Anwaltliche Mahnung für Online Content LTD oder Ahnenforschung LTD.?

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Hallo,

auch hier in der Bar finden sich immer wieder Threads, in denen MacUser in eine sog. Internet-Vetragsfalle getappt sind.

Jörg "Fastix" Reinholz bittet aktuell "alle Empfänger einer anwaltlichen Mahnung für die 'Online Content LTD.' oder die 'Ahnenforschung LTD.' ('genealogie.de') diese Mahnung gut aufzubewahren. Wer will kann die nicht anonymisierte(!) Mahnung auch an den Autor faxen oder einen Scan per Mail schicken. Dazu bitte eine Kontaktadresse (Mail, Telefon) angeben."

Er hat auch eine wundervolle Vorlage für ein Antwortschreiben auf solche Mahnungen.

Link: http://rotglut.org/nachricht,879,Update+Antwortschreiben+an+Katja+Guenther

Alex
 
Danke, für alle Fälle kann man sich das ja mal aufheben.
Abzockversuche sind ja schwer in Mode...
 
aber worum gehts überhaput?:confused:

Es geht um die nicht ganz neue Masche augenscheinlich kostenlose Angebote dem Kunden anzubieten und versteckte Kosten die irgendwo kleingedruckt in den AGB stehen geltend zu machen.

Meine Ex-Freundin ist auch mal auf so einen Mist reingefallen, bei sms-sofort.com. Ich hab Ihr damals auch ein Schreiben aufgesetzt. Stelle ich gerne ergänzend zum obigen verlinkten zur Verfügung:
[...]
Ich weise sie darauf hin dass zwischen Ihrem Auftraggeber und mir zu keiner Zeit ein
rechtsbindender Vertrag bestanden hat. Durch das alleinige anklicken eines AGB-
Kästchens, wie es auf der Seite sms-sofort.com der Fall ist, kann kein gültiger Vertrag
geschlossen werden. Des weiteren ist es nicht zulässig versteckte Kosten geltend zu
machen. Eine Erklärung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder versteckt auf
der Internetseite, wonach eine Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach § 305c BGB
als überraschend zu bewerten. Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut
nicht Bestandteil eines Vertrags. Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem
Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger
Täuschung nach §§ 119, 123, 142 BGB an und widerrufe meine Erklärungen gemäß
§§ 312b, 312d, 355 BGB.
Des Weiteren weise ich darauf hin dass sie nach § 410 BGB verpflichtet sind Ihren
Anspruch zu belegen. Unabhängig von den oben genannten Umständen erkenne ich
somit Ihre Mahnung und die daraus resultierenden Gebühren nicht an.
Bitte nehmen sie zur Kenntnis dass weitere unberechtigte Forderungen Ihrerseits nicht
beantwortet werden.
[...]

PS: Keine Rechtsberatung. Nur subjektive Erfahrung.
 
Meine Frau ist auch reingetappt, wir haben damals direkt einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Das ist sicher nicht nötig, aber da meine Familie voll davon ist bot sich das an.

Gezahlt haben wir nicht, irgendwann hat die Online Content Ltd aufgehört, zu mahnen.

Alex
 
Das ist ja gerade die Masche von denen: erst mal riesige Wellen machen und versuchen, die Leute entsprechend einzuschüchtern. Viele zahlen dann weil sie Angst bekommen. Wer sich intensiv wehrt, kommt im Regelfall so raus. Im TV war mal in Wiso, Report oder Frontal ein Bericht darüber. Es hat wohl erst in einziger Abmahn-Aanwalt wirklich einen Prozess angestrengt und den dann prompt verloren.
 
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