Apple Gutschein nicht einlösbar

Hat beim TE bei Apple aber nicht geklappt. Deine Erfahrung bringt dem TE als gar nix. Tolle Geschichte, aber hier völlig irrelevant.
So würde ich es auch auf so viele Kommentare schaffen ;-)
 
@aretiss Dass er
sich hier hätte registrieren sollen:
https://your.beatsbydre.com/#/register?locale=de-DE,
der Aktionszeitraum am 19.05.2017 endet und
eine Registrierung unter dieser URL Voraussetzung ist, um den Code einzulösen. Steht alles in dem Link.

Mein Fazit wäre gewesen: Entweder bis 19.05.2017 darum kümmern oder über mich selbst ärgern.
 
leider nein. was genau wurde übersehen?

Wenn es sich bei der Aktion um die Aktion handelt, die von Apfeleis hier im Thread verlinkt wurde, dann stimmen die Ausführungen von flosama nicht. Im Link stehen folgende Passagen:

DIE AKTION: Kunden, die während des Aktionszeitraums ein teilnahmeberechtigtes Produkt an einem teilnahmeberechtigten Standort erwerben und dieses teilnahmeberechtigte Produkt auf https://your.beatsbydre.com/#/register?locale=de-DE registrieren und den in der Verpackung des teilnahmeberechtigten Produkts beiliegenden Angebotscode eingeben, können eine Apple Music-Geschenkkarte für 3 Monate erhalten; diese Apple Music-Geschenkkarte kann in einem iTunes-Account, der in einem teilnahmeberechtigten Land registriert ist, für ein von Apple erworbenes Apple Music-Einzelabo oder für andere teilnahmeberechtigte Produkte und Dienste im iTunes Store eingelöst werden.

Und

FÜR DIE AKTION GELTENDE EINSCHRÄNKUNGEN: Teilnahmeberechtigte Produkte und Apple Music-Geschenkkarten unterliegen der Verfügbarkeit. Des Weiteren gilt diese Aktion nur während des Aktionszeitraums und solange der Vorrat reicht.

flosama hat also keinen Gutschein erhalten, sondern nur einen sogenannten „Angebotscode“, mit dem man nach erfolgreicher Registrierung einen Gutschein bekommt. Mit dem rechtlichen Hintergrund kenne ich mich nicht aus, ich vermute allerdings, dass Angebotscodes rechtlich keine Gutscheine sind und daher verfallen können, wenn man nicht innerhalb des im Link genannten Zeitraums das dort beschriebene Prozedere vollzieht. Rechtlich wird man da also vermutlich nicht viel machen können (Anwälte von Apple werden sicherlich vorher geprüft haben, ob solche Aktionen rechtlich in Ordnung sind). Wenn flosama wenigstens die Fehlversuche bei der Registrierung so dokumentiert hätte, dass sie juristisch verwertbar wären, könnte man eventuell versuchen zu argumentieren, dass der Kunde auf Grund der schlechten Verfügbarkeit des Dienstes und der Vertröstung auf einen späteren Zeitpunkt keine Chance hatte das Angebot wahrzunehmen, obwohl der Kunde es ja ausreichend oft versucht hat. Ob das allerdings aussichtsreich wäre, keine Ahnung, da kann wohl nur ein Blick in die AGB und/oder ein Anwalt helfen. Wenn sich Apple also nicht kulant zeigt, wird sich flosama mit der Situation wohl abfinden müssen.
 
Naja wer Beats kauft.......
 
So würde ich es auch auf so viele Kommentare schaffen ;-)

Neidisch? Oder was hast Du für ein Problem? Der Beitragszähler ist doch total unwichtig. Und ich schreibe hier nicht, um viele Beiträge zu haben. Falls das für Dich begreifbar ist.
Oder meinst Du, wenn es für Dich so wichtig ist, nur ganz besonders tolle Beiträge, oder solche, wie Du sie akzeptierst, sollten zählen?

Ich für meinen Teil schreibe einfach das, was meine Meinung zu dem Thema, oder jeweiligen Post ist.
Auch helfe ich gerne mal hier oder da, was man an den Zustimmungen teilweise sehen kann.

Es ist halt ein Forum hier.

Sorry für OT, ich weiß, dass das hier nicht her gehört, aber solche Sprüche kann ich nicht so stehen lassen.

Mit Deinem Post dazu, wärst Du übrigens nicht besser...

Aber lassen wir das....weiter machen...
 
Wenn es sich bei der Aktion um die Aktion handelt, die von Apfeleis hier im Thread verlinkt wurde, dann stimmen die Ausführungen von flosama nicht. Im Link stehen folgende Passagen:



Und



flosama hat also keinen Gutschein erhalten, sondern nur einen sogenannten „Angebotscode“, mit dem man nach erfolgreicher Registrierung einen Gutschein bekommt. Mit dem rechtlichen Hintergrund kenne ich mich nicht aus, ich vermute allerdings, dass Angebotscodes rechtlich keine Gutscheine sind und daher verfallen können, wenn man nicht innerhalb des im Link genannten Zeitraums das dort beschriebene Prozedere vollzieht. Rechtlich wird man da also vermutlich nicht viel machen können (Anwälte von Apple werden sicherlich vorher geprüft haben, ob solche Aktionen rechtlich in Ordnung sind). Wenn flosama wenigstens die Fehlversuche bei der Registrierung so dokumentiert hätte, dass sie juristisch verwertbar wären, könnte man eventuell versuchen zu argumentieren, dass der Kunde auf Grund der schlechten Verfügbarkeit des Dienstes und der Vertröstung auf einen späteren Zeitpunkt keine Chance hatte das Angebot wahrzunehmen, obwohl der Kunde es ja ausreichend oft versucht hat. Ob das allerdings aussichtsreich wäre, keine Ahnung, da kann wohl nur ein Blick in die AGB und/oder ein Anwalt helfen. Wenn sich Apple also nicht kulant zeigt, wird sich flosama mit der Situation wohl abfinden müssen.
Nochmal: Es geht mir hier primär um die Art und Weise, wie Apple damit umgeht. Ob rechtlich zulässig oder nicht...
1. Produkt wird mit der Aktion beworben
2. Karte liegt bei ohne Hinweis auf die zeitliche Beschränkung der Aktion (diese wäre nur durch Recherche in den AGB ersichtlich gewesen)
3. aufgrund technischer Probleme lässt sich das Angebot mehrfach (sicher insg. 20 mal an 10 unterschiedlichen Tagen probiert) nicht nutzen und
4. schließlich läuft das Angebot ab und Apple zeigt keine Kulanz

Das ist Bauernfängerei, die ich von Apple bisher in der Form nicht kannte...

Zuhause kann ich sehr gerne ein Bild der Karte online stellen. Dort findet sich keinerlei Hinweis auf zeitliche und mengenmäßige Einschränkungen!
 
Wer lesen kann...
ich kann schon lesen, aber nur weil der Threadstarter schreibt, dass die Erde 'ne Scheibe ist, macht's sie noch lang nicht tatsächlich flach.

Fakt ist, es lagen im Rahmen dieser Aktion keine Gutscheine bei, sondern nur Codes für die Register-Seite von Beats. Und dort stand, wie auch schon von rechnerteam ausgeführt, ganz klar, dass die Aktion am 19.05.2017 endet, die zum Inhalt hatte, dass man, bei einer erfolgreichen Registrierung zur Teilnahme berechtigte Kopfhörer, von Beats/Apple einen Gutschein in Höhe von 30 Euro bekommen soll. Außerdem wurde aber auch die Verfügbarkeit der Gutscheine explizit eingeschränkt, siehe TEXnicians Post!
Wenn du dir die Kopfhörer kaufst und das wechselbare Kabel fehlt, muss dir der Händler das auch ersetzen
Stimmt, das wechselbare Kabel gehört ja auch zum Produktzubehör des Kopfhörers.
Ein Gutschein, für dessen Erhalt du aber erst mal eine Aktion zu Ende führen musst (erfolgreiche Registrierung mit dem beiligenden Register-Code) aber eben gerade nicht!
Der Gutschein war Bestandteil des Kaufgegenstands
Nein, der Registrierungscode war Bestandteil des Kaufgegenstandes und den hat er anscheinend auch erhalten. Ergo: Kaufgegenstand vollständig.

Also nochmal: Der 19.5. ist vorbei, die Aktion beendet ... Leider Pech gehabt, Thema fertig.
 
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ich kann schon lesen, aber nur weil der Threadstarter schreibt, dass die Erde 'ne Scheibe ist, macht's sie noch lang nicht tatsächlich flach.

Fakt ist, es lagen im Rahmen dieser Aktion keine Gutscheine bei, sondern nur Codes für die Register-Seite von Beats. Und dort stand, wie auch schon von rechnerteam ausgeführt, ganz klar, dass die Aktion am 19.05.2017 endet, die zum Inhalt hatte, dass man, bei einer erfolgreichen Registrierung zur Teilnahme berechtigte Kopfhörer, von Beats/Apple einen Gutschein in Höhe von 30 Euro bekommen soll. Außerdem wurde aber auch die Verfügbarkeit der Gutscheine explizit eingeschränkt, siehe TEXnicians Post!
Dass du lesen kannst, bestreitet niemand. Aber du tust es nicht... Sprüche zu klopfen scheint wichtiger zu sein.
Nochmals langsam: Seite mit dem Hinweis funktionierte nicht - auf der Gutscheinkarte kein Hinweis auf Verfügbarkeit etc. Von Apple heute telefonisch bestätigt, dennoch keine Kulanz.

Damit ist das Thema für mich nun auch erledigt. Auf weitere Klugscheißerposts kann ich gerne verzichten ;-)
 
@aretiss Dass er
sich hier hätte registrieren sollen:
https://your.beatsbydre.com/#/register?locale=de-DE,
der Aktionszeitraum am 19.05.2017 endet und
eine Registrierung unter dieser URL Voraussetzung ist, um den Code einzulösen. Steht alles in dem Link.

Mein Fazit wäre gewesen: Entweder bis 19.05.2017 darum kümmern oder über mich selbst ärgern.
genau das hat er doch versucht, seit er sich die beats vor 2 monaten gekauft hat, oder nicht?
 
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Und weil eine Webseite jetzt mal nicht richtig funktioniert hat, Du dadurch die zeitliche Grenze nicht lesen konntest, und Apple sagt "leider Pech, nix zu machen", sind Apple Produkte nun für Dich gestorben, obwohl Du vor diesem Vorfall zufrieden warst?

Übrigens, ich würde noch mal bei Apple anrufen. Manchmal ist ein anderer Supportmitarbeiter etwas kulanter. Da gibt es durchaus Unterschiede ;)
 
genau das hat er doch versucht, seit er sich die beats vor 2 monaten gekauft hat, oder nicht?
Du, ich saß nicht daneben. Aber
Leider funktionierte der Code trotz mehrmaligem Versuch während der vergangenen zwei Monate, ihn unter beatsbydre.com/register einzulösen, nicht.

landet sehr wahrscheinlich woanders als your.beatsbydre.com/#/register?locale=de-DE.

Und diese URL wurde in den AGB explizit hervorgehoben. Man beachte die Feinheiten der URLs.
 
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Nochmal: Es geht mir hier primär um die Art und Weise, wie Apple damit umgeht. Ob rechtlich zulässig oder nicht...
1. Produkt wird mit der Aktion beworben
2. Karte liegt bei ohne Hinweis auf die zeitliche Beschränkung der Aktion (diese wäre nur durch Recherche in den AGB ersichtlich gewesen)
3. aufgrund technischer Probleme lässt sich das Angebot mehrfach (sicher insg. 20 mal an 10 unterschiedlichen Tagen probiert) nicht nutzen und
4. schließlich läuft das Angebot ab und Apple zeigt keine Kulanz

Das ist Bauernfängerei, die ich von Apple bisher in der Form nicht kannte...

Zuhause kann ich sehr gerne ein Bild der Karte online stellen. Dort findet sich keinerlei Hinweis auf zeitliche und mengenmäßige Einschränkungen!

Ich kann deinen Unmut ja durchaus verstehen. An Apples Stelle hätte ich dir den Gutschein aus Kulanz gegeben, wenn du per Kaufbeleg nachweisen kannst, die Kopfhörer in dem Aktionszeitraum gekauft zu haben, und wenn der Code, den du bekommen hast, nicht genutzt wurde.
Ich kann auch nachvollziehen, dass du andere auf diese Situation aufmerksam machen willst, allerdings solltest du dann auch genau sein und die Situation korrekt darstellen. Du hast geschrieben du hättest einen Gutschein erhalten, das stimmt aber wie im Link beschrieben nicht. Der Unterschied mag für Nichtjuristen marginal sein, aber du solltest schon korrekt sein. Ansonsten wirken deine Vorwürfe weniger glaubhaft, zumal deine Geschichte hier ohnehin niemand nachprüfen kann. Wenn du also bei der Karte schon nicht genau warst, vielleicht dann auch bei anderen Punkten? Und vielleicht ist Apple doch nicht so schlimm wie du hier dargestellt hast?
 
Ich kann deinen Unmut ja durchaus verstehen. An Apples Stelle hätte ich dir den Gutschein aus Kulanz gegeben, wenn du per Kaufbeleg nachweisen kannst, die Kopfhörer in dem Aktionszeitraum gekauft zu haben, und wenn der Code, den du bekommen hast, nicht genutzt wurde.
Ich kann auch nachvollziehen, dass du andere auf diese Situation aufmerksam machen willst, allerdings solltest du dann auch genau sein und die Situation korrekt darstellen. Du hast geschrieben du hättest einen Gutschein erhalten, das stimmt aber wie im Link beschrieben nicht. Der Unterschied mag für Nichtjuristen marginal sein, aber du solltest schon korrekt sein. Ansonsten wirken deine Vorwürfe weniger glaubhaft, zumal deine Geschichte hier ohnehin niemand nachprüfen kann. Wenn du also bei der Karte schon nicht genau warst, vielleicht dann auch bei anderen Punkten? Und vielleicht ist Apple doch nicht so schlimm wie du hier dargestellt hast?
Muss dir wohl recht geben. Bin kein Jurist - (1) Gutschein oder (2) Code, der in einen Gutschein umgetauscht werden kann, sind für mich zwei Seiten derselben Medaille. Bleibt für mich der fahle Beigeschmack, dass auch ein Unternehmen wie Apple diese Feinheiten zum Nachteil der Kunden ausnützt. Man muss eben immer auf der Hut sein, um nicht übervorteilt zu werden. Aber wer weiß, vielleicht habe ich alles aus Langeweile nur erfunden ;-).
 
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