"Anrecht" auf Austausch durch Gewährleistung….

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neogenesis1982

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Habe schon ein Thema geschrieben das mein Display bei meinem Retina Gerät defekt ist.

Da ich aber Besitzer eines Retina 15" von 2012 bin habe ich das Glück das noch das LG Display verbaut wurde.

Laut Gesetz gibt es ja nach 6 Monaten eine Beweisumkehrpflicht…..sprich der Kunde muss beweisen das ein Fehler ab Kauf vorlag.

Das LG Display hat ja " von Anfang an " ein ghosting Effekt gehabt…also fehlerhaft ????

Wenns hart auf hart kommt und der Apple Store bzw Gravis sich weigert das defekte Display auszutauschen könnte man sich jedoch darauf berufen ?
 
ganz klar: Nein. Die Beweislastumkehr kann nur auf DEIN Gerät gelten und nicht auf ein bei einigen Benutzern (es waren nicht alle) auftretenden Fehler dieses Modells. Die Dauer wird immer ab Kaufdatum gerechnet, sollte klar sein. Wenn dir der Fehler erst nach Ablauf der Frist auffällt, Pech gehabt.
Wenn du einen ACPP abgeschlossen hast, gibt es eigentlich innerhalb der Laufzeit von drei Jahren ohnehin keine Probleme, da Apple dann alles repariert bzw. tauscht, was notwendig ist. Wenn du dir den ACPP sparst, sparst du am falschen Ende, denn ein "einfacher" defekt kann schnell zum wirtschaftlichen Totalschaden werden.
 
Korrigiert mich bitte falls ich falsch liege:

Hätte der TE den Fehler nicht "unverzüglich" nach Bekanntwerden melden müssen?
Hat er nicht allein durch das Unterlassen seinen Anspruch verwirkt?

Wie noodyn schrieb, leider am falschen Ende gespart.
 
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