apple online store: 12 Monate Garantie + 12 Monate Gewährleistung?

Janson

Janson

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Tach beisammen,

habe 2 Fragen zu obigem Thema:

1. Wenn ich im apple online (education) store einen Mac kaufe, habe ich dann zu der einjährigen Herstellergarantie auch die daran anschliessenden 12 Monate Gewährleistung? Diese muß ja seit ein paar Jahren erteilt werden (http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung).

Auf der Appleseite ist nämlich nur die Rede von einem Jahr?!

http://store.apple.com/Catalog/de/Images/worldwidewarranty.html


2. Für den Fall, dass obiges zutrifft (also 12 Monate Garantie + 12 Monate Gewährleistung): Wie sieht es für einen Mac aus dem apple Refurb-Store (neuerdings ja "second-hand" von apple benannt) aus?

Ein Freund von mir meinte, dass man da nur 12 Monate Garantie hat, ohne anschliessende Gewährleistung.



Auf Antwort freut sich,

Janson ;)
 
Bei der Gewährleistung musst du Beweisen, dass der Schaden/Fehler schon vor Kauf vorhanden war.
Im Endeffekt ist das immer Kulanz des Herstellers. Zur Not verlangen die ein Gutachten, dass du erstmal selber zahlen darfst.
Somit hast du nicht viel davon.
 
Gewährleistung bringt dir eh nichts, weil du ein Gutachten brauchst, dass belegt das der Fehler schon bei der Auslieferung bestand;)
 
Ihr meint also, auf meine Fragen bezogen:

Ja, Apple muss auch zusätzlich zur Garantie die 12 Monate Gewährleistung geben.

Wenn nach, sagen wir mal 13 Monaten nach Kaufdatum, ein Defekt auftritt, habe ich also keine Ansprüche (da der Defekt ja nicht schon beim Kauf vorlag), oder?

Wenn dem so ist, heisst das ja für refurbished Geräte, dass sie in Bezug auf die Garantie den Neugeräten in nichts nachstehen (Mein Freund meinte ja, dass das der Unterschied wäre & man durch Kauf eines Refurb-Geräts quasi 12 Monate Gewährleistung opfert). Sehe ich das richtig?

Danke für weitere Antworten,

Janson ;)
 
nein nein, auch bei Refurb Geräten hast du die Gewährleistung.
 
MACxi schrieb:
nein nein, auch bei Refurb Geräten hast du die Gewährleistung.
Gewährleistung und/oder Garantie?
 
also folgt nach MACxis Post:

Janson schrieb:
heisst das ja für refurbished Geräte, dass sie in Bezug auf die Garantie den Neugeräten in nichts nachstehen
 
submax schrieb:
Gewährleistung und/oder Garantie?
ich hab doch Gewährleistung geschrieben ;)

P.S.: und Garantie hat man auch
 
Das alte Thema:
Garantie ist ein Jahr.
Danach Gewährleistung durch den Händler. Das kann der Apple Store sein oder z.B. Gravis. Und der Fehler muss nachweisbar von Beginn an vorhanden gewesen sein.
Was Apple im verlinkten Text schreibt ist teilweise irreführend, wird aber weiter unten korrigiert: SOWEIT RECHTLICH ZULÄSSIG, SIND DIESE GEWÄHRLEISTUNG UND DIE VORSTEHEND BESCHRIEBENEN ANSPRÜCHE AUSSCHLIESSLICH UND ERSETZEN ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE UND –BEDINGUNGEN,
Und das ist in D nicht rechtlich zulässig, hier ist Gewährleistung im Sinne des deutschen Gesetzes durch den Händler (und das kann eben auch der Apple Store sein) zu gewähren. Ob das jetzt ein oder zwei Jahre (nach der Garantie) sind, kann ich mir aber nie merken … :D
Und ja, egal ob Apple Store oder refurbished.
 
apple store und apple refurb store:
- 12 monate garantie ab kauf
- 24 monate gewährleistung ab kauf
 
es sind 2 Jahre Gewährleistung nach dem Kauf, die man in Deutschland bekommt.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers - also könnte Apple, wenn sie wollen, auch gar keine Garantie geben.
 
MACxi schrieb:
ich hab doch Gewährleistung geschrieben ;)

P.S.: und Garantie hat man auch
Okay, das wollte ich wissen ;)
 
Außerdem ist nicht zu vergessen, dass man ggf. durch Inspruchnahme einer Herstellergarantie die Gewährleistungsansprüche verliehrt. Denn die Gewährleistung gilt für das Gerät was man vom Händler erhalten hat. Wenn das Gerät inzwischen vom Hersteller im Rahmen einer Garantie ausgetauscht wurde, hat man ein anderes Gerät. Daher Garantieansprüche nie selber mit dem Hersteller klären, sondern immer über den Händler gehen.
 
Pingu schrieb:
Außerdem ist nicht zu vergessen, dass man ggf. durch Inspruchnahme einer Herstellergarantie die Gewährleistungsansprüche verliehrt.
oft behauptet, leider falsch! oder "zum glück falsch", besser gesagt!
 
aretiss schrieb:
Pingu schrieb:
Außerdem ist nicht zu vergessen, dass man ggf. durch Inspruchnahme einer Herstellergarantie die Gewährleistungsansprüche verliehrt.
oft behauptet, leider falsch! oder "zum glück falsch", besser gesagt!
Gewährleistung besagt, dass zum Zeitpunkt der Übergabe das Gerät fehlerfrei war und auch keine versteckten Fehler hatte. Die Gewährleistung habe ich aber nur gegenüber dem Händler, nicht dem Hersteller. Wenn ich jetzt durch Inanspruchnahme der Garantie ein neues Gerät erhalten habe, z.B. durch Austausch. Dann ist dieses neue Gerät nicht mehr das Gerät was der Händler mir verkauft hat.
Ich könnte ja sonst auch einfach ein neues Gerät kaufen. Dann mit dem Kassenzettel des neues Gerätes und dem alten defekten Gerät hinrennen. Daher werden beim Kauf von Apple Produkten immer die Seriennummern mit aufgenommen.

Ich weiß von ähnlich gelagerten Fällen, allerdings mit Handys.
 
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