotzdem weiter in der KSK bleiben kann? Nicht, dass die irgendwann sagen, "Sie beziehen soundsoviel % Ihres Einkommens als Reinzeichner, sind deshalb nicht versicherungspflichtig" und fordern Beiträge von mir zurück?!
*schluck*
Und brauche ich dann zusätzlich noch nen Gewerbeschein für RZ oder wie?
Wenn ich also sowieso schon einen gewissen Anteil an Rechnungen für RZ schreibe, ist es wohl nicht ratsam, bei erwiesenermaßen kreativen Jobs auch noch mit RZ abzurechnen, oder?
Ich will auch nicht bei der KSK danach fragen, da weckt man nachher bloß schlafende Hunde...
Wie macht Ihr das so mit euren Kunden und wie zu dem Thema sind eure Erfahrungen mit der KSK?